2.152.2 (cun1p): 2) Belieferung der Besatzungstruppen mit Verpflegungsmitteln (Rundschreiben des Herrn Reichsministers des Innern vom 28. April 1923 – R. 1/511.23).

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[465] 2) Belieferung der Besatzungstruppen mit Verpflegungsmitteln (Rundschreiben des Herrn Reichsministers des Innern vom 28. April 1923 – R. 1/511.23).1

Nach eingehender Aussprache beschloß das Kabinett, die Angelegenheit zu vertagen, um dem Reichsministerium des Innern Gelegenheit zu geben, das für die Entscheidung erforderliche Material herbeizuschaffen2. <Gleichzeitig wurde beschlossen, die Frage erneut zu prüfen, ob für die Besatzungsarmeen die Lieferung von Verpflegungsmitteln fortgesetzt werden und der Bau von Kasernen usw. weiter erfolgen soll>3.

Fußnoten

1

Der RIM hatte eine Kabinettsentscheidung darüber erbeten, ob die Besatzungstruppen, wie es das Rheinlandabkommen forderte, weiterhin mit Verpflegungsmitteln versorgt werden sollten. In letzter Zeit habe das RVMin. die Beförderung abgelehnt und damit eine Weiterbelieferung unmöglich gemacht. „Meiner Meinung nach“, so schrieb der RIM, „darf die begreifliche Erregung unter den Eisenbahnbeamten nicht zu Maßnahmen führen, die einem Bruch der RReg. mit ihrer Politik der ‚Fürsorge für die rheinische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit‘ gleichkommen. Mit der Einstellung der Lieferungen wird die Besatzung ihren Bedarf nunmehr im Wege der Requisitionen in den landwirtschaftlich nicht besonders leistungsfähigen Rheinlanden decken.“ (R 43 I /187 , Bl. 261). Im Referentengutachten der Rkei vom 8. 5. heißt es zu dieser Vorlage: „für die Stellungnahme zu dem Antrag wird das Votum des Herrn RVM von ausschlaggebender Bedeutung sein. Läßt sich die Belieferung mit Rücksicht auf die Eisenbahner, die dadurch gezwungen werden könnten, für französische Besatzungsbehörden zu fahren, nicht mehr durchführen, muß die Bevölkerung des besetzten Gebietes im Interesse des passiven Widerstandes auch diese neue Schwierigkeit ertragen. Kann das RVMin. aber ohne Gefährdung der Stimmung der Eisenbahner Möglichkeiten für die Weiterbelieferung schaffen, so wäre dieses im Interesse der Bevölkerung des besetzten Gebietes zu begrüßen.“ (R 43 I /187 , Bl. 263).

2

Der folgende Satz ist auf Antrag des RIMin. vom 22. 5. dem Protokoll handschriftlich hinzugefügt worden.

3

Das Kabinett beschäftigt sich erneut mit dieser Frage am 9. 7. (Dok. Nr. 214, P. 2).

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