1.93 (lut2p): Nr. 262 Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an den Reichskanzler. 12. Januar 1926

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[1037] Nr. 262
Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an den Reichskanzler. 12. Januar 1926

R 43 I /1288 , Bl. 59-63a

Bauernsiedlungen an der Ost- und Nordgrenze.

„Vermerk:

Am 23. Dezember 1925 fand unter Vorsitz von Ministerialdirektor Articus eine Besprechung im preußischen Landwirtschaftsministerium statt, an der von diesem die Siedlungsreferenten, vom Reichsarbeitsministerium der Abteilungsleiter Ministerialrat Dr. Wölz und der Referent Regierungs- und Kulturrat Gisbertz teilnahmen. Letztere Herren führten aus, daß zwischen dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichsernährungsministerium, dem Reichsministerium des Innern und dem Reichswehrministerium wiederholt Verhandlungen stattgefunden hätten wegen der dichteren Besiedlung an der deutschen Ostgrenze im nationalpolitischen Interesse. Die genannten Ressorts seien über die Notwendigkeit dieser Siedlung und ihrer finanziellen Förderung durch das Reich einig, sie hielten jedoch vor weiteren Schritten die Initiative der Preußischen Staatsregierung für erforderlich. Sie regten an, ein entsprechendes Schreiben an die Reichsregierung zu richten.“

Die Ungunst der durch den Versailler Friedensvertrag geschaffenen Grenzen im Osten und Norden Deutschlands macht es erforderlich, der landwirtschaftlichen Siedlung längs der Grenzen eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. In ganz besonderem Maße gilt das von der Provinz Ostpreußen, deren insulare Lage und geringe Bevölkerungsdichtigkeit einem landlüsternen Nachbarn günstige Zugriffsmöglichkeiten bieten, und für die Provinzen Ober- und Niederschlesien, die einem Keil gleich von den polnischen und tschechischen Grenzen eingeengt werden. Aber auch die Sicherung der Grenzen von Pommern und Brandenburg und im Norden von Schleswig-Holstein verdient ernsteste Beachtung. Das erstrebenswerte Ziel muß sein, an den Grenzen dieser Provinzen in absehbarer Zeit einen dichten Wall von deutschen Bauerndörfern zu schaffen, um dadurch einem Vordringen des Polentums und Dänentums einen wirksamen Riegel vorzuschieben. An der Erreichung dieses Zieles hat sowohl Preußen zur Sicherung seiner Landesgrenzen als auch das Reich zur Sicherung der Reichsgrenzen ein lebenswichtiges Interesse. Die Preußische Staatsregierung hat dieses Ziel für die landwirtschaftliche Siedlung in Preußen auch schon seither als richtunggebend angesehen. Die Mittel, die der preußische Staat in den letzten Jahren für Siedlungszwecke hat aufwenden können, sind überwiegend der Siedlungstätigkeit in den Grenzgebieten der Ostprovinzen zugeflossen. Das gilt insbesondere von den im Verlauf des letzten Jahres bereitgestellten 25 Millionen RM. Auf dem eingeschlagenen Wege wird fortgeschritten werden; ein Gesetzentwurf, der neue 40 Millionen RM anfordert, liegt zur Einbringung im Landtage bereit.

[1038] Das Ziel, das es zu erreichen gilt, ist aber so umfassend und erfordert so große Mittel, daß für die nächste Zeit das durch den Kriegsausgang besonders schwer getroffene und verarmte Preußen nicht imstande sein wird, es mit der gebotenen Schnelligkeit der Verwirklichung näherzubringen. Besonders erschwerend für den Fortgang einer intensiven Siedlungstätigkeit ist der Umstand, daß es zur Zeit noch an einem ausreichenden Realkredit für die neugegründeten Siedlerstellen fehlt, nachdem der bisherige bewährte landwirtschaftliche Siedlungskredit der Preußischen Rentenbanken durch den Währungsverfall verlorengegangen ist. Das langsamere Tempo, das unter diesen Umständen eingeschlagen werden muß, ist aber gerade jetzt überaus unerwünscht, weil in der augenblicklichen Zeit des allgemeinen wirtschaftlichen Niedergangs eine intensive Siedlung in Verbindung mit einer angespannten Bautätigkeit und der Neueinrichtung zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe auf den Arbeits- und Industriemarkt belebend einwirken würde. Noch bedeutsamer ist der weitere Umstand, daß bei der derzeitigen ungünstigen Lage der Landwirtschaft die Güterpreise erheblich gesunken und noch in weiterem Sinken begriffen sind. Die Güter, die in der letzten Zeit von den Siedlungsgesellschaften zur Siedlung erworben worden sind, sind billig eingekauft; bei der Fülle der Kaufangebote von großen Gütern ist es jetzt Grundsatz geworden, daß staatlicher Siedlungskredit nur gewährt wird, wenn der Kaufpreis höchstens 50% des Friedenswertes beträgt. Es liegt auf der Hand, daß diese Verhältnisse, so bedauerlich sie im allgemeinen landwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse sind, den Belangen der Siedlung außerordentlich zustatten kommen und die Ansetzung der meist wenig kapitalkräftigen Siedler zu niedrigen Preisen begünstigen. Voraussetzung ist jedoch, daß genug Geldmittel vorhanden sind, um die derzeitige günstige Konjunktur zum billigen Erwerb eines größeren Vorrats von Siedlungsland auszunutzen.

Angesichts dieser Verhältnisse ist die Preußische Staatsregierung der Auffassung, daß die national- und grenzpolitischen sowie die volkswirtschaftlichen Gründe dringend genug sind, um eine finanzielle Beteiligung des Reichs an den Siedlungsbestrebungen Preußens in den Grenzprovinzen zu rechtfertigen. Wenn das Reich einen Betrag von etwa 60 Millionen RM, auf zwei Jahre verteilt, zur Verfügung stellen würde, so könnten damit bei Ausnutzung der jetzigen günstigen Kaufgelegenheiten schätzungsweise 40 000 ha Siedlungsland erworben und rund 3000 neue Bauernstellen in etwa 70 neuen Bauerndörfern erbaut werden. Voraussetzung wäre, daß das Geld zu einem erträglichen Zinsfuß für eine Reihe von Jahren zur Verfügung stände, zum wenigsten so lange, bis es nach Wiedereinrichtung des preußischen Rentenbankkredits durch diesen abgedeckt werden kann1.

Neue organisatorische Einrichtungen, die mit unproduktiven Ausgaben in Form von Verwaltungskosten und dergl. verbunden wären, würden durch die Beteiligung des Reichs nicht entstehen. Der in den in Frage kommenden Provinzen[1039] zur Verfügung stehende Siedlungsapparat in Gestalt der Landeskulturbehörden und Siedlungsgesellschaften ist organisatorisch so aufgezogen, daß er, sofern nur genügende Geldmittel zur Ausführung bereitstehen, auch gesteigerten Anforderungen gewachsen ist. Die einheitliche Leitung liegt in der Hand der Siedlungsabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten; ihre Machtvollkommenheiten auf Grund der bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind ausreichend, um die straffe Aufsicht und starke Initiative zu sichern. Organisatorische Neueinrichtungen würden sich, abgesehen von ihrer sachlichen Überflüssigkeit, auch um deswillen nicht empfehlen, weil sie der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben würden. Die Preußische Staatsregierung steht aber auf dem Standpunkt, daß wie bisher so auch künftig die beabsichtigte Siedlung möglichst unauffällig und ohne Aufsehen durchgeführt werden muß und nach außen im Gewande wirtschaftspolitischer Maßnahmen erscheinen muß. Erhält dagegen die Aktion eine erkennbare nationalpolitische Note, so würden vermutlich Gegenmaßregeln zum Schaden des Deutsch-tums jenseits der Grenzen nicht ausbleiben.

Am zweckmäßigsten würde es nach Ansicht der Preußischen Staatsregierung sein, wenn das Reich zur schnelleren Durchführung des Reichssiedlungsgesetzes2 in den Großgüterdistrikten des Ostens, deren dichtere Besiedlung vom Reichssiedlungsgesetz vorgeschrieben und wegen der geringen Bevölkerungsdichte am dringlichsten ist, mit Rücksicht auf die derzeitigen günstigen Möglichkeiten der Landbeschaffung die Mittel in gewissen Raten dem Lande Preußen überweisen und mit ihrer Verwaltung unter Einhaltung gewisser Richtlinien die Preußische Staatsbank betrauen würde. Diese verwaltet auch die preußischen Siedlungsgelder nach Grundsätzen, die unter dem 28. November 1916 erlassen sind (Landw. Min. Bl. S. 300) und sich bewährt haben. Der finanzielle Verkehr zwischen Staatsbank und Siedlungsorganisationen ist in langjährigem Verkehr gut eingespielt; Verluste für die Staatskasse aus diesem Geschäftsverhältnis sind in der fast dreißigjährigen Praxis niemals vorgekommen.

Wenn Sie, Herr Reichskanzler, grundsätzlich geneigt sind, unseren Ratschlägen näherzutreten, so würden wir es für zweckmäßig halten, wenn die weiteren Verhandlungen zwischen den beteiligten Reichs- und Preußischen Ressorts auf mündlichem Wege durch beauftragte Vertreter geführt würden. Wir sind zur Ernennung solcher bereit und bitten um möglichste Beschleunigung der Entschließung der Reichsregierung3.

Abschrift dieses Schreibens haben wir dem Herrn Reichsarbeitsminister, dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Herrn Reichsminister des Innern, dem Herrn Reichsfinanzminister und dem Herrn Reichswehrminister zugehen lassen.

Zugleich im Namen des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und des Ministers des Innern: Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

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Fußnoten

1

Die Wiedereinführung des pr. Rentenbankkredits erfolgt nach Gründung der Pr. Landesrentenbank 1928. S. das Pr. Landesrentenbankgesetz vom 29.12.27 in: Pr. Archiv 1927, S. 1527.

2

Reichssiedlungsgesetz vom 11.8.19 in der Fassung vom 7.6.23 (RGBl. I, S. 364 ).

3

Zur Beratung im RKab. und auf Ressortebene s. Dok. Nr. 268, P. 1 und Dok. Nr. 285.

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