2.111.8 (str1p): 8. Die frische Förderung.

Zum Text. Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

8. Die frische Förderung.

Es wurde deutscherseits darauf aufmerksam gemacht, daß die Zechen die Förderung kaum wieder aufnehmen könnten, wenn die Gefahr bestände, daß die Produktion für Reparationszwecke beschlagnahmt würde. Es wurde ein Modus vivendi angeregt, daß die frisch geförderten Mengen von jeder Beschlagnahme, z. B. bis Ende Oktober, freibleiben. General D. habe ja erklärt, daß die Bestände und die Erzeugung der Regiezechen das französisch-belgische Programm erfülle. Würde nicht gefördert, so würden sie auch nicht mehr erhalten, und es läge im Interesse der Allgemeinheit, daß zunächst erst einmal gefördert würde. Solange die Deutsche Regierung nach Frankreich u. Belgien aus der frischen Förderung Reparationen nicht bezahlen wollte, müßten die Zechen die Produktion verkaufen können und den Erlös erhalten.

General D. meinte zunächst, die von der Reparationskommission festgesetzten Mengen betrügen nur ein Siebzehntel der Gesamtmenge; es handelt sich daher nur um einen bescheidenen Prozentsatz, den ein so reiches Gebiet auch wohl noch selbst finanzieren könne. Er wurde darauf aufmerksam gemacht, daß auch bei voller Förderung von etwa acht Millionen Tonnen die Reparationskommission 1,5–2 Millionen Tonnen verlangt, daß also der Prozentsatz sehr viel mehr als ein Siebzehntel sei, nämlich ein Viertel oder ein Fünftel und von der Kokserzeugung sei es nach den früheren Beschlüssen der Reparationskommission sogar ein Drittel gewesen.

Nach einigem Ausweichen schien General D. den Gedanken eines Modus vivendi in der vorgeschlagenen Form für möglich zu halten u. versprach, möglichst bald auch hierüber von Paris eine Stellungnahme zu veranlassen.

Extras (Fußzeile):