2.3.1 (vsc1p): Arbeitsbeschaffung.

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RTF

Arbeitsbeschaffung.

I.

Zunächst wurde über den Umbau der Erwerbslosenfürsorge gesprochen1. Reichskom. Gereke und Min. Popitz schlugen die Vereinheitlichung der gesamten[11] Erwerbslosenfürsorge zu einer einheitlichen Reichsarbeitslosenhilfe vor, die von den Gemeinden verwaltet werden müsse. Der Umbau müsse etwa beim Beginn des Frühjahres, etwa zum 1. 3. oder 15. 2., geschehen. Es müßten etwa folgende gesetzliche Regelungen vorgenommen werden:

1.

Umbau der Beiträge in eine Steuer.

Die Beiträge zuzgl. eines Zuschußsystems, dessen Ausarbeitung nicht leicht sei, müßten die Finanzierung gewährleisten.

2.

Verteilung der Zuschüsse, was ebenfalls nicht leicht sei.

3.

Die übrigen Aufgaben der Reichsanstalt Freiwilliger Arbeitsdienst, produktive Erwerbslosenfürsorge seien auf den Reichsetat zu übernehmen.

Gegen den Vorschlag wurden vom RA[rb]M, vom RFM u. Staatssekr. Zarden erhebliche Bedenken erhoben.

Der RA[rb]M hielt es insbesondere politisch für untragbar, einen Umbau der Beiträge in eine Steuer vorzunehmen. Dem schloß sich der RFM an.

Min. Popitz wies darauf hin, daß es sich hier finanzwissenschaftlich nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag handle. Die Erhebung solle, wie seither, bei den Krankenkassen bleiben. Es bleibe die Frage, wie die 3 Milliarden aufgebracht werden sollen. Beitragspflichtig müßten auch Personen werden, die es seither nicht seien, z. B. Beamte, ferner Personen mit Einkommen über 3500 und über 8000 RM.

Politisch sei der jetzige Augenblick geeignet, weil die Arbeitsbeschaffung den Absprung für den Umbau bilden könne2. Die Einsparungen auf dem Gebiet der Verwaltung sowie durch Vermeidung von Doppelzahlungen würden nicht unerheblich sein.

Die Differenz, die neu zu tragen sei, seien 600 Mill., nämlich der Unterschied zwischen 2 Milliard. u. 1,4 Milliard. (1 Milliard. Beiträge + 0,4 Milliard. Arbeitslosenhilfe).

Der RA[rb]M stellt einen Vorschlag für die nächsten Tage in Aussicht, nach dem Alu u. Kru3 zusammengefaßt werden sollen und zwar bei der Reichsanstalt.

Der RFM weist darauf hin, daß nach dem Vorschlag von Min. Popitz die Verwaltung bei den Gemeinden geführt werde, die finanzielle Last aber nicht bei den Gemeinden ruhe. Ohne eine starke Beteiligung der Gemeinden an der Belastung sei aber eine sachgemäße Verwaltung der Erwerbslosenfürsorge durch die Gemeinden nicht möglich. Das größte Bedenken sieht der RFM in der Gefahr der zu starken kassenmäßigen Beanspruchung des Reichs an der Zentrale,[12] während bei dem jetzigen Dezentralisierungssystem eine Zahlungsstockung an einem Ort nur eine ganz geringe Wirkung habe.

Min. Popitz gibt diese Gefahr zu. Er wolle die Verpflichtung bei der Gemeinde lassen, aber dieser Zuschüsse geben. Die Zahlungspflicht müsse vom Reiche gelöst werden. Die Verwaltung der Gelder müsse eine vom Reich völlig getrennte Anstalt bekommen. Schwierig sei die Frage, was die Gemeinden tragen sollen. Die Höhe der Quoten solle womöglich nach einem zurückliegenden Tage berechnet werden.

Es wurde zu diesem Punkte vereinbart, daß in Verhandlungen zwischen dem RA[rb]M und dem RFM der neue Vorschlag besprochen werden solle4.

Min. Popitz wies nochmals darauf hin, daß die kommunalen Finanzen nicht in Ordnung gebracht werden könnten, wenn nicht die Erwerbslosenfürsorge umgebaut werde.

II.

Arbeitsbeschaffungsprogramm im besonderen

Der RFM gibt einen Überblick über die Ausführung des seitherigen Programmes5. Er weist auf die fragliche Bedeutung der Meliorationen hin. Die seither zur Verfügung gestellten Mittel seien zum erheblichen Teil vergeben, würden aber zum großen Teil erst im Frühjahr gebraucht. Wenig günstig laufe die Sache bei den Meliorationen, sowie bei der Reichsbahn, wo von den 280 Mill. 100 Mill. erst im Mai nächsten Jahres vergeben werden sollen6. Die Reichsbahn habe überdies ihre normalen Instandsetzungsarbeiten mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm gemacht.

[13] Zunächst wurde eine Änderung des Begriffs der Zusätzlichkeit gefordert. Der RA[rb]M wies dabei darauf hin, daß bereits jetzt der Begriff sehr elastisch ausgelegt werde. Der Reichskommissar betonte, daß die Gemeinden wegen der Überlastung ihrer Haushalte viele Arbeiten nicht ausführen könnten, die durchaus notwendig seien, z. B. Straßen, Brücken u. ä. Für diese Dinge müßten Kredite zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Die Verzinsung müßte vom Reich übernommen werden, dagegen dürfe man die Gemeinden nicht von der Rückzahlung dieser Darlehen entbinden.

Der RWirtM wies wegen der Auswahl der Arbeiten auf folgende Punkte hin:

1. Welche Bauten kommen in Frage für ein Arbeitsbeschaffungsprogramm?

Alle Maßnahmen, die der Erhaltung des vorhandenen Kapitals dienen: Straßenunterhaltung, wenig Straßenneubau, Meliorationen, womöglich Arbeiten, die innerhalb des Jahres ablaufen, keine Schubladenprojekte.

2. Welche Maßnahmen werden zur Überwachung getroffen?

a) Zur Kontrolle der Projekte der Gemeinde?

b) Zur Kontrolle der Mittelverwendung?

c) Zur Kontrolle der Frage, ob die Gemeinde später fähig ist, zu zahlen?

3. Wie wird die Finanzierung aufgebaut?

Im einzelnen ist der RWirtM ein Gegner von Luxusstraßen, Kanalbau, Ödlandkultur (zu teuer), Eindeichungen. Es bleiben also Straßenreparaturen, Brückenbauten und -reparaturen, Aufforstungen, Erhaltung der Meliorationsanlagen und Deiche, Hausreparaturen, Erhaltung der Regiebetriebe, Elektrizität, Gaswerke, Kanalisation.

Der RA[rb]M schildert das Verfahren in der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Dabei gebe die Reichsanstalt etwa den Unterstützungssatz als verlorenen Zuschuß, die Öffa7 ein Darlehen bis zu 80% des Wertes der Arbeit. Die Schuld sei in 15 Jahren abzuzahlen und mit etwa 4–5% zu verzinsen. Eine Mindestbeteiligung von etwa 20% des Trägers der Arbeit sei unbedingt erforderlich.

Der RA[rb]M gibt zu, daß ein Umbau der Arbeiten in der Richtung eintreten müsse, daß nicht [sic] mehr Arbeiten mit Mengenbeschäftigung in den Vordergrund gestellt würden. Die Vergebung von Arbeiten an die Industrie sei dabei Ziel.

Beim Wohnungsbau könne bloß eine Förderung der Kleinstwohnungen in Frage kommen, noch besser sei ein Umbau der Großwohnungen.

[14] Staatssekr. Schwarzkopf warnt vor einer Förderung des Wohnungsbaues. Es sei eine starke Umlagerung der Bevölkerung infolge der Industrieentwicklung zu erwarten (Rückgang der großen Städte, Rückkehr der Stadtbevölkerung aufs Land). Dadurch würden viele weitere Wohnungen frei.

Der RFM empfahl Vorsicht beim Kleinstwohnungsbau, wenn auch noch ein Bedarf an einzelnen Orten zuzugeben sei. Die Umwandlung von Großwohnungen müsse gefördert werden. Hier spiele die Lage der Hypothekenbanken eine maßgebende Rolle.

Die Stadtrandsiedlung glaubt der RWirtM nur in Verbindung mit dem Arbeiterwohnungsbau der größeren Werke für förderungswürdig.

MinDir. Weigert nimmt die Stadtrandsiedlung gegen die Beanstandungen von Min. Popitz in Schutz.

III.

Finanzierung

Der Reichskommissar lehnt die Übernahme der Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung auf ein kommunales Arbeitsbeschaffungsprogramm ab. Die Schwierigkeiten lägen in der Realisierung der Steuergutscheine und in dem Festlegen der Summen, die in die Regiebetriebe gesteckt werden müßten. Er schlägt vor, daß das Reich einen Kredit auf eine Mehrzahl von Jahren gibt (mindestens 20 Jahre), und daß das Reich keine Zinsen fordert, dagegen das Kapital in Raten zurückbekommt. Gegen die Steuergutscheine spräche das System der u. U. doppelten Finanzierung von Arbeiten.8

ReichsM Popitz lehnt ebenfalls die Steuergutscheine ab. Er schlägt vor, den Gemeinden einen Kredit als Trägern der Arbeit unmittelbar zu geben, jedoch auf Sperrkonto, damit die Gemeinden die Unternehmer zahlen können. Die Zinsen für den Kredit müsse das Reich tragen, die Tilgung die Gemeinden. Für den Tilgungsdienst müßte ein besonderer unangreifbarer Fonds geschaffen werden, dessen Ansprüche vor allen übrigen Ansprüchen gegen die Gemeinden befriedigt werden müssen. Der Tilgungsbetrag dürfe keinesfalls über den Reichsbankdiskont hinausgehen. Es müßte bei den Gesamtkrediten an eine bestimmte Summe gedacht werden, etwa ½ bis ¾ Milliarden. Reichsbankpräs. Luther habe in seiner Münchener Rede bereits dem Plan zugestimmt9.

[15] Der RWirtM hält eine Kreditausweitung in dem vom Reichsbankpräs. angedeuteten Maße für möglich und unschädlich. Er glaubt, daß die Akzeptbank etwa bei Finanzierung des Kredits auf dem Wechselwege als Girant eingeschaltet werden könne. Er hält es aber für unwahrscheinlich, daß die Reichsbank einen Diskontkredit auf bis zu 20 Jahre geben würde, wie dies von Min. Popitz vorgeschlagen wurde.

Der RFM weist darauf hin, daß nach dem Vorschlag von Popitz/Gereke die Sanierung der Gemeinden das ausgesprochene Ziel, nicht lediglich das Ergebnis der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sei.

Staatssekretär Zarden trug demgegenüber den Plan vor, wie er in dem kommunalen Arbeitsbeschaffungsprogramm des RFM enthalten ist. Dabei erhöhte er den Betrag für den einzelnen Arbeiter auf 1600 RM, da er die Materialkosten mit mindestens 600 RM einstellen wollte10.

ReichsM Popitz wie Reichskom. Gereke wollen nicht, daß die Gemeinden die ersparte Erwerbslosenfürsorge zuschießen müssen.

Bei 400 000 arbeitenden Personen wird ein Betrag von 640 Mill. für erforderlich gehalten.

[16] Es wurde vereinbart, daß die Besprechung am Donnerstag, nachmittags 5 Uhr fortgesetzt werden solle. Alsdann sollen Verhandlungen mit der Reichsbank aufgenommen werden.11

Fußnoten

1

Vgl. dazu den Problemaufriß, den der RFM später in einer Zusammenstellung derjenigen Punkte gibt, deren baldige Regelung vom Standpunkt seines Ressorts aus notwendig erscheint. Nach einer Schilderung der „sehr schwierigen Finanzlage der Gemeinden“, die sich weitgehend mit der Darstellung in Dok. Nr. 2, P. 2 deckt, fährt er fort: „Das Gemeindefinanzproblem, das ein Teil des Finanzausgleichproblems ist, kann in seiner Totalität heute noch nicht aufgerollt werden. Auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge sind aber Maßnahmen erforderlich, die spätestens am 1. April 1933 in Wirksamkeit treten müssen.

Was die Arbeitslosenhilfe anlangt, so ist die durchschnittliche Erwerbslosenzahl im Jahre 1932 mit 5 613 000 anzunehmen. Davon entfallen auf die Arbeitslosenversicherung 862 000, auf die Krisenfürsorge 1 424 000, auf die Wohlfahrtserwerbslosen bei den Gemeinden 2 219 000, auf die sonstigen von den Gemeinden unterstützten Arbeitslosen 300 000 und auf die nicht unterstützten Arbeitslosen 808 000.

Der Aufwand der Gemeinden wird im Rechnungsjahr 1932 betragen:

Davon bekommen sie ersetzt durch die Wohlfahrtshilfe des Reiches 702 Millionen, so daß sie aus eigenen Mitteln 970 Millionen zu tragen haben. Einen derartigen Betrag werden sie im Jahre 1933 nicht leisten können. Es ist in erster Linie zu hoffen, daß die Zahl der Arbeitslosen sich verringert und dadurch der vom Reich und von den Gemeinden zu tragende Aufwand geringer wird. Aber auch abgesehen davon bleiben wichtige organisatorische Fragen zu lösen. Im Laufe des Jahres 1932 haben sich die von der Arbeitslosenversicherung und von der Krisenfürsorge zu betreuenden Arbeitslosen immer mehr verringert und die den Gemeinden zur Last fallenden Arbeitslosen immer mehr vermehrt, so daß die Lasten der Gemeinden immer größer wurden. Den Gemeinden war dadurch eine solide Etatgebarung immer schwieriger gemacht. Ein anderer Mißstand ist der, daß bei der sich verringernden Zahl der in der Arbeitslosenversicherung Befindlichen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu einem erheblichen Teil für die eigentliche Arbeitslosenversicherung nicht mehr benötigt werden und die Überschüsse daraus für die Krisenfürsorge verwendet sind. Man wird daher dem von der gesamten Öffentlichkeit geforderten Ziel, die Arbeitslosenversicherung, die Krisenfürsorge und die eigentlichen Wohlfahrtserwerbslosen zusammenzulegen, nachkommen müssen, und zwar auch schon, um die unerquicklichen Hin- und Herschiebungen zu vermeiden, um die Zersplitterung in der örtlichen Instanz zu vermeiden und um den Verwaltungskostenaufwand zu verringern. Die eine Frage ist nur, ob diese Zusammenlegung bei den Gemeinden oder bei den Arbeitsämtern erfolgen soll; beides hat Vorteile und Nachteile. Die andere Frage ist, ob man die Finanzierung anstelle der jetzigen Zersplitterung (Beiträge, Wohlfahrtsbeihilfe, Krisenveranlagtensteuer usw.) nicht einheitlich gestalten kann.“ (Der RFM an den StSRkei, 4.2.1933; R 43 II /778 , Bl. 2–6a).

2

Zur Finanz- und Kassenlage des Reichs und der Gemeinden vor dem Hintergrund der Finanzierung der Arbeitslosenversorgung und geplanter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen s. zuletzt die Ministerbesprechung des RKab. v. Papen vom 2.11.1932, P. 2.

3

Abkürzungen für Arbeitslosen- und Krisenunterstützung.

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 61.

5

Einzelheiten zum Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reg. v. Papens s. Dok. Nr. 2, Anm. 4. – Nach einer vorläufigen Aufstellung des RArbM vom 1.12.1932 waren zu diesem Zeitpunkt von den für direkte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitgestellten Mitteln von öffentlichen Trägern Aufträge in folgender Höhe vergeben worden:

1. von 72 Mio RM für den Freiwilligen Arbeitsdienst 47 Mio RM,

2. von 35 Mio RM für öffentliche Notstandsarbeiten 35 Mio RM,

3. von 132 Mio RM für den ersten Abschnitt der direkten Maßnahmen des o. a. Programms 119,3 Mio RM,

4. von 189,5 Mio RM für den zweiten Abschnitt der direkten Maßnahmen des o. a. Programms 17,6 Mio RM,

5. von 280 Mio RM für die Reichsbahn 180 Mio RM,

6. von 60 Mio RM für die Reichspost 30 Mio RM,

7. von 55 Mio RM für Zuschüsse zu Hausreparaturen, Wohnungsteilungen usw. 0,3 Mio RM (Einzelheiten s. R 2 /18649 ). Der in dieser Aufstellung 823,5 Mio RM ausmachende Gesamtbetrag an bereitgestellten Mitteln übersteigt den Programmansatz von 700 Mio RM deshalb, weil einzelne in dieser Aufstellung enthaltene Arbeiten auch über andere Reichshaushaltstitel finanziert werden sollten.

6

Diese Praxis der Reichsbahn hatte StS Zarden vom RFMin. schon am Vortag in einer Besprechung mit RbkVPräs. Dreyse als „skandalös“ bezeichnet (Aktenvermerk in: Nachl. Luther , Nr. 351). RbkPräs. Luther hatte das zögernde Anlaufen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen am 30. 11. bereits mit RK Papen sowie am 4. 12. mit RK Schleicher erörtert und letzterem am 5. 12. einen Briefwechsel der Rbk mit dem REM, RFM und RArbM vom 26. und 27. 10. sowie vom 19. 11. betr. „die Nichtinanspruchnahme eines erheblichen Teils der für Arbeitsbeschaffung reichsbankseitig eröffneten Kreditmöglichkeiten und betreffend den Vorschlag einer Umlagerung von Teilen dieser Kredite auf noch im Winter ausführbare Arbeiten“ vorgelegt (R 43 I /2046 , Bl. 93–99).

7

Die „Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten“ (Öffa) war 1930 als Finanzierungsgesellschaft für die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge gegründet worden. Sie vereinigte Geldforderungen des Reichs an Träger öffentlicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die mit Wechseln vorfinanziert waren, in einem Fonds, der sich aus Rückzahlungen der Reichsdarlehen auffüllte. Aus diesen Rückflüssen gewährte die Öffa dann ihrerseits Kredite auf Wechsel, die mit Hilfe der Reichskreditgesellschaft und eines Bankenkonsortiums verwertet wurden. Finanziert wurden mit Hilfe der Öffa vor allem Bauvorhaben öffentlicher Körperschaften wie Straßen, Kanäle oder der Hafenausbau von Hamburg und Bremen. Reichhaltige Quellen aus den Jahren 1932/33 in: R 2 /18658 . Vgl. dazu auch Friedrich Syrup: Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe in Deutschland. S. 78 f.

8

Zur Auseinandersetzung über die von Gereke bereits früher vorgeschlagene Verlagerung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf kommunale Träger verbunden mit der Eröffnung neuer langfristiger Kreditmöglichkeiten für die Gemeinden s. zuletzt die Ministerbesprechungen des Kab. v. Papen vom 2. 11., P. 3 und 18.11.1932, P. 7.

9

RbkPräs. Luther hatte am 3.12.1932 in einer aus Anlaß der Jahrestagung der Freunde der Technischen Hochschule München gehaltenen Rede eine vorsichtige Abkehr von der restriktiven Kreditpolitik der Rbk angedeutet, sich mit Kreditausweitungsplänen jedoch weiterhin kritisch auseinandergesetzt. Im Rahmen einer grundsätzlich befürwortenden Stellungnahme zum laufenden Arbeitsbeschaffungsprogramm hatte er über die als Lohnprämien für die Mehreinstellung von Arbeitern innerhalb der privaten Wirtschaft bereitgestellten „Steuergutscheine“ im Wert von 700 Mio RM ausgeführt: „Die ausgeworfene Summe ist noch so gut wie unbelegt, da anscheinend nur recht wenig Neueinstellungen im Hinblick auf Prämiensteuergutscheine erfolgt sind. Ich persönlich hatte von vornherein Bedenken, und zwar grundsätzlicher Art, gegen die Prämiengutscheine, weil sie mir eine Subvention privaten Geschäftsbetriebes darzustellen scheinen. Wenn ich, (womit ich ja nicht allein stehe) in Besprechungen der letzten Zeit mehrfach die Frage einer Änderung des Verwendungszwecks behufs Ausdehnung der öffentlichen Arbeitsbeschaffung angeschnitten habe, so bin ich von der Auffassung ausgegangen, daß die Verlegung dieses Teils der Reichshilfe auf die Seite der öffentlichen Auftragserteilung auch vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus das Umbiegen in eine gesundere Richtung darstellen würde. Könnte das Reich jetzt Anleihen aufnehmen, so würde unter den obwaltenden Umständen niemand etwas dagegen einwenden, daß in gewissem Umfang öffentliche Aufträge vergeben würden. […] Sollte es dahin kommen, daß Steuergutscheine unter Aufhebung des bisherigen Verwendungszwecks zur Finanzierung öffentlicher Aufträge verwendet werden, indem sie z. B. durch die Hand von Gemeinden oder infolge von Gemeindeaufträgen an gewerbliche Unternehmer gegeben werden, so wird die Reichsregierung vor der schweren Frage stehen, den Gemeinden Möglichkeiten über das Maß ihrer gegenwärtigen Leistungsfähigkeiten hinaus zu eröffnen. Je weiter das Reich hier entgegenkommt – und es sind bei Besprechungen verwandter Gedankengänge schon Wünsche recht radikaler Art aufgetaucht – desto mehr erheben sich alle Bedenken, die gegen eine Subvention der Privatindustrie sprechen, auch gegen diese besondere Art einer Subvention an öffentliche Körperschaften.“ (Mschr. Manuskript in: Nachl. Luther , Nr. 421). Am Abend des gleichen Tages hatte Luther diese Ausführungen vor dem „Akademisch-Politischen Klub“ in München im wesentlichen noch einmal wiederholt (Stenogramm einer frei gehaltenen Rede ebd.). Gedanken dieser Art hatte Luther bereits Ende September in einer Besprechung mit Gereke und Herpel entwickelt, als er einsah, daß er anders gegen deren Absichten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch Kreditschöpfung zu finanzieren, nichts ausrichten konnte (Tagesaufzeichnung vom 24.9.1932, Nachl. Luther, Nr. 370, Bl. 291). Um das Gerekeprogramm, das er nicht grundsätzlich ablehnte, zu unterstützen, hatte Luther diesen Gedanken weiter verfolgt und ihn zusammen mit der Feststellung, daß von den in Aussicht genommenen 700 Millionen bisher nur 20 Millionen in Anspruch genommen worden seien, auch RK v. Papen am 30. 11. vorgetragen und vorgeschlagen, „diese 700 Millionen so umzuwandeln, daß sie aus dem privaten Sektor in den öffentlichen Sektor der Arbeitsbeschaffung fielen“ (Tagesaufzeichnung vom 30.11.1932, ebd., Bl. 140). Als Luther auf der Reise nach München von dem Regierungswechsel am 2. 12. erfuhr, hatte er noch vor seiner Rede sich telefonisch das Einverständnis des neuen RK zu dem beabsichtigten Inhalt seiner Rede eingeholt (Hans Luther: Vor dem Abgrund. S. 297 f.). Da diese internen Besprechungen der Öffentlichkeit unbekannt geblieben waren, fanden die Münchner Ausführungen Luthers ein ungewöhnliches Presseecho, wobei nicht wenige Zeitungen von einem „Umfallen“ oder von einer „Anbiederung“ Luthers an Gereke sprachen (dazu zahlreiche Presseausschnitte in: Nachl. Luther, Nr. 351 und 352).

10

Vgl. diese Edition: Das Kabinett Papen. Ministerbesprechung vom 2.11.1932, P. 3.

11

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 13.

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