2.10 (vsc1p): Nr. 10 Vermerk des Staatssekretärs in der Reichskanzlei über die französische Formel zur Gleichberechtigung. 8. Dezember 1932

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Nr. 10
Vermerk des Staatssekretärs in der Reichskanzlei über die französische Formel zur Gleichberechtigung. 8. Dezember 1932

R 43 I /533 , Bl. 225

Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers habe ich Herrn Staatssekretär von Bülow mitgeteilt, daß dem Herrn Reichskanzler die im beiliegenden Telegramm1 unter 1) und 2) angemerkten Formulierungen2 zu weich seien.

Zu 1) habe weder der Reichskanzler noch das Reichskabinett die französische Formel als großen Fortschritt bezeichnet.

[38] Zu 2) habe das Kabinett der Formel des Auswärtigen Amts „an sich“ nicht zugestimmt, sondern sie ohne die nacherwähnte authentische Interpretation für untragbar erklärt.

Herr von Bülow erklärte, sein Telegramm sei bereits durch neuere telephonische Berichte überholt. Er habe es in Rücksicht auf den kommenden Kampf um die Schuldfrage wegen des Scheiterns der Verhandlungen allerdings so positiv wie möglich formuliert3. Herr von Neurath habe aber besonders auf Grund heutiger Telephongespräche diese Absicht durchaus verstanden.

Herr von Bülow sagte zu, daß er die beiden Beanstandungen des Herrn Reichskanzlers telephonisch sogleich an Herrn von Neurath weitergeben werde.4

Planck

Fußnoten

1

Darin informierte der StSAA die dt. Delegation zur Völkerbundstagung in Genf über die Stellungnahme des RKab. zu den Fünf-Mächte-Besprechungen in Genf vom 6.12.1932 (vgl. Dok. Nr. 5, P. 1). Die Telegrammdurchschrift befindet sich in: R 43 I /533 , Bl. 225 f.; Abdruck in: ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 201.

2

In der zit. Telegrammdurchschrift von Planck mit Rotstift unterstrichen und mit Ziffern wie folgt versehen: „1.) Reichskabinett, insbesondere Reichskanzler erkannten an, daß [Herriot-] Formel großen Fortschritt bedeute“; „2.) Diese Formel [Bülows] fand an sich Zustimmung, genügte aber nicht, um innerpolitische Bedenken gegen Telegramm 49 [vgl. Dok. Nr. 5, Anm. 15] auszuräumen“.

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 5, Anm. 16.

4

Der RAM läßt dem RK am 8. 12., 10 Uhr u. a. mitteilen, daß das RKab. „sich keine Sorgen zu machen [brauche], daß er nachgiebig sein werde“ (Aufzeichnung StS v. Bülow vom 8.12.1932; R 43 I /533 , Bl. 223 f.; Abdruck in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 203). Vgl. in diesem Zusammenhang auch das Telegramm des RAM an das AA vom gleichen Tag (ebd., Dok. Nr. 204). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 24, P. 4.

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