2.186.8 (bau1p): 8. Kalivertrag mit Amerika.

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8. Kalivertrag mit Amerika.

Unterstaatssekretär Hirsch machte eingehende Mitteilungen über ein mit Amerika getätigtes Kaliexportgeschäft, dessen Abschluß er umsomehr empfehlen könne, als auch sofort ein Kredit von 12 bis 15 Millionen Dollar gewährt würde12. Bei dieser Gelegenheit gab er zu bedenken, ob nicht die Exportabgabe13 zweckmäßig zur Bezahlung der Erhöhung des Brotpreises und zur Erhöhung der Produktion verwendet werden könne. Er begegnete sich hier mit den Wünschen des Herrn Unterstaatssekretärs Moesle. Das Kabinett stimmte den Darlegungen des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsfinanzministeriums zu und war der Auffassung, daß die Beträge aus der Ausfuhrabgabe sowohl zur Lebensmittelpreissenkung als auch zur Produktionsförderung, daneben auch für soziale Zwecke verwendet werden sollten. Im übrigen wurde dem Vertrage zugestimmt14. Der Reichswirtschaftsminister wird das Weitere veranlassen.

Fußnoten

12

Einen Auszug aus dem am 27. 2. zwischen dem Kalisyndikat GmbH. und der Firma Ashcraft-Wilkinson Co., Atlanta, Ga., USA, unter gewissen Vorbehalten geschlossenen langfristigen Kalilieferungsvertrag teilte der Aufsichtsratsvorsitzende des Kalisyndikats, GehR Richter, dem UStSRkei am 8. 3. mit (R 43 I /2189 , Bl. 65–67).

13

Die Exportabgabe wurde aufgrund § 6 der VO über die Außenhandelskontrolle vom 20.12.19 (RGBl. S. 2128 ) erhoben. Über die geplante Verwendung der aus dem Kaliexportvertrag fließenden Abgaben s. auch das Schreiben des neuen RFM Wirth an RK Müller vom 11.4.20 (R 43 I /93 , Bl. 197).

14

Am 14.5.20 läßt der REM dem UStSRkei mitteilen, daß dieser sowie ein weiterer vom Kalisyndikat im Frühjahr 1920 mit amerik. Abnehmern ausgehandelter Liefervertrag (Materialien in: R 43  I /90  und 2190 ) „sicheren Vernehmen nach“ nicht zustande gekommen seien (R 43 I /93 , Bl. 246).

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