2.38.11 (bau1p): 12. Stellungnahme zu der angeblichen Forderung Englands auf Überlassung des in Litauen befindlichen deutschen Eisenbahnmaterials und Einlösung des Oberostgeldes.

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12. Stellungnahme zu der angeblichen Forderung Englands auf Überlassung des in Litauen13 befindlichen deutschen Eisenbahnmaterials und Einlösung des Oberostgeldes.

Es wurde nochmals die Frage der <litauischen Eisenbahnen>14 besprochen15 und gegenüber der Meldung, wonach die Eisenbahnen im Werte von 800 Millionen Mark der Entente überlassen werden sollten, vom Reichsminister der Finanzen die Auffassung vertreten, daß die Entente nicht berechtigt wäre, die Überlassung an sie zu verlangen. Es erschien daher zweckmäßig, daß das Auswärtige Amt einen Protest erläßt16.

Der Reichsminister der Finanzen bat ferner die Verhandlungen wegen Litauen zum Abschluß zu bringen17 und dahin zu wirken, daß das Oberostgeld nicht von Deutschland eingelöst zu werden brauchte18.

[166] Es wurde beschlossen, das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis zu setzen und es zu ersuchen, das Weitere im Benehmen mit dem Reichsschatzminister und dem Reichsminister der Finanzen zu veranlassen19.

Fußnoten

13

Hschr. Notiz am Rand: „Nach Mitt[eilung] des AA in Lettland“. Vgl. Dok. Nr. 35, P. 5, wo entsprechend von dt. Eisenbahnsachwerten im kurländischen Teil Lettlands die Rede ist.

14

Muß wohl heißen: „lettischen Eisenbahnen“.

15

Seit Ende 1918 wurden deutscherseits Überlegungen angestellt, auf welche Weise Abfindungen für die in den besetzten baltischen Gebieten zurückzulassenden Eisenbahnbetriebsmittel zu erhalten seien. Mit der litauischen Reg. war am 4. 7. ein Abkommen betr. die Übergabe der bisher von den dt. Militäreisenbahndirektionen in Litauen betriebenen Eisenbahnen abgeschlossen worden. Entsprechende Verhandlungen mit der lettischen Reg. gelangen unter dem Eindruck der all. Forderungen (s. u. Anm. 16) nicht über formelle Übergabevereinbarungen hinaus (Bericht und Protokoll über die Verhandlungen der Kommission des RSchMin. in Riga vom 11.–18.8.19 in: R 85 /987 ; s. auch R 85 /258 ).

16

Die von Marschall Foch vertretene Auffassung, daß die Eisenbahnmaterialien nicht den baltischen Staaten, sondern den All. zuständen, basierte auf den Räumungsbestimmungen des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.18 (Waffenstillstand, I, S. 75 f.). Entsprechend dem Erzbergerschen Hinweis, daß sich die angezogenen Bestimmungen auf die Räumung der besetzten Westgebiete bezögen, wurde die all. Forderung zurückgewiesen (RAM an Wako Düsseldorf, 7.8.19; R 43 I /47 , Bl. 238 f.; Aktennotiz des AA zum Gesamtzusammenhang in: R 85 /258 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 140, P. 1.

17

Gemeint sind die sich seit Anfang des Jahres schleppend hinziehenden dt.-litauischen Verhandlungen über ein Warenaustauschabkommen. Sie werden nach der diplomatischen Anerkennung Litauens durch Großbritannien in Erwartung all. Finanzhilfen am 4.10.19 von Litauen vorläufig für gescheitert erklärt (Materialien in: R 85  /1043 , 1044 ).

18

Das Oberostgeld war während der dt. Besetzung der baltischen Randprovinzen Rußlands durch die Darlehenskasse Ost in Berlin emittiert und von den dt. Besatzungsbehörden in Litauen und Kurland in Umlauf gesetzt worden. Es war für den Zahlungsverkehr in Dtld. nicht zugelassen. Die von dem litauischen Gesandten in Berlin, Puryckis, am 12. 7. beim RAM erhobene Forderung, Oberostgeld in unbeschränkter Höhe in dt. Zahlungsmittel umzutauschen, war am 15. 7. in einer interministeriellen Sitzung für unmöglich erklärt worden, „weil einmal die bolschewistische Propaganda aus den Ostprovinzen Oberostgeld aufgekauft hat und es auf den deutschen Markt zu werfen versucht, und zweitens mit dem Oberostgeld Einkäufe in Holland und Schweden gemacht wurden, die unserer Valuta nachteilig waren“ (Aufzeichnung des RKom. für Aus- und Einfuhrbewilligung Meisinger; R 85 /988 ).

19

Bei Verhandlungen mit der litauischen und lettischen Reg. kann deutscherseits nicht die Absicht durchgesetzt werden, anstelle der geforderten unbeschränkten Konvertierbarkeit des Oberostgeldes eine Verrechnung im Warenaustauschverkehr vorzunehmen (Materialien in: R 85  /987 , 988 ).

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