2.166.2 (cun1p): II. [Lohnerhöhungen]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

II. [Lohnerhöhungen]

Der Herr Reichsarbeitsminister legte dar, daß bei der gegenwärtigen allgemeinen Preiserhöhung die Löhne den Preisen folgen müßten, insbesondere auch zufolge der demnächst bevorstehenden Brotpreiserhöhung. Er schlug eine entsprechende amtliche Pressemitteilung vor. Diese Presseäußerung wurde dahin ergänzt, daß die Zustimmung der Reichsregierung besonders erwähnt werden soll.

Mit dieser Ergänzung fand sie die Zustimmung des Kabinetts9.

Fußnoten

9

Am 26. 5. erscheint die Erklärung des RArbM in der Presse. In ihr heißt es u. a.: „Der RArbM ist sich bewußt, daß eine so starke Verteuerung des wichtigsten Volksnahrungsmittels nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen darf, daß die eintretende unmittelbare Belastung vielmehr bei den Lohnverhandlungen, die infolge der gesunkenen Kaufkraft der Löhne ohnehin überall notwendig werden, voll abgegolten werden muß. […] Der dargelegte Standpunkt des RArbM wird von der gesamten RReg. geteilt.“ Unter dem 25. 5. richtet Brauns außerdem ein Schreiben an die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Schon heute möchte ich – und zwar in Übereinstimmung mit der gesamten RReg. – darauf hinweisen, daß es den Arbeitnehmern bei der ohnehin gesunkenen Kaufkraft der Löhne nicht zugemutet werden kann, eine so starke Preiserhöhung des wichtigsten Volksnahrungsmittels auch nur teilweise zu tragen. Es muß vielmehr von der Einsicht der deutschen Arbeitgeberschaft erwartet werden, daß bei den ohnehin in nächster Zeit notwendig werdenden Lohnverhandlungen die infolge der Brotpreiserhöhung eintretende unmittelbare und mittelbare Belastung voll abgegolten wird. Eine ablehnende Stellungnahme müßte bei der schwierigen allgemeinen Lage zu gefährlichen Erschütterungen des Wirtschaftslebens führen.“ (R 43 I /1262 , Bl. 213). In ihrer Antwort vom 1. 6. sprechen die Arbeitgeberverbände ihr Bedauern darüber aus, „daß der Herr RArbM die Tatsache der bevorstehenden Brotpreiserhöhung zum Anlaß nimmt, um in einer durch das WTB in der gesamten Presse verbreiteten Notiz an die Einsicht der Arbeitgeber zu appellieren und sie öffentlich aufzufordern, die durch die Brotpreiserhöhung eintretenden Kosten voll abzugelten. Durch diese Notiz, die zu gleicher Zeit verbreitet wurde, als von radikaler Gewerkschaftsseite die Arbeitgeber infolge ihrer ‚mangelhaften Lohnpolitik‘ sogar für die Kommunistenunruhen im besetzten Gebiet verantwortlich gemacht wurden, muß in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, als ob die deutsche Arbeitgeberschaft die erforderliche Einsicht in die politischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten vermissen lasse. Dieser Eindruck wird verstärkt, wenn durch das gleiche WTB das Ergebnis einer Besprechung im RArbMin. mit den Vertretern der Spitzengewerkschaft in gleichem Sinne dargestellt wird.“ (R 43 I /1262 , Bl. 212-216). Am 30. 5. wurde in der Presse folgende WTB-Meldung verbreitet: „Die Vertreter der Spitzengewerkschaften haben Dienstag [29. 5.] im RArbMin. darauf hingewiesen, daß in Arbeitgeberkreisen und auch bei einem Teil der Schlichtungsbehörden noch eine zu weitgehende Zurückhaltung gegenüber berechtigten Lohnforderungen bestehe. Der RArbM bestätigte demgegenüber als die Ansicht der gesamten RReg., daß mit dem neuen Marksturz selbstverständlich auch auf dem Gebiete der Lohnpolitik eine veränderte Sachlage eingetreten ist, und daß es nunmehr eine dringende Aufgabe aller beteiligten Kreise und Behörden sein muß, die Löhne der gesunkenen Kaufkraft anzupassen.“

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