2.120 (cun1p): Nr. 120 Verband der Bergarbeiter Deutschlands an den Reichskanzler. 14. April 1923

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Nr. 120
Verband der Bergarbeiter Deutschlands an den Reichskanzler. 14. April 1923

R 43 I /212 , Bl. 278 f.

[Betrifft: Bereitschaft zu Reparationsverhandlungen]

Eilt!

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Am 13. und 14. d. M. tagte in Bielefeld die Reichskonferenz unseres Verbandes, die u. a. auch zu der Frage des Kampfes an der Ruhr gegen den französisch-belgischen Militarismus und Imperialismus Stellung nahm1. Es wurde dort erneut betont, daß unser Verband wie bisher fest zu der passiven Abwehr an der Ruhr steht und entschlossen ist, den Kampf in der bisherigen Weise weiterzuführen. Es wurde aber auch betont, daß der Kampf jetzt auf der Höhe stände und doch wohl der Augenblick gekommen sei, wo die deutsche Regierung[377] ihren Reparationsplan veröffentlichen müsse2, um so die Grundlage für baldige Verhandlungen zu geben. Die Konferenz war der Ansicht, daß es nicht klug sei, den Kampf nur fortzuführen, ein Angebot aber nicht zu machen, weil wir sonst wie beim Kriege unter Umständen eine günstige Situation verpassen und dann später zu einer schlechteren Zeit uns mit Verhandlungen einverstanden erklären müßten. Der Wille der Konferenz kam durch einmütige Annahme beiliegender Entschließung zum Ausdruck und wurde der unterzeichnete Vorstand beauftragt, Ihnen, sehr verehrter Herr Reichskanzler, diese Entschließung zu übermitteln3 und gleichzeitig zu betonen, daß wir selbstverständlich, wenn eine mündliche Aussprache notwendig ist, dazu in der zweiten Hälfte der kommenden Woche zur Verfügung stehen. […]4

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands

i. A. Husemann

Fußnoten

1

Auf diese Konferenz nimmt Müller-Franken in seiner RT-Rede am 16. 4. Bezug (RT-Bd. 359, S. 10549 ).

2

Der dt. Reparationsplan für die Pariser Konferenz vom 4.1.23 (Dok. Nr. 34) war bisher nicht veröffentlicht worden.

3

In der Entschließung heißt es u. a.: „Um den jahrelang gequälten Völkern Europas den Frieden wiederzugeben, erachtet es die Konferenz der Bergarbeiter für eine heilige Pflicht der Regierungen, keine Gelegenheit zur Anbahnung einer friedlichen Verständigung ungenützt vorübergehen zu lassen. Sie glaubt, daß die Mitwelt und die Geschichte der Regierung, welche als erste diesen Weg sucht und beschreitet, diese Tat nicht als ein Eingeständnis der Schwäche, sondern als Zeugnis innerer Stärke und tiefer Einsicht deuten wird.“ Daher ersuche die Konferenz die RReg., „ihren Plan zur Lösung der Reparationsfrage zur internationalen Erörterung zu stellen.“ (R 43 I /212 , Bl. 280).

4

Eine mündliche Aussprache erfolgt nicht. Das kurzgehaltene Dankschreiben Hamms vom 19. 4. vermerkt lediglich: „Der Herr RK hat der Entschließung mit aufrichtiger Freude entnommen, daß die Bergarbeiter Deutschlands entschlossen sind, den erfolgreich geführten Abwehrkampf unerschüttert fortzusetzen, dessen Ziel es ist, die Bevölkerung von Ruhr und Rhein von fremder Willkür und Gewalt zu befreien und ihr die Möglichkeit friedlicher Arbeit zurückzugewinnen.“ Ein handschriftlicher Vermerk Kempners war am 17. 4. vorausgegangen: „Auf den Passus, einen ‚Plan zur Lösung der Reparationsfrage zur internationalen Erörterung zu stellen‘, wird man zweckmäßig nicht besonders eingehen.“ (R 43 I /212 , Bl. 282).

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