1.110.1 (lut2p): [Ausführung der Regierungserklärung]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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Text

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[Ausführung der Regierungserklärung]

Die Ministerbesprechung nahm zur Grundlage der Diskussion die anliegende Aufstellung betreffend Ausführung der Regierungserklärung1. Zu den einzelnen Punkten wurde folgendes festgestellt:

1. Auswärtiges Amt.

Nicht behandelt2.

2. Reichsministerium des Innern.

a)

Allgemeine Verwaltungsreform: In Bearbeitung3.

b)

Beamtenrecht: In Bearbeitung4.

c)

Schulgesetz: Der Reichsminister des Innern wird auf einen früheren Kompromißentwurf, der fast schon zustande gekommen war5, zurückgreifen. Zu diesem Zweck wird er mit den Trägern der damaligen Verhandlungen Fühlung nehmen. Eine allzu große Beeilung ist nicht am Platze6.

d)

Verbesserung der Wahlgesetzgebung. Der Reichsminister des Innern wird sobald als möglich einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Dieser soll zunächst dem Herrn Reichskanzler vorgelegt und zum Gegenstand einer Aussprache zwischen ihm und dem Reichsminister des Innern gemacht werden. Im [1083] Anschluß daran und entsprechend den dabei sich ergebenden Gesichtspunkten soll ein Entwurf dem Ministerrat vorgelegt werden. Vor dem formellen Kabinettsbeschluß soll Fühlung mit den Parteien genommen werden. Der Gesetzentwurf soll sich sowohl auf die Verbesserung der Gesetzgebung als auch auf die notwendige Änderung des Wahlrechts beziehen. Es bleibt dabei zunächst offen, wie die beiden Fragen, ob in einem Gesetz oder in zwei Vorlagen, später behandelt werden7.

e)

Fürstenabfindung. Es soll zunächst der Entwurf der Regierungsparteien, der vorbereitet wird, abgewartet werden8.

3. Reichsarbeitsministerium.

a, b und c9: soll im Verwaltungswege weitergetrieben werden.

d)

Erleichterung erststelligen langfristigen hypothekarischen Kredits.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß er eine Denkschrift über die wirtschaftliche und politische Notwendigkeit des Wohnungsbaues und seine Finanzierung dem Reichsbankpräsidenten eingereicht habe mit der Bitte, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen und den Reparationsagenten dabei zu hören.

Der Reichskanzler und Reichswirtschaftsminister äußerten starke Bedenken bezüglich dieses Weges. Es wurde für notwendig erachtet, daß zunächst das Kabinett zu dieser Denkschrift Stellung nehme. Die Denkschrift soll sofort den Mitgliedern des Kabinetts, die dafür zuständig sind, zugängig gemacht werden. Die Reichskanzlei wird dann umgehend eine Chefbesprechung einberufen. Der Reichsbankpräsident ist daran zu beteiligen10.

e)

Arbeiterschutzgesetzgebung. Neuregelung der Arbeitszeit.

Der Entwurf ist im Arbeitsministerium fertiggestellt. Er soll zunächst noch mit einem Ausschuß von Sachverständigen und dann mit den Ressorts und Ländern beraten werden. In etwa sechs Wochen wird er dem Kabinett vorgelegt werden können. Zu berücksichtigen ist gegebenenfalls noch das Ergebnis der eingeleiteten Londoner Verhandlungen11.

f)

Ratifizierung des Washingtoner Abkommens. Die Ratifizierung wird nur im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Arbeiterschutzgesetzes vorgenommen werden12.

g)

Arbeitsgerichtsgesetz. Dieses Gesetz ist gestern im Reichsrat verabschiedet worden; auf eine Beschleunigung der Angelegenheit im Reichstag wird hingewirkt werden13.

h)

[1084] Arbeitslosenversicherung. Die Arbeiten sind in Vorbereitung14.

i)

Gesetz über Kurzarbeiterunterstützungen. Der sozialpolitische Ausschuß befaßt sich mit der Frage. Seine Beschlüsse werden abzuwarten sein. Die Reichsregierung wird, falls dies möglich ist, zunächst versuchen, die Frage im Wege der Verordnung zu entscheiden15.

5.16 Reichswirtschaftsministerium.

a)

Besserung der Kreditlage. Der Reichswirtschaftsminister wird sofort die Verhandlungen mit den Banken bezüglich Herabsetzung der Provisionssätze aufnehmen17.

b)

Steigerung der Ausfuhr. Der Exportkreditversicherungsplan soll so schnell als möglich fertiggestellt werden18.

c)

Maßnahmen für Kohle und Eisen. Für Kohle ist ein Projekt in Ausarbeitung, das dem Kohlenbergbau einen Kredit von 100 Millionen zuführt. Die Vorlage wird in kurzer Zeit dem Kabinett zugehen19. Für Eisen sind Maßnahmen kaum möglich.

d)

Fortführung der Preissenkungsaktion. Diese Frage soll tunlichst bald anhand einer Aufzeichnung seitens der Reichskanzlei in einer Ministerbesprechung besonders behandelt werden20.

6. Reichsministerium für Ernährung u. Landwirtschaft.

a)

Ertragfähigmachung der Landwirtschaft. Über die Roggenfrage wird in den nächsten Tagen eine Kabinettsvorlage ergehen21.

b)

Erhaltung und Steigerung der Produktion der Landwirtschaft.

Dem Kabinett wird in aller Kürze eine Vorlage betreffend Stützung des deutschen Motorpflugbaus zugehen22.

c)

Kreditfrage. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird sich dafür einsetzen, daß die Aktion der Golddiskontbank tunlichst schnell durchgeführt wird23.

d)

Siedlungsfragen. Besonderes wurde nicht festgelegt.

7. Reichsjustizministerium.

Geschäftsaufsicht. Der Gesetzentwurf ist tunlichst bald als Sondervorlage dem Kabinett vorzulegen24.

Fußnoten

1

Beigefügt ist eine stichwortartige Zusammenstellung der in der Regierungserklärung des RK vom 26. 1. (RT-Bd. 388, S. 5145  ff.) behandelten Themen. Sie wurde vom StSRkei am 2. 2. (Vermerk am Kopf des Begleitschreibens: „Eigenhändig – Streng geheim!“) an sämtliche RM zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Die Zusammenstellung stimmt mit den nachfolgend erörterten Punkten im wesentlichen überein (R 43 I /1409 , Bl. 89-91 und 1496, R 43 I /1496 , Bl. 119-121).

2

Die Zusammenstellung der Rkei führt hierzu auf: „a) Eintritt in den Völkerbund, b) Beziehungen zu Rußland, c) Handelsvertragsverhandlungen – Beseitigung der Diskriminierung deutscher Waren – englischer Handelsvertrag, d) Weltwirtschaftskonferenz.“

3

Probleme einer umfassenden Verwaltungsreform werden zur Zeit noch in einem vom RR im April 1925 eingesetzten „Ausschuß für die Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung“ beraten. Aktenmaterial (u. a. Sitzungsprotokolle, Schriftwechsel) hierzu in R 43 I /1950  und 1951. – Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Kabinettsberatung über die Gesetzentwürfe betr. das Reichsverwaltungsgericht und die Wahrung der Rechtseinheit (Dok. Nr. 305, P. 9).

4

Hierbei handelt es sich offenbar um Vorarbeiten der Ressorts zu einem neuen Beamtengesetz, die vom RIM durch Übersendung eines vorläufigen Entwurfs am 23.11.25 eingeleitet wurden. Reiches Material hierzu in R 43 I /2553 –2555. Ein neues Beamtengesetz kommt nicht zustande.

5

Gemeint ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 146 Abs. 2 der Reichsverfassung“, der vom Kabinett Fehrenbach am 8.2.21 verabschiedet (s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 173, P. 5) und am 22.4.21 dem RT vorgelegt worden war (RT-Drucks. Nr. 1883, Bd. 366 ).

6

Vgl. hierzu Anm. 9 zu Dok. Nr. 256.

7

S. die Denkschrift des RIM zur Wahlreform vom 19.3.26 (Dok. Nr. 319).

8

S. Dok. Nr. 292, P. 5.

9

In der Zusammenstellung der Rkei (vgl. Anm. 1) sind hierunter aufgeführt: „a) Bäuerliche – Arbeitersiedlung (i. V. mit Reichsmin. f. Ern. und Landw.), b) Förderung des Wohnungsbaues, c) Maßnahmen gegen die Überteuerung des Bauens (i. V. mit Reichswirtsch. Min.).“

10

Zur genannten Denkschrift und zur vereinbarten Chefbesprechung s. Dok. Nr. 289, dort auch Anm. 1.

11

S. dazu Dok. Nr. 326, P. 4.

12

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 311 und Dok. Nr. 326, P. 4.

13

Vgl. Dok. Nr. 126, P. 1 und Dok. Nr. 298, P. 2.

14

Vgl. Dok. Nr. 147, P. 2, dort bes. Anm. 9.

15

Vgl. Dok. Nr. 287, P. 2.

16

Punkt 4 fehlt in der Vorlage.

17

Vgl. Dok. Nr. 291.

18

Vgl. Dok. Nr. 261, P. 2 e.

19

Dieses Projekt im Kabinett Luther nicht mehr behandelt.

20

S. dazu Dok. Nr. 294.

21

Vgl. Dok. Nr. 298, P. 3.

22

Vgl. Dok. Nr. 322, P. 2.

23

Vgl. Dok. Nr. 275.

24

Vgl. Dok. Nr. 295 und 352, P. 1.

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