1.1.1 (ma12p): Stellungnahme zu den Forderungen der Reichsarbeiter auf Lohnerhöhung.

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Stellungnahme zu den Forderungen der Reichsarbeiter auf Lohnerhöhung.

Ministerialdirektor Hitzler berichtete über die Verhandlungen mit den Organisationen der Reichsarbeiter. Der Vorschlag der Reichsregierung2 sei von diesen zurückgewiesen worden. Es entstehe daher die Frage, ob nunmehr die Reichsregierung ihre Vorschläge im Wege des Diktats durchführen wolle oder ob versucht werden müßte, im Wege des Schiedsgerichtsverfahrens zu einer Lösung zu kommen. Er halte den letzteren Weg für nicht möglich, mache aber darauf aufmerksam, daß die Durchführung im Wege eines Diktats zu ernstlichen Folgen führen werde.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß das Kabinett bereits tags zuvor einen klaren Beschluß gefaßt habe. Eine Erhöhung der Löhne in größerem Umfange komme nicht in Betracht.

Der Reichskanzler gab der gleichen Meinung Ausdruck.

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß bei den Verhandlungen mit den Organisationen nicht der Eindruck erweckt werden dürfte, als ob noch etwas geschehen könne. Auf die wirtschaftliche Zwangslage müßte mit äußerstem Nachdruck hingewiesen werden.

Ministerialdirektor Hitzler erklärte, daß das Reichsverkehrsministerium es daran nicht habe fehlen lassen.

Der Reichswirtschaftsminister war ebenfalls der Meinung, daß man über die 5% allgemeine Lohnerhöhung nicht hinausgehen könne und man bei Ablehnung einem Eisenbahnerstreik ruhig entgegensehen müßte.

Der Reichsarbeitsminister empfahl, die Vertreter der Spitzenorganisationen durch die Reichsregierung über die Gründe für die Haltung der Reichsregierung zu unterrichten. Zu diesem Zweck sollte in kürzester Zeit ein Empfang der Vertreter durch den Herrn Reichskanzler stattfinden.

Ministerialdirektor Hitzler gab zu erwägen, daß durch derartige Besprechungen keine Zeit verloren werden dürfte. Falls nicht größere Beunruhigung in der[678] Arbeiterschaft entstehen sollte, müßte die gesamte Aktion in ihrem materiellen Teil noch vor Pfingsten erledigt werden.

Dieser Auffassung schlossen sich der Reichsarbeitsminister, der Reichsminister der Finanzen und der Reichswehrminister an.

Um dies zu ermöglichen, wurde beschlossen, den Empfang noch am gleichen Tage nachmittags 3 Uhr in der Reichskanzlei stattfinden zu lassen3.

Fußnoten

2

Am 3. 6. hatte sich das Kabinett darauf geeinigt, in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von 5% für die Eisenbahnarbeiter anzubieten (vgl. Dok. Nr. 213, P. 1).

3

In der Besprechung mit Vertretern der Eisenbahnergewerkschaften am gleichen Tage um 15 Uhr unter Vorsitz des RK teilt ein Verbandsfunktionär mit, die Gewerkschaften seien bereit, „von ihrer Forderung [nach 30proz. Lohnerhöhung] erheblich nachzulassen, wenn die RReg. bereit wäre, in anderen Punkten entgegenzukommen. Hierher gehöre ein Entgegenkommen in der Frage des Zehnstundentages für die Bauunterhaltungsarbeiter sowie in der Frage der Bezahlung der neun Stunden und endlich in der Frage der Dienstdauervorschriften. Der RFM gab zu, daß die Schwierigkeiten auch für die Reichsarbeiter außerordentlich groß seien. Diese Schwierigkeiten müßten aber jetzt ertragen werden, wenn man zu normalen Verhältnissen zurückkommen wolle. Alles müsse auf Friedenszustand zurückgeführt werden, also auch die Löhne. Es sei nicht möglich, die Preise auf Friedensstand zurückzuführen, wenn die Löhne über das Friedensmaß erheblich hinausgetrieben würden. Er müsse feststellen, daß bei einem größeren Teil der Reichsarbeiter die Löhne nominal jetzt schon über dem Friedenslohn lägen. Eine wesentliche Erhöhung komme also gar nicht in Betracht.“ (Protokoll der Besprechung in R 43 I /2071 , Bl. 143f). In den anschließenden Verhandlungen zwischen dem RVMin. und den Gewerkschaften wird eine Einigung nicht erzielt (vgl. DAZ Nr. 262 vom 5. 6.). Zum Fortgang vgl. Dok. Nr. 221, P. 2.

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