2.19.1 (mu11p): [Denkschrift über die deutschen Reparationsleistungen.]

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[Denkschrift über die deutschen Reparationsleistungen.]

Unterstaatssekretär Schroeder teilt mit, daß die Herren Warburg und Melchior den Auftrag zur Ausarbeitung einer Denkschrift übernommen haben1. Der erste Entwurf würde voraussichtlich am Montag, den 12. April, vorgelegt werden.

Unterstaatssekretär Albert empfiehlt in sachlicher Beziehung eine möglichst niedrige Summe als zu zahlende Entschädigung in Vorschlag zu bringen, etwa 10 Milliarden Goldmark.

Professor Bonn sei gefragt worden, ob er als wissenschaftlicher Berater mitwirken wolle. Er sei grundsätzlich dazu bereit. Es müsse nun eine endgültige Entscheidung getroffen werden, ob mit Bonn weiter verhandelt werden solle.

Nachdem von verschiedenen Seiten gewisse Bedenken gegen die Wahl des Professors Bonn ausgesprochen waren, wird schließlich nach Entgegnung des Reichskanzlers und des Unterstaatssekretärs Albert, der das Schreiben an Professor Bonn vom 28. März vortrug2, folgendes festgestellt: Dem Schreiben[44] vom 28. März wird zugestimmt mit der Maßgabe, daß die Dauer der Tätigkeit des Professors Bonn auf etwa ein halbes Jahr veranschlagt wird.

An Professor Bonn soll telegrafiert werden, er möge sofort nach Berlin kommen3.

Fußnoten

1

Am 10.1.20 war in Paris der Versailler Vertrag ratifiziert worden; damit traten die in ihm festgelegten Fristen und Bestimmungen in Kraft, u. a. P. 5 des Protokolls zum Vertrag. Danach sollte Deutschland innerhalb von vier Monaten nach der Ratifikation „den alliierten und assoziierten Mächten zur Beschleunigung der auf die Wiedergutmachung bezüglichen Arbeiten und damit zur Abkürzung der Untersuchung und rascheren Herbeiführung der Entscheidungen zweckdienliche Belege und Vorschläge zur Prüfung […] unterbreiten“. Auf Grund dieser Bestimmung und in der irrigen Meinung, daß den Ansichten einzelner alliierten Mächte über die Reparationsfrage ein Wandel eingetreten sei, ausgelöst durch die Arbeit von Keynes über Deutschlands Reparationslasten, hatte bereits am 3.3.20 eine Chefbesprechung stattgefunden, in der beschlossen worden war, innerhalb der Viermonatsfrist eine Denkschrift über die deutsche Wirtschaftslage vorzulegen und eine Feststellung der endgültigen Reparationssumme vorzuschlagen. Hierzu sollten in Deutschland Sachverständige, u. a. Melchior, Warburg und Professor Bonn, gehört werden (R 43 I /13 , Bl. 340-342).

2

In der Chefbesprechung am 3.3.20 hatte UStS Albert auf die Notwendigkeit hingewiesen, „einen anerkannten Wissenschaftler“ mit praktischen Erfahrungen wie etwa Professor Bonn hinzuzuziehen. „Es komme bei der Denkschrift nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form und die Anordnung an; denn von dieser sei die Wirkung auf das Ausland in wesentlichem Maße mit abhängig“ (R 43 I /13 , Bl. 340-342). Albert hatte Bonn am 28. 3. mitgeteilt, die RReg. wolle die Ausarbeitung der Reparationsvorschläge ihm übertragen als einer Persönlichkeit, „die mit der erforderlichen Kenntnis internationaler Dinge über eine umfassende wissenschaftliche Schulung in Finanz- und Wirtschaftsfragen“ verfüge. Die RReg. wolle später für Bonns Verwendung „als Finanzbeirat bei einer der Botschaften an den wichtigsten internationalen Plätzen oder für eine bindende Zusage einer Professur an einer der in Betracht kommenden Universitäten Sorge“ tragen (R 43 I /2850 , Bl. 5-7).

3

Am 13.4.20 wandte sich UStS Schroeder an Vertreter der deutschen Wirtschaft und teilte ihnen mit, daß die RReg. von Sachverständigen eine für die Entente bestimmte Denkschrift ausarbeiten lasse, „die sich auf die Durchführung wichtiger finanzieller und wirtschaftlicher Bestimmungen des Friedensvertrages bezieht. Der Entwurf dieser Denkschrift soll einem weiteren Kreise von Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt und gemeinschaftlich in Berlin beraten werden“ (R 2 /2727 , Bl. 36 f.). Einladungen zu dieser Besprechung, die am 23. 4. im RFMin. stattfinden sollte, ergingen an 23 Vertreter der Banken, Industrie und Wirtschaft, von denen jedoch nur ein geringer Teil an der Beratung teilnahm. Die Anwesenheitsliste der Besprechung, für die ein Protokoll nicht ermittelt wurde, nennt: Geh. BergR Hilger, Geh. Kommerzienrat Wieland (MdN), Schmitz (BASF), Simons (RdI), Rosenbaum, Hasselmann, Professor Bonn, Rathenau, von Stauss (Deutsche Bank), Melchior, von Schwabach, Reusch, von Mendelssohn, Merton (R 2 /2727 , Bl. 38-44). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 50 u. 66.

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