2.237.6 (mu21p): 5. Zusammenstellung der übrigen sich aus dem Young-Plan ergebenden und auf der Konferenz zu erörternden Fragen.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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5. Zusammenstellung der übrigen sich aus dem Young-Plan ergebenden und auf der Konferenz zu erörternden Fragen.

Der Reichsminister der Finanzen erörterte sodann das in der Anlage beiliegende Programm7.

[783] Der Reichsminister des Auswärtigen griff aus dem Vorgetragenen die Frage des Sitzes der neuen Bank für internationalen Zahlungsausgleich heraus. Er meinte, deutscherseits müsse darauf gedrungen werden, daß die Bank nach Holland oder in die Schweiz komme.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß die deutschen Sachverständigen mit Recht der Meinung seien, die Bank müsse entweder nach Amsterdam oder nach Zürich kommen.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt von diesen beiden Orten Amsterdam für den besseren und bat als Meinung des Kabinetts feststellen zu dürfen, daß man sich für Amsterdam und jedenfalls gegen Brüssel aussprechen müsse.

In der weiteren Aussprache befaßte sich das Kabinett sodann noch mit einem von dem Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes am 26. Juni 1929 an den Reichskanzler gerichteten Schreiben, welches die Forderung auf Beteiligung der Gewerkschaften an den Organisationskomitees enthält8.

Der Reichsminister der Finanzen wurde auf seinen Vorschlag hin ermächtigt, die Angelegenheit mit Vertretern des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes vorzubesprechen.

Der Reichsminister der Finanzen soll bei dieser Besprechung die Bedenken zum Ausdruck bringen, die gegen eine Berücksichtigung des geltend gemachten Wunsches sprechen und insbesondere auch auf die Berufungsmöglichkeiten hinweisen, die eine Erfüllung des Wunsches im Gefolge haben würde9.

Der Reichsminister der Finanzen brachte sodann noch zur Sprache, daß nach einem Telegramm aus London in der Treasury der Plan bestehe, eine Zweiteilung der bevorstehenden Konferenz eintreten zu lassen. Es soll eine[784] Vorkonferenz einberufen werden, in welcher Regierungsexperten die Einzelheiten des Planes durcharbeiten sollen. Darauf soll eine politische Konferenz folgen, die die Arbeiten der Vorkonferenz genehmigen soll10.

Der Reichsminister des Auswärtigen stellte als Meinung des Kabinetts fest, daß eine derartige Zweiteilung mit dem deutschen Interesse nicht vereinbar wäre.

Der Reichsminister des Auswärtigen schloß die Sitzung mit dem Bemerken, daß das Reichskabinett nach Abschluß der Vorarbeiten für den Zusammentritt der Organisationskomitees nochmals zusammenkommen müsse, um zu dem Ergebnis der Vorarbeiten Stellung zu nehmen.

Fußnoten

7

Es handelt sich um eine „Zusammenstellung der auf der Konferenz der Regierungen zu erörternden Fragen: I. Young-Plan und politische Forderungen; Verbindung bei den Verhandlungen, insbesondere Begründung der politischen Forderungen aus dem YoungPlan. II. Fortfall der Reparationsbestimmungen des Vertrages von Versailles und der zu ihrer Durchsetzung und Sicherung vorgesehenen Mittel (insbesondere der Sanktionen). III. Schiedsgerichtsfragen. IV. Auslegezweifel des Plans, an deren Klärung auf der Konferenz Interesse besteht. V. Behandlung der Entwürfe und Beschlüsse der Organisationskomitees auf der Konferenz. VI. Welche der aus dem Young-Plan sich ergebenden, den Regierungsverhandlungen vorbehaltenen Fragen sollen auf der Konferenz behandelt, für welche soll nur die spätere Behandlung grundsätzlich beschlossen werden? 1. Freigabe: a) des deutschen Eigentums, b) der Liquidationsüberschüsse. 2. Liquidation der Vergangenheit, insbesondere Aufgabe der noch bestehenden deutschen Forderungen in Verbindung mit dem Inclusiv Amount-Prinzip. 3. Besatzungskosten bis zur Räumung. 4. Deckung der sonstigen Übergangsbedürfnisse der Gläubigermächte und Verwendung der aus dem ersten Jahre 1929–30 verbleibenden Überschüsse. 5. Sachlieferungen. 6. Auflösung der Gesamthaftung zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Verbündeten. Verzicht Deutschlands auf seine Ansprüche gegen die ehemals Verbündeten. 7. Saarwirtschafts- und Saarfinanzfragen. VII. Form des Regierungsabkommens und sonstige Verfahrensfragen“ (Anlage zur Niederschrift der Kabinettssitzung; R 43 I /1438 , Bl. 178). Die Aufstellung war von MinDir. Dorn und MinDir. Schäffer gemeinsam erarbeitet worden (Dorn an Pünder, 27. 6.; R 43 I /294 , Bl. 89-94).

8

Der Vorstand des ADGB (Leipart) hatte erklärt, da die Arbeitnehmer während der Sachverständigenkonferenz nicht vertreten gewesen seien, enthalte der Young-Plan für die Arbeitnehmerschaft abträgliche Bestimmungen in den Beschlüssen über die RB und die Rbk. Um diese Fehler auszugleichen und weitere zu vermeiden, sei jetzt die Zuziehung von Vertretern der Arbeitnehmer notwendig (26. 6.; R 43 I /294 , Bl. 21 f.).

9

Eine entsprechende Mitteilung gab MinDir. v. Hagenow dem ADGB am 29. 6. (R 43 I /294 , Bl. 23).

10

Von der Treasury war gewünscht worden, daß in der zweiten Julihälfte eine Vorkonferenz einberufen werde, „welche über folgende Fragen Beschluß fassen würde: 1. Prinzipielle Annahme des Young-Plans, soweit er die Zahlungen Deutschlands vorsieht; 2. Prinzipielle Annahme der Bestimmungen über Verteilung der Zahlungen an die Gläubiger, soweit das erste Jahr in Frage kommt; 3. Politische Fragen (Rheinlandräumung, Saar etc.). Nach Abschluß dieser Vorkonferenz würden Experten, und zwar diesmal Regierungsexperten, sich an die Arbeit setzen und die Einzelheiten des Plans durcharbeiten“ (Telegramm Sthamers Nr. 430 vom 27. 6.; R 43 I /296 , Bl. 284.)

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