2.76.1 (sch1p): 1. [Sitzung der Nationalversammlung]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Sitzung der Nationalversammlung]

Die Frage, ob in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung1 auch ein Vertreter für Elsaß-Lothringen zu Wort kommen soll, indem er als Regierungskommissar hierzu formell die Berechtigung erhält, wird besprochen und verneint, weil die sachliche Legitimation im Inland und Ausland kritisiert werden würde, und der Ministerpräsident selbst in der Lage sei, Erklärungen für Elsaß-Lothringen abzugeben.

Es wird angeregt, das Protokoll der Sitzung der Nationalversammlung an die Schulen zu verteilen.

Fußnoten

1

Der Präs. der NatVers, Fehrenbach, hatte am 3.5.1919 die Mitglieder der NatVers telegrafisch davon unterrichtet, daß die Sitzung der NatVers am 6.5.1919 ausfalle; alle Mitglieder der NatVers wurden gebeten, sich vom 7.5.1919 ab für eine Sondersitzung in Berlin bereitzuhalten (Vorwärts, Nr. 225, 3.5.1919). Die 39. Sitzung der NatVers, die zugleich auch die letzte Sitzung der NatVers während der Reg. Scheidemann war – die nächste fand erst am 22. Juni 1919 statt –, wurde am 12.5.1919 in der Aula der Berliner Universität abgehalten. Die Sitzung, die wegen einer Regierungserklärung über die all. Friedensbedingungen einberufen war, der Stellungnahmen aller in der NatVers vertretenen Parteien und des Präsidiums der NatVers folgten, wurde mit einer Ansprache eines Vertreters der Berliner Universität eröffnet, der die Ansprache RMinPräs. Scheidemanns folgte. Die Frage Elsaß-Lothringen wurde in der Regierungserklärung nicht ausdrücklich behandelt; Scheidemann sagte lediglich: „[…] Alle sind erschienen bis auf die Elsaß-Lothringer, denen man das Recht, hier vertreten zu sein, jetzt schon ebenso genommen hat, wie ihnen das Recht genommen werden soll, in freier Abstimmung ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben […]“ (NatVers Bd. 327, S. 1081  ff. ).

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