2.4.1 (str1p): 1. Kabinettssitzungen.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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1. Kabinettssitzungen.

Reichsminister von Raumer hält es für nötig, daß regelmäßig zu den Kabinettssitzungen die Staatssekretäre zugezogen werden.

[8] Nach längerer Erörterung der Frage1 wurde folgender Beschluß gefaßt:

Zu den Kabinettssitzungen können die Reichsminister zu solchen Punkten der Tagesordnung, bei denen sie die Anwesenheit ihres Staatssekretärs für notwendig halten, diesen zuziehen. Die Zuziehung von Ministerialdirektoren und Referenten soll nur ausnahmsweise und dann in der Weise erfolgen, daß der Minister den Ministerialdirektor oder Referenten bereit hält und die Absicht der Zuziehung in der Sitzung mitteilt2.

Neben den Kabinettssitzungen sollen nach Bedarf Ministerbesprechungen stattfinden, an denen außer den Reichsministern nur der Staatssekretär in der Reichskanzlei teilnimmt, der einen Protokollführer hinzuziehen kann. Ob zu den Ministerbesprechungen ein Vertreter Preußens hinzuzuziehen ist, wird von Fall zu Fall entschieden werden.

Reichsminister Hilferding regt an, eine politische und eine wirtschaftliche Ministerkommission zu bilden.

Nachdem Minister Brauns Bedenken hiergegen geäußert hat, wird die Anregung fallen gelassen.

Fußnoten

1

Danach gestrichen: „an der sich die Minister Geßler, Brauns, Hilferding und Oeser beteiligten“.

2

Vgl. hierzu wie zum folgenden die endgültige Regelung in der GORReg. (Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 192).

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