1.67.1 (vpa2p): Anlage 2.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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Anlage 28.

Allein im Bereich der preußischen inneren Verwaltung und des preußischen Staatsministeriums sind durch den Reichskommissar für Preußen in der Zeit vom 20. Juli bis Ende Oktober 1932 folgende Veränderungen im Beamtenkörper vorgenommen worden:

I. Versetzung in den einstweiligen Ruhestand:

1

Staatssekretär,

3

Ministerialdirektoren,

1

Ministerialrat,

4

Oberpräsidenten,

9

Regierungspräsidenten,

2

Regierungsvizepräsidenten,

1

Regierungsdirektor,

11

Polizeipräsidenten und 2 Polizeidirektoren,

53

Landräte, von denen 13 späterhin an Regierungspräsidien und andere

Behörden überwiesen wurden.

II. Zwangsweise Beurlaubungen:

1

Ministerialrat,

1

Polizeivizepräsident,

1

Regierungsdirektor,

1

Regierungspräsident,

2

Vizepräsidenten beim Oberpräsidenten,

4

Regierungsvizepräsidenten,

1

Polizeikommandeur.

[889] III. Versetzungen:

3

Polizeipräsidenten,

2

Ministerialräte,

3

Regierungsdirektoren,

6

Oberregierungsräte,

22

Regierungsräte,

32

Regierungsassessoren.

Außerdem haben noch zahlreiche Veränderungen im Bereiche der übrigen Verwaltungen stattgefunden, darunter allein 2 Staatssekretäre.

Fußnoten

8

Als Anlage 1 ist dem Schreiben der oben erwähnte „Germania“-Artikel (Anm 5) beigefügt.

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