1.113.5 (wir2p): 5. Einfuhrbeschränkung.

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5. Einfuhrbeschränkung.

Staatssekretär Dr. Hirsch trägt die Vorlage vor3.

Staatssekretär Zapf hat gewisse Bedenken gegen die Einfuhrsperre des Kaffees und Tabaks und glaubt, daß auch ganz allgemein über die unter b) aufgeführten Waren eine Ressortbesprechung stattfinden müsse.

Reichsminister Schmidt tritt diesen Bedenken entgegen und erklärt, daß unmittelbar nach der Sperre eine Zollerhöhung Platz greifen solle.

Der Reichskanzler bemerkt, daß es doch darauf ankomme, kurz vor der Zollerhöhung die Einfuhr zu sperren, um eine vor der Zollerhöhung einsetzende vermehrte Einfuhr zu verhindern, die geeignet sei, die Wirkung der Zollerhöhung zu beeinträchtigen.

Ein Vertreter des Auswärtigen Amts hat Bedenken insbesondere gegen die Kaffeesperre. Diese wirke ungünstig auf unsere Beziehungen zu Brasilien. Mit Brasilien schwebten zur Zeit Handelsvertragsverhandlungen, die zweifellos durch eine Kaffeesperre ungünstig beeinflußt würden.

Staatssekretär Heinrici ist mit dem Grundgedanken der Vorlage einverstanden. Er hält auch eine Kaffeesperre für erträglich, wendet sich jedoch aus ernährungspolitischen Rücksichten gegen die Kakaosperre.

Es wird zunächst abgestimmt über die grundsätzlich vom Reichswirtschaftsministerium vorgeschlagene Politik der Einfuhrbeschränkung. Dieselbe wird vom Kabinett gebilligt.

Sodann wird abgestimmt über den Antrag des Reichsernährungsministeriums, Kakao freizulassen.

Das Kabinett beschließt, daß Kakao „roh“ frei eingeführt werden kann.

Sodann wird über den Antrag des Auswärtigen Amts, den Kaffee freizulassen, abgestimmt.

Der Antrag wird abgelehnt.

Ferner wird beschlossen, daß das Reichswirtschaftsministerium die Publikation in die Hand nehmen solle.

Fußnoten

3

Siehe dazu Dok. Nr. 341 Anm. 1.

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