2.61.3 (bau1p): 3. Zwangsbewirtschaftung der Nahrungsmittel.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

3. Zwangsbewirtschaftung der Nahrungsmittel.

Der Reichswirtschaftsminister berichtet über die zwischen dem Reichsernährungsministerium und dem Preußischen Landwirtschaftsministerium bestehenden Differenzen und erhebt insbesondere Beschwerde gegen einen aus dem Landwirtschaftsministerium stammenden Artikel, in dem die weitere Lockerung der Zwangswirtschaft auf dem Ernährungsgebiet verlangt wird11. Das Kabinett steht einstimmig auf dem Standpunkt, daß weitere Lockerungen der Zwangswirtschaft kaum möglich sind und ermächtigt den Wirtschaftsminister, in diesem Sinne sofort durch die Presse aufzuklären12. Im übrigen soll sofort nach Rückkehr des Landwirtschaftsministers eine Sitzung mit der Preußischen Regierung stattfinden, um eine Einigung zu erzielen und die Störung der Arbeit des Reichswirtschaftsministeriums abzustellen13.

Fußnoten

11

Siehe dazu bereits Dok. Nr. 56, P. 11. – Die Ernährungszwangswirtschaft wurde seit dem Frühjahr 1919 schrittweise abgebaut. Von den Lebensmitteln waren bereits Hafer, Hülsenfrüchte, Eier, Gemüse, Obst und Fisch freigegeben, doch werden die mit der Freigabe gemachten Erfahrungen angesichts einer sofortigen Vervielfachung der Preise vom RWiM in einem Bericht über die Ernährungslage im zurückliegenden Monat August als „nicht ermutigend“ bezeichnet (Der RWiM an den RPräs., 24.9.19; R 43 I /1255 , Bl. 200–203). Der Pr-LandwM Braun hatte aus seinem Urlaubsort Bad Kissingen in einem Schreiben vom 7. 9. an den Berliner „Vorwärts“ seine Haltung zur Ernährungszwangswirtschaft präzisiert: Er erkenne die Notwendigkeit der öffentlichen Bewirtschaftung für Brot und Fleisch an, fordere aber die Freigabe der Gerste zur Schweinemast, damit nach Sicherstellung der Nahrungsmittelerzeugung mehr inländisches Fleisch und Fett produziert werden könne. Auch die Freigabe der Kartoffeln bat er zu erwägen. Daß die „kapitalistische Profitgier“ sich der freigegebenen Produkte bemächtigt habe, sei vorauszusehen gewesen. Zum Schutz der Verbraucher habe er seit längerer Zeit vorgeschlagen, angemessene Höchstpreise festzusetzen und bei Überschreitungen die angekündigten „drakonischen Strafen“ auch durchzusetzen. Die öffentliche Bewirtschaftung in der bisherigen Form drohe zur Farce zu werden. Abhilfe könne nur durch eine Steigerung der Produktion herbeigeführt werden, um dadurch einen dauernden Preisdruck auszuüben. Daher sei die Belieferung der Landwirtschaft mit künstlichen Düngemitteln und anderen Materialien zur Produktionssteigerung „die wichtigste Maßnahme, um die Preisgestaltung auf dem Lebensmittelmarkt wieder in gesunde Bahnen zu lenken“ (Vorwärts Nr. 468 vom 13.9.19).

12

Siehe dazu den ganzseitigen, namentlich gezeichneten Artikel „Der Abbau der Zwangswirtschaft“ vom RWiM Schmidt in: Vorwärts Nr. 473 vom 16.9.19. Zum Inhalt vgl. Dok. Nr. 63, P. 6, insbesondere Anm. 12.

13

Die gemeinsame Sitzung findet am 16. 9. statt (vgl. Dok. Nr. 63, P. 6).

Extras (Fußzeile):