2.80.2 (bau1p): 2. Arbeiterkonferenz in Washington.

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RTF

[305]2. Arbeiterkonferenz in Washington.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Anfrage bei dem Unterstaatssekretär Polk3 ergeben hätte, daß der Oberste Rat der Organisations-Kommission der Arbeiterkonferenz empfehlen würde, die Zulassung der deutschen Delegierten als 1. Punkt auf die Tagesordnung zu setzen4. Damit sei der Wunsch auf Empfang einer gleichberechtigten Einladung nicht erfüllt.

Der Reichspostminister befürwortete unter Mitteilung des Ergebnisses seiner Besprechung mit den holländischen Vertretern5 dringend die Absendung von deutschen Delegierten und empfahl einen Versuch zur Umstimmung der Generalkommission zu machen6.

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich der Auffassung des letzteren an.

Der Reichskanzler glaubte zur Zeit seinen ablehnenden Standpunkt nicht ändern zu können, weil die deutschen Delegierten damit in eine unwürdige Rolle kommen würden.

Reichsminister David erörterte das Für und Wider und empfahl, gemeinsam mit dem Vorstand des Allgemeinen Gewerkschaftsbundes die Angelegenheit nochmals zu erörtern. Die Besprechung soll am Mittwoch, dem 15. Oktober 1919, nachmittags 3 Uhr stattfinden7. Der Reichspostminister wird dem Vorstand des Gewerkschaftsbundes hiervon Mitteilung machen. Für den Fall der Beschickung der Arbeiterkonferenz sollen Vertreter der Regierung, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsandt werden8. Als führende Persönlichkeit sollte eine prominente politische gewählt werden, die in der Lage sei, auch politische und wirtschaftliche Verbindungen anzuknüpfen. Gedacht wurde an Dr. August Müller, mit dem Herr Rauscher unverbindlich Fühlung nehmen soll.

Fußnoten

3

In der Vorlage irrtümlich: Poke. – Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 72, P. 2.

4

Dt. Übersetzung der Note Polks an Frhr. von Lersner vom 13.10.19 in: R 43 I /2073 , Bl. 10; vgl. FRPPC, Vol. VIII, S. 583.

5

In einem Telegr. vom 10. 10. aus S’Gravenhage hatte der RPM den RK und das AA über Gespräche mit Vertretern des im Juli 1919 neu gegründeten Internationalen Gewerkschaftsbundes, den niederld. Gewerkschaftsführern Oudegeest und Fimmen, unterrichtet. Diese hätten erklärt, zu Beginn der Washingtoner Konferenz würden frz., engl. und holld. Gewerkschaftsvertreter die gleichberechtigte Zulassung der dt. Delegierten beantragen. „Wird dieser Antrag abgelehnt und die Deutschen ausgeschlossen, so ziehen sich sämtliche Arbeiterdelegierten von der Konferenz zurück und veranstalten besondere Konferenz als Protest gegen die Konferenz der Alliierten“ (R 43 I /2073 , Bl. 5–8).

6

Der Vorstand des ADGB hatte dem RAM am 14. 10. auf telefonische Anfrage mitgeteilt, daß er nur dann Delegierte entsenden werde, wenn die all. Regg. zusagten, daß die dt. Delegierten als vollberechtigte Teilnehmer zur Washingtoner Konferenz zugelassen würden (Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Nr. 42 vom 18.10.19).

7

Randvermerk Wevers auf Bl. 223: „Die Sache ist am 15. 10. mit den Gewerkschaften besprochen worden. Auf ihren Wunsch ist von dem Ausw. Amt noch in Paris die Rückfrage gestellt, ob die über Holland gemachte Mitteilung, der französ. Arbeitsminister habe ausdrücklich die Zulassung der deutschen Delegierten empfohlen, authentisch ist. Hiervon soll die Entsendung von deutschen Delegierten abhängig gemacht werden.“

8

Über die Zusammensetzung der einzelstaatlichen Delegationen s. Art. 389 VV.

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