2.211.1 (cun1p): 1) Fortsetzung der Ministeraussprache vom 6. Juli.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

1) Fortsetzung der Ministeraussprache vom 6. Juli.

Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister verlesen die Erklärungen, die sie im Reichstag auf die Anträge Nr. 6068 der Abgeordneten Müller-Franken und Genossen1 und Nr. 6095 Marx und Genossen2 abgeben wollen.

Das Kabinett stimmte den Erklärungen mit einigen Abänderungen zu3.

Fußnoten

1

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 209.

2

Der Zentrums-Antrag fordert eine Anpassung der Löhne und Gehälter der öffentlich Bediensteten an die Geldentwertung durch Verhandlungen der Vertragsparteien im Rahmen des Etatsrechts, eine Anpassung der Sozialrenten und ähnlicher Unterstützungen durch Anordnung des RArbMin. Den Abschluß derartiger Vereinbarungen in der Privatwirtschaft solle das RArbMin. fördern, insbesondere durch Einwirkung auf die Schlichtungsausschüsse (RT-Drucks. Nr. 6095, Bd. 379 ).

3

Hermes und Brauns geben ihre Erklärungen am 7. 7. vor dem RT ab (RT-Bd. 360, S. 11732  ff.). Der RArbM appelliert dabei an die Tarifpartner: „Meines Erachtens ist es eine vaterländische Pflicht der beteiligten Verbände, in dieser für uns alle gleich wichtigen Frage auf schnellstem Wege zu einer für beide Teile und vor allem für unsere gesamte Wirtschaft erträglichen Verständigung zu kommen, und hierum möchte ich die Beteiligten namens der RReg. nochmals auch von dieser Stelle mit allem mir zu Gebote stehenden Ernste dringend bitten.“ (S. 11733 f.). Nach erneuten Verhandlungen mit den Ressorts, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann das RArbMin. schließlich am 19. 7. „Richtlinien des RArbMin. über die Möglichkeiten der Erhaltung der Kaufkraft der Arbeitseinkommen“ an die Schlichtungs- und Demobilmachungsbehörden versenden. Danach sollen die Lohnangleichungen erfolgen aufgrund neuer, jeden Mittwoch vom Statistischen Reichsamt veröffentlichter Indizes und aufgrund der bisherigen, jetzt zweimal monatlich zu veröffentlichenden Indexzahlen. Daneben können auch örtliche oder bezirkliche Indizes zur Anwendung gelangen, die von amtlichen Stellen oder Tarifkommissionen der Beteiligten festgestellt, aber nicht veröffentlicht werden. „Die Entscheidung darüber, welcher Index zu verwenden ist, erfolgt im Wege der Gesamtvereinbarung. Die Anpassung an diesen Index ist in periodischen Zwischenräumen vorzunehmen. Welche Zwischenräume hierbei zu wählen sind, hängt von den Besonderheiten des einzelnen Wirtschaftszweiges und seinen bisherigen Gepflogenheiten ab. Dabei wird die halbmonatliche Anpassung die längste, die wöchentliche Anpassung die kürzeste sein müssen.“ Die Anpassung selbst soll durch kleine paritätische Kommissionen, nötigenfalls mit unparteiischer Spitze erfolgen. Ebenso wichtig wie die Anpassung ist die kurzfristige Auszahlung der Löhne und Gehälter. Kommen Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern trotzdem nicht zustande, so haben die vereinbarten Schlichtungsstellen oder amtliche Schlichtungsausschüsse „eine zweckmäßige und wirtschaftlich tragbare Regelung durch Schiedsspruch vorzuschlagen“. und zwar in Anlehnung an die Richtlinien des RArbMin. (R 43 I /1152 , Bl. 320). Außerdem wird am 19. 7. im RFMin. die Einsetzung eines Achterausschusses vereinbart, der die Löhne der Staatsbediensteten wöchentlich dem veränderten Geldwert anpassen soll (R 43 I /1152 , Bl. 321-322).

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