2.168 (cun1p): Nr. 168 Der Reichsverband der Deutschen Industrie an den Reichskanzler. 25. Mai 1923

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Nr. 168
Der Reichsverband der Deutschen Industrie an den Reichskanzler. 25. Mai 1923

R 43 I /37 , Bl. 208-211, 300-305

[Betrifft: Reparationsgarantien der deutschen Industrie]

Herr Reichskanzler!

Im deutschen Angebot vom 2. Mai d. J. hat die Reichsregierung erklärt, daß sie bereit sei, „nach Maßgabe der noch zu treffenden Vereinbarungen auch auf gesetzlichem Wege dafür zu sorgen, daß die gesamte deutsche Wirtschaft zur Sicherung des Anleihedienstes herangezogen wird“. Nachdem die Gegenseite eine Substantiierung der Garantien für die Verwirklichung eines ihr annehmbar[509] erscheinenden Angebotes fordert1 , haben Sie, Herr Reichskanzler, zu erkennen gegeben, daß es Ihnen erwünscht ist, von dem Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie eine Erklärung darüber zu erhalten, in welchem Umfange und vor allem in welcher Form es die Heranziehung der industriellen Wirtschaft als Garant für den Anleihedienst angängig und möglich erachte2. Diesem Ersuchen entsprechend beehrt sich das Präsidium, das bei dem Zustandekommen der obigen Note nicht mitgewirkt hat3, nach eingehender Prüfung nachfolgende Stellungnahme zu der gestellten Frage zu übermitteln:

I. Nach dem Vertrage von Versailles haften für die Reparationen ausschließlich Vermögen und Einnahmequellen des Reiches und der Länder. Eine Verhaftung des Privateigentums hat gemäß völkerrechtlichen Grundsätzen nicht stattgefunden. Der Zugriff des Staates auf seine Bürger, insbesondere die Wirtschaft, ist eine rein innerdeutsche Angelegenheit; die unmittelbare Haftbarmachung gegenüber dem Auslande ist ausgeschlossen. Im innerdeutschen Verhältnis ist der Staat Erstschuldner für die Reparationen. Er ist deshalb gegenüber den Bürgern – wie auch gegenüber der Entente – verpflichtet, zunächst die ihm gehörenden Pfandobjekte des Reiches und der Länder im Rahmen der[510] Möglichkeit auszuwerten. Reicht dies nicht aus, so hat er die Gesamtheit des Volkes nach Maßgabe der Kräfteverhältnisse heranzuziehen, ehe er begrenzte Volkskreise zur Tragung von Sonderlasten auffordert. Dies gilt auch für eine etwaige Sonderbelastung der Wirtschaft, d. h. insbesondere des landwirtschaftlichen und städtischen Grundbesitzes, der Industrie, des Handels und des Bankgewerbes.

Die industrielle Wirtschaft bekennt sich zu der für jeden Bürger selbstverständlichen Verpflichtung, für das im Staat verkörperte Vaterland bis an die Grenze der Tragfähigkeit einzutreten. Das Ziel aller Bemühungen ist die Wiedergewinnung der politischen und wirtschaftlichen Freiheit. Deshalb kann eine Bereitschaft zur Übernahme von großen Sonderlasten auch durch die Industrie nur ausgesprochen werden, wenn gleichzeitig das Gesamtproblem der Reparationen sowohl nach außen wie auch innerhalb Deutschlands eine wirkliche Lösung erfährt.

II. Im Rahmen des Gesamtproblems ist vorab zweierlei erforderlich: Erhaltung der vollen Substanz der staatlichen Vermögensobjekte, ohne welche eine gesunde Wirtschaft unmöglich ist, und aus dem gleichen Grunde die Wahrung der Zollhoheit.

Eine erfolgversprechende Haftbarmachung (alleinigen) staatlichen Pfandobjekte kann nur vor sich gehen, wenn die Reichs- und Staatsbetriebe nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen regeneriert und dauernd betrieben werden. Nach Meinung der Industrie wird es möglich sein, auf diesem Wege aus diesen Betrieben in absehbarer Zeit jährlich etwa 600 Millionen Goldmark, bei günstiger Entwicklung der Wirtschaft eine Milliarde und mehr herauszuwirtschaften4.

Die Frage, in welchem Umfange die Privatwirtschaft nach voller Auswertung der staatlichen Pfänder als subsidiär haftender Bürge einzutreten hätte, hängt in erster Linie von der Höhe der jeweiligen Jahresleistungen des Staates ab5. Die Garantie der Wirtschaft für die Erfüllung ihrer Zusatzbürgschaft kann – trotz größter Bedenken – nur in einer Verpfändung ihrer Sachwerte liegen. Das Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie ist der Ansicht,[511] daß die Wirtschaft – und zwar ländlicher und städtischer Grundbesitz, Industrie, Handel und Bankgewerbe – unter Anspannung aller Kräfte neben den sonstigen schweren Lasten unter Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen jährlich eine Zusatzgarantie bis zum Höchstmaß von 500 Millionen Goldmark auf die Dauer von 30 Jahren übernehmen sollte. Der Kapitalwert einer derartigen Jahresleistung überschreitet die Hälfte des gegenwärtigen Verkaufswertes desjenigen gesamten privaten immobilen Besitzes, welcher als Pfand dienen muß. Die industrielle Wirtschaft erklärt sich bereit, 40% der genannten Garantiesumme zunächst ohne Rücksicht auf das normale Kräfteverhältnis der Wirtschaftsgruppen zu übernehmen. Der Beteiligungsmaßstab der verschiedenen Wirtschaftsgruppen muß sich in Zeitabschnitten von mehreren Jahren je nach der Verschiebung der wirtschaftlichen Lage sowohl nach oben wie nach unten ändern. Insbesondere wird es erforderlich sein, den städtischen Hausbesitz innerhalb angemessener Frist zunächst durch Abbau der Zwangsmieten wieder tragfähig zu machen, ehe er entsprechend herangezogen wird. Die schlüsselmäßige Verteilung der zu übernehmenden Lasten innerhalb der einzelnen Wirtschaftsgruppen bedarf alsbaldiger Feststellung.

Als Pfand für die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen kann unseres Erachtens nur der Besitz an unbeweglichem Vermögen dienen. Die Verhaftung wäre durch dingliche Eintragung auf den Fundus der einzelnen Sachvermögen in Formen des deutschen Rechtes auszusprechen. Die Modalitäten der Verzinsung und Amortisation hängen wesentlich von den Bedingungen für die notwendigen äußeren Anleihen ab. Bei Unternehmungen, die ihrem Charakter nach über entsprechenden unbeweglichen Besitz nicht verfügen, können Titel für geeignete persönliche Haftung geschaffen werden. Die beschleunigte Ablösung der dinglichen Belastungen und sonstiger Titel durch steuerfreie Kapitalleistungen ist zuzulassen. Die Lasten derartiger Bürgschaften können von der ohnedies schon kranken Wirtschaft nur getragen werden, wenn der Staat die allgemeinen Lasten des Volkes durch äußerste Sparsamkeit im Innern möglichst verringert, und wenn das gesamte deutsche Volk, insbesondere auch die gewerblichen und landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ihre volle Kraft für die Abbürdung der Reparationslast im Wege der Intensivierung der Arbeit (siehe III,3) einsetzen. Nur so kann jene Aktivität der Zahlungsbilanz wiedergewonnen werden, die zu einer Stabilität der Währung führt. Dies wiederum ist die unbedingte Voraussetzung für langfristige Goldzahlungen eines verarmten Landes.

III. Die unter II. genannten Verpflichtungen können nur übernommen und die daraus entspringenden Leistungen nur erfüllt werden, wenn Deutschland durch entsprechenden Aufschub der Zahlungen die Möglichkeit erhält, seine innere Lage zu stabilisieren und wenn der deutschen Wirtschaft die volle Bewegungsfreiheit im Verkehr mit dem Auslande und im Auslande selbst, so wie sie allen anderen Staaten gewährt ist, wieder zugebilligt wird. Die deutsche Wirtschaft kann ferner bei der bestehenden inneren Wirtschaftslage keinerlei Verpflichtungen übernehmen und Leistungen vollbringen und wird es niemals können, wenn nicht folgende unerläßliche Voraussetzungen in bezug auf innere Wirtschaftsreformen erfüllt werden, welche auch die Deutsche Regierung in[512] ihrer am 14. November 1922 an die Reparationskommission gerichteten Note6 im wesentlichen als notwendig bezeichnet hat7:

1) Grundsätzliche Fernhaltung des Staates von der privaten Gütererzeugung und -verteilung, unbeschadet schärfster Bekämpfung wirklichen Wuchers, mithin

a)

Aufhebung der Kriegs- und Zwangswirtschaft einschließlich des Abbaues der Außenhandelskontrolle, soweit letztere nicht zur Sicherstellung einiger weniger lebenswichtiger Erzeugnisse für Volksernährung und dergleichen erforderlich und tatsächlich durchführbar ist.

b)

Aufhebung aller Demobilmachungsvorschriften und Beschränkung der Staatsgewalt auf das Schiedsrichteramt bei Wirtschaftsstreitigkeiten von allgemeiner Bedeutung8.

2) Erhaltung des Betriebskapitals und Ermöglichung angemessener Neubildung von Privatkapital zum Zwecke der Erhaltung und Entwicklung der Wirtschaftsbetriebe, mithin entsprechende Umgestaltung der heute vielfach willkürlichen Steuergesetzgebung (z. B. Gewerbesteuer), insbesondere Hebung der Steuermoral und Schaffung eines klaren, den Sparsinn anregenden Steuersystems.

3) Voller Einsatz der vorhandenen Arbeitskraft für quantitative und qualitative Hebung der Produktion, also Steigerung der allgemeinen Arbeitsleistung.[513] Dies setzt voraus: Bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Achtstundentages Erhöhung der Tariffreiheit im Sinne der Vorarbeiten des Reichswirtschaftsrates9, Schaffung eines Arbeitszeitgesetzes; ferner Entlastung der Wirtschaft von unproduktiven Löhnen. Offenes Bekenntnis von Regierung und Volk zu derartigen Grundsätzen sowie sofortige Verwirklichung derselben durch alle beteiligten Faktoren – insbesondere Regierung – ist unerläßlich. Im anderen Falle werden alle Opfer des Volkes, einschließlich der Wirtschaft fruchtlos sein und nur die letzte Hoffnung Deutschlands auf eine bessere Zukunft vernichten. Die Mitverantwortung für einen derartigen Fehlschlag zu übernehmen, ist die Wirtschaft nicht in der Lage10.

gez. Sorge

Bücher

Ernst von Borsig

Carl Bosch

Duisberg

Frank

Hans Kraemer

Peter Klöckner

Lammers

Piatscheck

Reusch

Riepert

Silverberg

Fritz Thyssen

Carl Friedrich von Siemens

Hans Jordan

Hugo Stinnes

Vögler

Fußnoten

1

Der entsprechende Passus in der engl. Note vom 13.5.23 lautet: „Ganz besonders ist es zu bedauern, daß die deutsche Antwort es unterläßt, mit größerer Genauigkeit die Art der Garantien zu bezeichnen, welche die deutsche Regierung anzubieten bereit ist. Statt konkrete und substantiierte Vorschläge in dieser Richtung zu erhalten, sehen sich die Alliierten Regierungen unbestimmten Zusicherungen und Verweisungen auf künftige Verhandlungen gegenübergestellt, die in einer geschäftlichen Angelegenheit dieser Art des praktischen Wertes entbehren.“ (RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379, S. 20 ). Ähnlich kritisieren auch die frz.-belg. Note vom 6.5.23 und die ital. Note vom 13. 5. das vage dt. Garantieangebot.

2

Zur Vorgeschichte dieses sog. Industrieangebots s. Nachlaß Silverberg  im Bundesarchiv. Danach ist das Ersuchen des RK um eine Erklärung des RdI in nichtamtlicher Form ergangen und erstmalig auf der Präsidialsitzung des RdI am 15. 5. besprochen worden, der sich abends eine Besprechung mit dem RK anschloß. Weitere Präsidialsitzungen fanden statt am 16., 18. und 24. 5., die alle der Formulierung des Industrieangebots galten (Einladungen zu den Präsidialsitzungen in Bd. Nr. 224). In Band Nr. 239 des Silverberg-Nachlasses finden sich folgende Entwürfe des Industrieangebots: 1) Entwurf Silverbergs vom 17.5.2) Erster Entwurf Büchers, undatiert. 3) Erster Entwurf Lammers vom 17.5.4) Zweiter Entwurf Lammers, undatiert. 5) Zweiter Entwurf Büchers vom 23.5.6) Dritter Entwurf Lammers vom 24. 5. Der Interessenstandpunkt der Industrie wird am entschiedensten im Entwurf Silverbergs vertreten, während die Entwürfe Büchers und Lammers zur Grundlage des endgültigen Textes gemacht wurden. Die Entwürfe Lammers kommen dabei in Gliederung und Wortlaut der endgültigen Fassung am nächsten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der am 26. 5. vom RdI dem RK übergebene Text [fehlt in R 43 I] noch gewisse Änderungen erfahren hat, bevor er am 28. 5. dem RK offiziell zugestellt und abends der Presse zur Veröffent lichung übergeben wurde. Darüber schreiben Sorge und Bücher am 28. 5. an den RK: „In der gestrigen Unterredung, die der Rechtsunterzeichnete [Bücher] in Gegenwart des Herrn RM Dr. Becker mit Ihnen zu führen die Ehre hatte, haben Sie den Wunsch ausgesprochen, es möchten noch einige Änderungen an unserem Schreiben vom 25. d. M. vorgenommen werden. Sie finden diese Änderungen in der Anlage [hier abgedruckt] berücksichtigt mit Ausnahme der Möglichkeit der Leistungen der Reichs- und Staatsbetriebe. Hier steht das heute zusammengetretene Präsidium des RdI einhellig auf dem Standpunkt, daß aus den Reichsbetrieben herausgeholt werden muß, was gesunderweise möglich ist und hält infolgedessen die in seinem Schreiben vom 25. v. M. vertretene Auffassung und die angegebenen Zahlen aufrecht.“ (R 43 I /37 , Bl. 299). Über die Besprechungen Cunos und Beckers mit Bücher am 27. 5. fanden sich in R 43 I ebensowenig Aufzeichnungen wie über die Besprechungen Cunos mit Vertretern des RdI anläßlich der Übergabe des Industrieangebots am 26.5.23.

3

In den Entwürfen Büchers und Lammers heißt es statt „nicht mitgewirkt“ schärfer: „in keiner Weise mitgewirkt.“ (Nachlaß Silverberg  Bd. 239).

4

Im Entwurf einer Presseerklärung der RReg. zum Industrieangebot heißt es dazu: „Ob, wie das Schreiben annimmt, die Leistungsfähigkeit der in Frage kommenden Reichs- und Staatsbetriebe sich künftig bis zu einer Milliarde erhöhen lassen wird, unterliegt ernsten Zweifeln.“ (R 43 I /37 , Bl. 214). Dieser Satz wird jedoch gestrichen und fehlt daher in der WTB-Meldung vom 29. 5., die am selben Tag in der Presse erscheint.

5

Der Entwurf Lammers vom 24. 5. fährt an dieser Stelle fort: „mögen diese nun aufgrund der Vereinbarung einer festen Gesamtsumme oder, was ernster Prüfung bedarf, aufgrund von Annuitäten erfolgen. Das letzte deutsche Angebot bringt nach diesseitiger und ausländischer Berechnung eine Eventualbelastung im Mittel von 2¼ Mrd. GM jährlich. Eine solche Summe ist nach übereinstimmender Auffassung der gesamten deutschen Wirtschaft im Hinblick auf die ungünstige Gesamtlage Deutschlands in keiner Weise tragbar. Die Industrie jedenfalls kann nicht entfernt daran denken, etwa für die Differenz zwischen einer so hohen Jahressumme und dem mit Wahrscheinlichkeit aus den Staatsbetrieben herauszuwirtschaftenden Überschuß zu einem solchen Teile zu bürgen, wie er an sich ihrer Bedeutung innerhalb der deutschen Gesamtwirtschaft entsprechen würde. Sie weist aber darauf hin, daß bereits eine Annuität von beispielsweise 1,5 Mrd. GM, als Anleihedienst gedacht, die Verzinsung von weit mehr als 30 Mrd. GM darstellen wird, sofern bei Auflegung der notwendigen äußeren Anleihen ein greifbares Interesse der Reparationsgläubiger an dem Anleiheerfolg zu Tage tritt.“

6

Der entsprechende Abschnitt der dt. Note vom 14.11.22 lautet: „Durch innere Reformen wird Deutschland seine Ausgaben einschränken und seine Einnahmen erhöhen. In dieser Richtung ist insbesondere ins Auge gefaßt: Aufhebung entbehrlich werdender Behörden, Verminderung der Zahl der Angestellten und Beamten, Vermeidung unproduktiver Ausgaben, Beschränkung der gesetzgeberischen Maßnahmen, die neue Ausgaben verursachen, auf die dringlichsten Erfordernisse, produktive Gestaltung der Reichsbetriebe zur Erzielung ihrer Rentabilität.

10. Deutschland wird alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um insbesondere durch Erhöhung des Wirkungsgrades der Arbeit zu einer Steigerung der Produktion und damit zu einem Ausgleich der Handelsbilanz zu gelangen. Zu diesem Zweck wird insbesondere eine Neuregelung des Arbeitszeitrechts unter Festhaltung des 8-Stunden-Tages als Normalarbeitstag und unter Zulassung gesetzlich begrenzter Ausnahmen auf tariflichem oder behördlichem Wege zur Behebung der Notlage der deutschen Wirtschaft in die Wege geleitet, alle Maßnahmen zur Heranbildung von Qualitätsarbeitern gefördert, Luxusverbrauch und Luxuseinfuhr gehemmt und der Alkoholverbrauch beschränkt werden. Zwecks Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion wird die Zwangsbewirtschaftung des Brotgetreides abgebaut werden. Bei einer Besserung der Mark fallen die wesentlichen Gründe für die bisherige Getreidepolitik fort.“ (RT-Drucks. Nr. 6138, Bd. 379, S. 67 ).

7

Die Bezugnahme auf die dt. Note vom 14.11.22 fehlt in den Entwürfen Büchers und Lammers. Bei Lammers lautet diese Stelle weniger scharf: „Die Übernahme der schweren Reparationslast durch die deutsche Wirtschaft hat schließlich zur notwendigen Voraussetzung, daß diese Wirtschaft aus den anormalen Lebensbedingungen herauskommt, welche die öffentliche Meinung der Entente mit Recht als Reparationshindernis bezeichnet. In dieser Beziehung wird folgendes in erster Linie als notwendig angesehen:“. In den folgenden Punkten hält sich der Text dann wieder wörtlich an den Entwurf von Lammers.

8

Die Geltungsdauer der Demobilmachungsverordnungen war auf Antrag des RArbM (vgl. Dok. Nr. 65, P. 2) durch Beschluß des RT vom 20. 3. über den 31.3.23 hinaus bis zum 31.10.23 verlängert worden; als Gesetz verkündet am 23.3.23 (RGBl. I, S. 215 ). Eine Zusammenstellung der auf dem Gebiet des Arbeitsrechts geltenden Demobilmachungsverordnungen gibt der RArbM in einem Schreiben an StS Hamm vom 12. 7. Hier findet sich auch eine Stellungnahme zu einzelnen Forderungen des RdI. Die Aufhebung der geltenden VO hält der RArbM im gegenwärtigen Zeitpunkt für ausgeschlossen (R 43 I /38 , Bl. 220 f.).

9

Vgl. Anm. 6 zu Dok. Nr. 65. Zur Arbeit des RWiR vgl. Hauschild: Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920–1926, 1926, S. 300–307. Brauns erklärt in seinem Schreiben vom 12. 7., daß die Gutachten des RWiR im RArbMin. eingehend geprüft worden seien und zu einer Reihe von Abänderungsanträgen zu den ursprünglichen Vorlagen geführt hätten. Auch die abgeänderte Vorlage erhalte aber „den Achtstundentag als Normalarbeitstag aufrecht, läßt aber aus Rücksichten der Wirtschaftlichkeit gesetzlich begrenzte Ausnahmen auf tarifvertraglichem oder behördlichem Wege zu.“ (R 43 I /38 , Bl. 220 f.).

10

Zur Veröffentlichung des Industrieangebots vgl. Dok. Nr. 169.

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