2.113.3 (sch1p): 3. [Zurückführung abstimmungsberechtigter Schleswiger]

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3. [Zurückführung abstimmungsberechtigter Schleswiger]

Auf Anregung des Staatskommissars in Schleswig haben sich die Preußische Staatsregierung und der Reichsfinanzminister bereit erklärt, die Zurückführung abstimmungsberechtigter Schleswiger nach Nordschleswig finanziell zu unterstützen. Die Reichsminister Erzberger und Landsberg erheben hiergegen Bedenken, weil die Entente darin voraussichtlich eine unzulässige Beeinflussung der Abstimmung durch Reich und Staat erblicken würden. Unterstaatssekretär Albert tritt dem mit der Einschränkung bei, daß die Bedenken sich verringern würden, wenn private Organisationen sich dieser Aufgabe annähmen. In diesem Sinne soll an die beteiligten Stellen geschrieben werden3.

Fußnoten

3

Nach Art. 109 der all. Friedensbedingungen war in Schleswig jede 20jährige Person stimmberechtigt, die in der Abstimmungszone geboren oder dort seit vor dem 1.1.1900 wohnte. In einem Telegramm des pr. StKom. Köster an das PrStMin. vom 28.5.1919 schlug Köster vor, Gelder bereitzustellen, um wenigstens diejenigen Schleswiger an die Abstimmungsurne zu bringen, „die zahlreich in Kiel, Rendsburg, Neumünster, Altona und Hamburg wohnen […]“ (R 43 I /384 , Bl. 22). Am 11.6.1919 übermittelte der UStSRkei an die pr. Reg. den Beschluß des RKab. (R 43 I /384 , Bl. 25 f.); das PrStMin. hielt jedoch grundsätzlich an dem Vorschlag Kösters fest und sagte ihm in einem Schreiben vom 21.6.1919 finanzielle Unterstützung zu, unter der Voraussetzung, „daß die vorgenannten Beträge nicht unmittelbar aus Staatsmitteln aufgewendet werden, sondern durch private Organisationen, die vielleicht zu diesem Zwecke sofort zu schaffen wären, und denen die Staatsmittel unauffällig zugeführt werden müßten.“ (R 43 I /384 , Bl. 37). Der zu diesem Zwecke gebildete Dt. Ausschuß für das Herzogtum Schleswig erfaßte ca. 25 000 in Frage kommende Personen (Molsen, E.: Erinnerungen aus der Abstimmungszeit 1918–20, Flensburg 1921/22, S. 39 f.), für deren Rückführung in die Abstimmungsgebiete ca. 60 000 Mark von Preußen und dem Reich aufgewendet wurden (ebd., S. 108). Jedoch sandte die Rkei noch am 25.6.1919 ein von RegR Brecht unterzeichnetes Schreiben an Köster, in dem es u. a. hieß: „Ich bin so frei, Sie auf diese Weise nochmals zu bitten, doch recht vorsichtig vorzugehen und dafür zu sorgen, daß auch die mittelbare Unterstützung der privaten Organisationen nicht in die Öffentlichkeit dringt und daß nach der Zusammensetzung dieser Organisation der rein private Charakter der Mittel auch glaubhaft erscheint. […]“ (R 43 I /384 , Bl. 39).

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