1.87 (str2p): Nr. 201 Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 29. Oktober 1923

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[896] Nr. 201
Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 29. Oktober 1923

R 43 I /2264 , Bl. 271–274

Inhalt: Bayern und Reich.1

Streng vertraulich!

Der Ministerpräsident erörterte heute in meiner Gegenwart mit dem Justizminister Gürtner und dem Gesandten von Preger die Möglichkeit einer Lösung des Konfliktes. Soweit ich mich in der Besprechung nicht rein receptiv verhielt, betone ich, daß meine Äußerungen auf keinerlei amtlichen Auftrag zurückzuführen seien.

Herr von Knilling hob hervor, daß durch das letzte Schreiben der Reichsregierung die Lösung nicht erleichtert, sondern erheblich erschwert sei2.

Es sei unmöglich für die jetzige Regierung, etwa die in dem Schreiben aufgestellten Forderungen der Reichsregierung ohne weiteres zu erfüllen. Man würde dies hier als eine bedingungslose Kapitulation auffassen. Denn, daß die bayerische Regierung das Recht habe, auf verfassungsmäßigem Wege die Abänderung der Reichsverfassung zu betreiben, sei selbstverständlich und bedeute kein besonderes Entgegenkommen. Keinesfalls aber könne er Herrn von Lossow fallen lassen, auch nicht auf ihn einwirken, um ihm einen freiwilligen Abschied nahezulegen. Selbst, wenn Herr von Lossow durch andere Einflüsse hierzu gebracht werden könne, etwa, um dadurch eine Verständigung zwischen Reich und Bayern zu erleichtern, so würde dies für die hiesige öffentliche Meinung nur dann tragbar sein, wenn sein Nachfolger hier besonders populär sei3.

[897] Von den Rechtsparteien würde es der hiesigen Regierung schon verübelt werden, wenn sie überhaupt in Verhandlungen einträte, da jene bekanntlich Gegner jeglicher Verhandlungen mit der Reichsregierung seien. Wenn aber die jetzige bayerische Regierung freiwillig oder unfreiwillig zurückträte, so würden unzweifelhaft die rechtsradikalen Elemente zur Macht gelangen und in diesem Falle auch die gemäßigten Kreise mitreißen. Auch der Landtag einschließlich der Bayerischen Volkspartei würde hierbei weder die Kraft noch den Willen haben, sich einer solchen Wendung ernstlich zu widersetzen.

Was die eventuelle Sperrung der Zahlungen für den bayerischen Teil der Reichswehr betreffe, so könne er vor einem solchen Schritt nur dringend warnen. Gerade rechtsradikale Elemente würden diesen Schritt begrüßen, da die Übernahme des bayerischen Kontingents auf eigenen Etat einen weiteren Schritt auf dem Wege der Wiedergewinnung der Militärhoheit bedeute4. Die bayerische Regierung müsse sich alsdann durch Notendrucken die erforderlichen Mittel verschaffen.

Herr von Preger äußerte zu der Frage, daß er nicht den Eindruck habe, daß die Reichsregierung in dem Konflikt einen intransigenten Standpunkt einzunehmen beabsichtigte und ihr Schreiben als ein Ultimatum betrachte, vielmehr den Weg zu Verhandlungen offen lassen wolle. Auch meinte er, daß die Reichswehr selbst die vollkommene Abtrennung eines bayerischen Kontingents nicht gern sehen würde, da sie die Beförderungsaussichten einschränke.

Es wurde dann weiter erörtert, was eigentlich de lege ferenda die Wünsche der bayerischen Regierung seien. Die Herren waren sich darüber einig, daß dies die grundsätzliche Forderung des Überganges vom unitarischen zum föderalistischen Prinzip sei. Im einzelnen wurden größere Selbständigkeit auf dem Gebiet des Finanz-, Verkehrs- und Heereswesens erwähnt, auch der Artikel 48 als eine Quelle der Konflikte hervorgehoben5. Auch wurde besprochen, welche Fragen ohne Verfassungsänderung durch bloße vertragliche Vereinbarung oder auf Grund des Ermächtigungsgesetzes zu lösen seien.

Meine aus dieser Besprechung und aus sonstigen Informationen gewonnenen Eindrücke möchte ich dahin zusammenfassen: Die bayerische Regierung wünscht selbst offenbar keine Verschärfung sondern eine Beilegung des Konfliktes, sieht aber hierzu keine Möglichkeit, wenn der Fall Lossow an die Spitze gestellt wird und nicht zunächst ein tatsächliches Entgegenkommen der Reichsregierung bezüglich der verschiedenen bayerischen Wünsche erfolgt. Sollte für die Reichspolitik ein solcher Weg überhaupt in Frage kommen, so ließe[898] sich meines Erachtens die Möglichkeit einer Verständigung am besten durch unverbindliche und vertrauliche Besprechungen zwischen sachkundigen Persönlichkeiten feststellen, wobei zunächst zu erörtern wäre, welches die bayerischen Mindestforderungen sind, welche Zugeständnisse die Reichsregierung von sich aus ohne die gesetzgebenden Körperschaften machen kann und will und welche bayerischen Forderungen dann übrig bleiben, die nur auf gesetzlichem Wege beziehungsweise auf Verfassungsänderungen zu befriedigen sind. Je größer die erstere der beiden Kategorien von Zugeständnissen sein wird, desto mehr wächst die Aussicht auf eine Verständigung. Der Rücktritt Lossows dürfte dabei nicht am Anfang sondern am Ende, gewissermaßen als Schlußstein des Einigungswerkes stehen und darf nur durch Einwirkung Dritter unter stillschweigender Zustimmung Bayerns erreicht werden.

Eine unbeugsame Haltung der Reichsregierung oder ein Drängen auf sofortige unzweideutige Beantwortung ihres Schreibens und der darin gestellten Forderungen wird meines Erachtens die hiesige Regierung weiter nach rechts treiben, vielleicht sogar ihren Rücktritt zur Folge haben und damit, wie oben bereits angedeutet, den rechtsradikalen Elementen in den Sattel verhelfen, also das bewirken, was Herr von Knilling zu hindern bestrebt war. Ich darf dazu bemerken, daß die Einigung zwischen Hitler und Kahr sehr weit vorgeschritten, wenn nicht bereits vollzogene Tatsache ist6, daß andererseits hinter der Regierung Knilling sehr wenig, nicht einmal die Bauernschaft mit ganzem Herzen, steht. Es bedarf daher vielleicht nur eines Anstoßes, um die hiesige Politik ganz nach rechts abrutschen zu machen.

Andererseits halte ich die Lage keineswegs für hoffnungslos, falls die Reichsregierung in der Lage ist, durch unverzügliche, tatsächliche Zugeständnisse die hiesige gemäßigte Richtung zu stärken und erfolgversprechende Verhandlungen einzuleiten.

Haniel

Fußnoten

1

StS v. Haniel unterrichtete die Rkei am 29.10.23, 18 Uhr auch telefonisch über das in diesem Schreiben behandelte Gespräch (R 43 I /2264 , Bl. 260–262). – Das Schreiben wurde dem Büro des RPräs. am 30.10.23 zugeleitet und von dort am 31.10.23 zurückgereicht.

2

S. Dok. Nr. 185 mit Anm. 21.

3

In einem vertraulichen Schreiben vom 31.10.23, d. h. nach der Sitzung des bayer. Ministerrats am 30.10.23 (s. E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 71), meinte v. Haniel bei Verhandlungen mit der bayer. Regierung solle diese Personalfrage zunächst im Hintergrund gehalten werden. Bei einer für eine Verständigung günstigen Atmosphäre könne eine Persönlichkeit wie evtl. von Hindenburg auf von Lossow einwirken seinen Abschied zu nehmen. Lossow sei zu einem solchen Schritt bereit, wenn er überzeugt sei, er diene damit den bayerischen und den Reichsinteressen. Die bayer. Regierung klammere sich auch nicht an den General und sei für eine „Ausräumung“ des Konflikts, „wofern nur der Rücktritt ohne ihr Zutun erfolgt und die übrigen sachlichen Fragen, die ihr am Herzen liegen, wenn auch nicht alle gleichzeitig, so doch wenigstens zum Teil jetzt schon befriedigend gelöst werden“ (R 43 I /2264 , Bl. 298/299).

4

S. die Äußerung v. Pregers bei Übergabe des Bayerischen Promemoria am 31.10.23 (Dok. Nr. 207).

5

S. die Notiz Giebels in Anm. 5 zu Dok. Nr. 170.

6

S. dazu auch Dok. Nr. 207 u. 211.

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