2.24.10 (vsc1p): 10. Winterhilfe.

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10. Winterhilfe.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses zur Sache30. Er erwähnte insbesondere die auf Antrag der Sozialdemokraten angenommene Entschließung, derzufolge allen Hilfsbedürftigen in den Monaten Dezember bis April 2 kg Brot wöchentlich, ½ kg Fleisch wöchentlich und 20 Ztr. Kohlen auf Reichskosten zu[98] liefern sind31. Die Durchführung dieser Entschließung werde nach überschläglichen Berechnungen des Reichsarbeitsministeriums etwa 400 Millionen RM erfordern. Die Erfüllung dieser Forderungen sei selbstverständlich mit den Reichsfinanzen unvereinbar. Er habe sich bei den Beratungen des Haushaltsausschusses darauf beschränkt zu erklären, daß die Reichsregierung nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Reichs helfen werde. Irgendwelche bestimmten Zusicherungen habe er nicht gemacht. Sein Vorschlag gehe dahin, die bereits eingeleitete Verbilligungsaktion für den Bezug von Kohle und Fleisch zu erweitern32. Für die Verbilligung von Frischfleisch stehe bisher ein Betrag von 2 Millionen RM monatlich zur Verfügung. Er sei bereit, diesen Betrag für die kommenden drei Monate um je 3 Millionen, auf 5 Millionen monatlich, zu erhöhen. Gesamtaufwand: 3 × 3 = 9 Millionen RM. Ferner sei er auch bereit, die Beträge für die Verbilligung von Kohlen für die kommenden drei Monate zu verdoppeln. Hierdurch erhöhe sich der gesamte Mehraufwand für die Winterhilfe um 20 Millionen RM. Diesen Betrag glaube er allenfalls vertreten zu können. Ob es möglich sei, darüber hinaus Zuwendungen an verbilligtem Brot zu gewähren, vermöge er nicht zu beurteilen. Im Haushaltsausschuß sei ihm von allen Seiten vorgehalten worden, daß es doch unbegreiflich sei, daß die Reichsregierung große Summen für die Stützung des Roggenpreises als verlorene Zuschüsse aufwende, andererseits aber keinen Weg finden könne, diese verlorenen Zuschüsse in irgendeiner Form mit der Winterhilfe zu verbinden und für diese nutzbar zu machen. Der Berechtigung dieser Vorhaltungen könne auch er sich nicht ganz verschließen. Vielleicht sei der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in der Lage, geeignete Vorschläge für eine Verbindung der Stützungsbeträge für die Getreidepreise einerseits und die Winterhilfe andererseits zu machen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erwiderte, daß der Landwirtschaft jede Maßnahme, die zu einem vermehrten Verbrauch von Brotgetreide führe, sehr willkommen sein würde. Er glaube aber nicht, daß die verbilligte Abgabe von Brotgetreide an die Bevölkerung zu einem wesentlichen Mehrverbrauch an Getreide führen werde. Die Verbilligung des Brotgetreides werde den Verbrauch an Brotgetreide nicht wesentlich steigern. Mithin werde von einer Aktion der Reichsregierung nur der billige Brotpreis übrig bleiben. Damit sei der Landwirtschaft nicht geholfen. Er regte seinerseits an zu prüfen, ob den Hilfsbedürftigen nicht besser durch eine verbilligte Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen geholfen werden solle. Eine derartige Aktion werde sich auch auf die Absatzverhältnisse der Landwirtschaft günstig auswirken. Bestimmte Vorschläge nach dieser Richtung machte er jedoch nicht.

Der Reichsarbeitsminister vertrat den Standpunkt, daß eine Verbilligung des Brotes den Hilfsbedürftigen zweifellos sehr wirksam helfen würde. Er[99] meinte auch, daß bei der Verbilligung des Brotes der Verbrauch an Brot in einer für die Landwirtschaft recht fühlbaren Weise steigern werde.

Der Reichsminister des Innern machte darauf aufmerksam, daß die Abgabe verbilligten Brotes verwaltungstechnisch große Schwierigkeiten verursachen werde. Die Durchführung der Verbilligungsaktion müsse den Gemeinden übertragen werden. Nach allen Erfahrungen in der Vergangenheit sei die Mehrarbeit der Gemeinden aus derartigen Aktion außerordentlich groß und stehe zu den Erleichterungen, die man den Hilfsbedürftigen dadurch verschaffe, nicht im richtigen Verhältnis. Die Stadt Berlin werde nach seiner Schätzung für eine verbilligte Abgabe von Brot schätzungsweise 2000 Arbeitskräfte mehr einstellen müssen. Aus diesen Erwägungen sei es wohl am empfehlenswertesten, die bereits bestehenden Unterstützungsaktionen auf dem Gebiete der Fleischverbilligung und der Kohlenverbilligung stärker auszubauen. Dieser Weg sei verwaltungstechnisch der einfachste und billigste.

Der Reichskanzler brach die weiteren Erörterungen über diesen Gegenstand ab mit der Feststellung, daß das Reichskabinett einig sei über die Verstärkung der Hilfsaktion auf dem Gebiete der Kohle und des Frischfleisches. Er bat die Herren Reichsminister von Krosigk, Dr. Syrup und von Braun, in Sonderbesprechungen weiter zu überlegen und zu prüfen, ob darüber hinaus geeignete Wege für die Gewährung von verbilligtem Brot, Milch oder Milcherzeugnissen gefunden werden können. Entsprechende Vorschläge sollen gegebenenfalls dem Reichskabinett in der nächsten Sitzung unterbreitet werden33.

Anschließend bat der Reichskanzler, auch weiter zu prüfen, ob nicht eine besondere Hilfe zur Linderung der Not der Kleinrentner möglich sei. Dies entspreche vor allem auch einem Wunsche des Herrn Reichspräsidenten.

Der Reichsarbeitsminister erkannte an, daß gerade die Kleinrentner besonders hilfsbedürftig seien und empfahl, wie im Vorjahr, auch in diesem Jahre eine besondere Zuwendung von 1,8 Millionen RM. Er bat, diese Frage in Sonderbesprechungen mit dem Reichsminister der Finanzen weiter verfolgen zu können.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich hierzu bereit.

Fußnoten

30

Dem RT lagen in seiner 2. Sitzung vom 7.12.1932 eine Vielzahl von Anträgen aus den Reihen der SPD, KPD und NSDAP betr. Winterhilfsmaßnahmen für Erwerbslose und Sozialbedürftige vor, die, als der RT sich am 9. 12. auf unbestimmte Zeit vertagte, zur weiteren Behandlung an den Sozialpolitischen und den Haushaltsausschuß überwiesen worden waren (RT-Bd. 455, S. 30  ff. und 112 ff. sowie die zugehörigen Drucksachen). Neben einer Vorberatung im Sozialpolitischen Ausschuß beriet der Haushaltsausschuß in Anwesenheit des RArbM und des RFM am 12. 12. über die Plenaranträge mit dem nachfolgend vom RFM referierten Ergebnis (Protokoll der 2. Sitzung des 5. Ausschusses vom 12.12.1932, S. 3–15).

31

Angenommen wurde eine modifizierte Fassung des SPD-Antrages vom 5.12.1932 betr. den Entw. eines Gesetzes über eine Winterhilfe für die notleidende Bevölkerung (RT-Bd. 455 , Drucks.-Nr. 27).

32

Einzelheiten s. im Erlaß des RArbM, REM und RIM vom 4.10.1932 (R 43 I /840 , Bl. 117–119); vgl. dazu auch diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechung vom 7.10.1932, P. 7.

33

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 26, P. 2.

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