2.24.7 (vsc1p): 7. Deutsche Arzneitaxe 1933.

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7. Deutsche Arzneitaxe 1933.

Der Reichsminister des Innern trug den Inhalt der beiliegenden Kabinettsvorlage – Rk. 11912 – vor23. Er betonte, daß der Reichsrat bestimmt die Arzneitaxe 1933 entsprechend den von ihm dargelegten Vorschlägen beschließen werde. Infolgedessen werde es sich empfehlen, daß die Reichsregierung dieselben Vorschläge mache, weil andernfalls eine Verstimmung mit den Ländern entstehen werde.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte Bedenken gegen die Vorlage. Er bezweifelte insbesondere, ob auf dem hier vorgeschlagenen Wege den Apothekern genügend geholfen werde. Wichtiger sei es nach Auffassung seines Ministeriums, die Konkurrenz der Drogisten zu beseitigen.

Der Reichsminister des Innern erwiderte, daß dieser Einwand immer wieder erhoben werde. Es sei jedoch praktisch kaum möglich, den Wettbewerb der Drogisten auszuschalten.

Der Reichsarbeitsminister äußerte gleichfalls, insbesondere mit Rücksicht auf die Krankenkassen, Bedenken gegen die Vorlage. Er betonte die Notwendigkeit einer Beschränkung des illegalen Arzneihandels und wies darauf hin, daß zuviele Apotheken neu zugelassen worden seien.

Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf des Reichsministers des Innern zu.

Fußnoten

23

In einem Schreiben vom 9.12.1932 waren nach einer Schilderung der Wirtschaftslage der Apotheken und der Diskussion verschiedener Wege zur Sanierung notleidender Betriebe Vorschläge für ein gestaffeltes System von „Spezialitätenzuschlägen“ auf den Großhandelspreis gemacht worden (R 43 I /1458 , S. 475–481).

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