2.235.3 (cun1p): III. Sachlieferungen.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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III. Sachlieferungen.

Minister Albert fragt, ob die Regierung nicht alsbald mit dem Ersuchen an England herantreten könne, auf die Abgabe aus „Recovery Act“ auf einige Zeit zu verzichten15 und ob nicht Reparationsleistungen von den anderen Ländern gestundet werden könnten.

Minister v. Rosenberg will hierüber nach Rom und London drahtliche Anfrage an die Botschaften richten16.

IV. Minister Brauns teilt mit, daß in den bis heute früh 2 Uhr dauernden von ihm geleiteten Verhandlungen zwischen dem Deutschen Buchdruckerverein und den Arbeiterverbänden des graphischen Gewerbes vereinbart wurde, für die laufende Woche (28. Juli bis 3. August) eine einmalige Zulage von 400 000 M unter Anrechnung der bisher von den Prinzipalen bewilligten Zulage von 200 000 M zu zahlen; die Arbeitgeber seien hierzu nur dadurch zu bewegen gewesen, daß ihnen Kredite für die über 200 000 M hinausgehenden Beträge gemacht wurden; die Reichsbank habe die Hälfte des Betrages den Prinzipalen auf Dreimonatsakzept zu leihen übernommen, die restlichen 100 000 M habe er aus Reichsmitteln als Darlehen vorzuschießen erklärt, wobei er keine Zweifel darüber habe lassen können, daß die Summe als verlorenes Darlehen gegeben würde. Ferner sei Einigung über die Löhne vom 4. bis 18. August erzielt. Der für die einmalige Zulage zu gewährende Darlehnszuschuß belaufe sich bei 150 000 Buchdruckern, Hilfsarbeitern usw. auf 15 Milliarden, die dem Deutschen Buchdruckerverein zur Verfügung gestellt wurden. Die Mittel seien zunächst der Erwerbslosenfürsorge entnommen worden. Die Reichsfinanzverwaltung müsse hierfür Ersatz leisten.

Das Kabinett nimmt bei den besonderen politischen Verhältnissen ohne Erinnerung Kenntnis17.

[707] V. Minister Geßler berichtet, daß die kommunistische Agitation ihren Schwerpunkt in die bewaffnete Macht zu verlegen beabsichtige. Er stellt Denkschrift über das Versorgungswesen in Aussicht, das günstiger geregelt werden müsse.

Minister Oeser tritt dem bei.

VI. Minister Oeser berichtet über die Verhandlungen, ob und wie der durch das Sprengstoffattentat der Gesellschaft ‚Volkswille‘ in Münster zugefügte Schaden ersetzt werden könne18; auf Wunsch des Reichsfinanzministeriums wird die Beratung hierüber vertagt.

Nächste Ministerratssitzung Sonnabend [4. 8.], 10½ Uhr.

Fußnoten

15

Der ‚German (Reparation) Recovery Act‘ verpflichtete Deutschland entsprechend Art. IX des Londoner Zahlungsplanes vom 5.5.1921, 26% der deutschen Exporterlöse gegenüber England den dt. Exporteuren zu ersetzen. Diese 26% wurden von den engl. Importeuren einbehalten und direkt ans Schatzamt abgeführt und der dt. Reg. auf Reparationskonto gutgeschrieben.

16

Auf entspr. Anfrage teilt Sthamer am 4. 8. dem AA mit, daß nur unter Mitwirkung des Parlaments ein engl. Beschluß zum Recovery Act möglich sei; doch habe sich das Parlament vertagt, und es sei zudem fraglich, ob es einer Einstellung der Zahlungen zustimmen würde (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 14). Nach weiteren diplomatischen Bemühungen in London kommt es erst am 12.11.23 unter Stresemann durch Kabinettsbeschluß zur Einstellung der Zahlungen (vgl. ‚Das Kabinett Stresemann‘ dieser Edition). An Botschafter Neurath telegrafiert der RAM am 3. 8., daß die RReg. vor der Notwendigkeit stehe, die Sachlieferungen vorübergehend einzustellen, doch „könnten vielleicht Kohlenlieferungen an Italien aufrechterhalten werden, wenn damit wohlwollende Haltung Italiens sichergestellt werden kann.“ (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 14). Bei endültiger Einstellung der Sachlieferungen am 11. 8. werden die Kohlenlieferungen an Italien aufrechterhalten.

17

Am 7. 8. vermerkt v. Bibra für den RK: „RArbM Brauns ruft während der Parteiführerbesprechung an und teilt mit, daß man im Buchdruckergewerbe wieder vor einem Streik stehe. Der Grund läge darin, daß die Löhne zu tief lägen, und die Beschlüsse vom letzten Donnerstag [2. 8.] undurchführbar wären wegen Differenzen, die vor allen Dingen in der Geldbeschaffung für die Verleger beständen.“ (R 43 I /2123 , Bl. 110). Bei den Lohnverhandlungen im RArbMin. am 7. und 8. 8. kommt es zu keiner Einigung. Stresemann appelliert im RT am 9. 8. an die Arbeitgeber des Buchdruckereigewerbes: „Wir dürfen in dieser Zeit, in dieser politischen Lage nicht Differenzen über Lohnnachzahlungen so weit gehen lassen, daß der Zeitungs- und der Notendruck aufhört. Es läßt sich gar nicht übersehen, welche Folgerungen daraus entstehen können. Meiner Meinung nach wäre es auch Pflicht der Regierung – vielleicht hat sie es bereits getan –, hier ihrerseits einmal als Führerin der Politik in dieser Frage einzugreifen, die nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine eminent politische Frage ist und bei der es sich darum handelt, daß wir einen Wirrwarr ohnegleichen erleben können, wenn ein solcher Kampf auch nur 24 Stunden andauert.“ (RT-Bd. 361, S. 11777 ). Tatsächlich kommt es am 10. 8. zum Streik der Buchdrucker (vgl. Dok. Nr. 244, Anm. 2).

18

In der Nacht vom 23. zum 24. 6. war auf das sozialdemokratische Unternehmen ‚Volkswille‘ GmbH in Münster ein Sprengstoffattentat verübt worden. MdR Müller wandte sich daraufhin am 4. 7. an den RK mit der Bitte, die Wiederherstellung des Gebäudes und den Ersatz der Maschinen etc. auf Kosten des Reichs zu übernehmen. Zur Begründung führte er aus: „Daß das Attentat eine Folge der Ruhrbesetzung durch die Franzosen und Belgier ist, steht außer Zweifel. Es war nur möglich, weil sich am Randgebiet gewissenlose Elemente in großer Anzahl ansammelten, die mit Explosivstoffen Sprengungen vornehmen, die sich, wie der Fall in Münster zeigt, nicht nur auf das besetzte Gebiet beschränken.“ (R 43 I /802 , Bl. 10-11). Am 21. 7. legte der RIM die verschiedenen Entschädigungsmöglichkeiten dar und regte nähere Besprechungen mit dem RFM und RWiM an (R 43 I /802 , Bl. 14-15). Kabinettsbeschluß erfolgt am 7. 8. (Dok. Nr. 240). Zum Problem der Sprenstoffanschläge im bes. Geb. findet sich im übrigen eine Aufzeichnung LegSekr. Redlhammers vom 8. 8., in der es u. a. heißt: „In den letzten Tagen sind im Ruhrgebiet wieder verschiedene Sabotageakte unternommen worden. Abgesehen von der Brückensprengung bei Essen sind verschiedene Bombenattentate auf Häuser vorbereitet worden, in denen französische Dienststellen untergebracht sind. Die eine in Dortmund gefundene Sprengladung hätte ausgereicht, um das ganze Häuserviertel, in dem natürlich zahlreiche deutsche Familien wohnen, in die Luft zu sprengen. Es ist auffallend, daß die Franzosen bisher keine Strafmaßnahmen ergriffen haben. Die deutsche Polizei ist gebeten worden, die Täter zu ermitteln. Nach meinen Informationen ist die Bevölkerung über diese Vorkommnisse ziemlich aufgebracht. […] Aus diesen Gründen möchte ich dringend bitten, durch stille Fühlungnahme mit den Grenzstellen die Vorbereitung weiterer Sabotageakte zu unterbinden.“ (R 43 I /214 , Bl. 263). RAM v. Rosenberg vermerkt dazu am 8. 8. am Rande des Schreibens: „Besteht nicht die Möglichkeit, daß es sich um Taten französischer agents provocateurs handelt, die die Bevölkerung aufbringen sollen? Um so dringender dürfte es sein, daß deutscherseits jede gewalttätige Sabotage unterbleibt. Dem Herrn RK mit der Bitte um entsprechende Einwirkung auf die inneren Stellen.“

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