2.7.3 (cun1p): 3) Zweite Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3) Zweite Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.

Reichsarbeitsminister Brauns trägt den Inhalt des Entwurfs vor und gibt eine eingehende Begründung. Er erklärt, daß er sich gezwungen sieht, die Abgabe auf 1 500 vom Hundert zu erhöhen und bittet das Kabinett um Zustimmung3. Nach längerer Debatte, an der sich die Minister Hermes, Becker, Oeser, Albert und Heinze beteiligten, stimmt das Kabinett dem Antrage des Reichsarbeitsministers zu4.

Fußnoten

3

Am 11.11.22 hatte der RArbM den Entwurf der Rkei zugeleitet und dabei mitgeteilt: „Zwischen dem RFMin. und dem RArbMin. konnte auch bei einer Chefbesprechung keine Einigung erzielt werden. Meinungsverschiedenheiten bestehen hauptsächlich über die Höhe der Abgabe. Während der Entwurf eine Erhöhung der Abgabe auf 1000% der Friedensmiete vorsieht (500% für die Länder (§ 5) und denselben Anteil für die Gemeinden oder Gemeindeverbände – § 6 –), will das RFMin. nur einer Erhöhung auf 100% zustimmen.“ (R 43 I /1381 , Bl. 84-92, hier: Bl. 84). Akten dazu in R 43 I /2342 , Bl. 379-387.

4

Der Gesetzentwurf, der nach der Behandlung im RR am 13.1.23 dem RT zugeleitet wird (RT-Drucks. Nr. 5474, Bd. 376 ), sieht Abgabesätze von 1500% vor und enthält daneben noch einige unwesentliche Abweichungen vom Kabinettsentwurf. Das Kabinett stimmt der Erhöhung der Abgabesätze am 9.1.23 zu (Dok. Nr. 37, Anhang). Über die Entstehung und Bearbeitung dieses Gesetzentwurfs berichtet Brauns vor dem RT am 12.3.23 (RT-Bd. 358, S. 10069  ff.).

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