2.93.6 (cun1p): 6) Amnestie der Eisenbahner.

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6) Amnestie der Eisenbahner.

Der Herr Reichsverkehrsminister berichtet, daß man an ihn herangetreten sei, man möge die noch schwebenden Disziplinarverfahren gegen Eisenbahnbeamte durch einen Schlichtungsausschuß, wie er im Gesetz über die Beamtenvertretungen vorgesehen sei, erledigen. Er habe sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und halte es für unzweckmäßig, im gegenwärtigen Augenblick an eine Amnestierung der Eisenbahner in irgendeiner Form heranzutreten10.

Der Herr Reichsjustizminister bemerkte ergänzend hierzu, daß noch 108 Fälle vor den Disziplinargerichten zu behandeln seien. Im Rechtsausschuß des Reichstags seien zwei Forderungen der Gewerkschaften vorgebracht worden:

1) Gewährung einer vollen Amnestie.

2) Erlaß eines Ermächtigungsgesetzes für den Herrn Reichspräsidenten zur Niederschlagung der laufenden Verfahren11.

[300] Er, der Reichsjustizminister, habe gegen diese beiden Forderungen Stellung genommen, jedoch zugesagt, daß die Disziplinarverfahren so wohlwollend als irgend möglich behandelt werden sollen. Der Rechtsausschuß habe daraufhin mit den bürgerlichen Stimmen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten die Resolution gefaßt, daß in der Frage der Disziplinarverfahren in derselben wohlwollenden Weise wie bisher weiter zu verfahren sei.

Der Staatssekretär im Preußischen Staatsministerium knüpfte hieran die Bitte, darauf hinzuwirken, daß die noch schwebenden Revisionsverhandlungen in Leipzig möglichst schnell erledigt würden12.

Fußnoten

10

Vgl. Dok. Nr. 85, P. 3. In einer Eingabe an den RK setzte sich der Allgemeine Dt. Beamtenbund am 28. 2. erneut für eine Amnestie ein. „Die im Verfolg der Abwehraktion sich immer mehr herausbildende Solidarität aller Beamten hat naturgemäß zur Folge, daß der berechtigte Wunsch der Reichsbahnbeamten, die Verfolgungen aus dem Februarstreik des Jahres 1922 eingestellt zu sehen, von der übrigen Beamtenschaft nicht nur gebilligt, sondern zur weiteren Erhaltung der bisher erfolgreichen Einheitsfront tatkräftigst unterstützt wird. Das wird ganz besonders verständlich angesichts der Tatsache, daß gerade den Reichsbahnbeamten mit Rücksicht auf die Bedeutung der Eisenbahn auch für die Verwirklichung der Ziele der Franzosen die schwerste Aufgabe in dem Abwehrkampf zufällt.“ (R 43 I /2125 , Bl. 261 f.). Vertreter der Reichsgewerkschaft der Deutschen Eisenbahnbeamten wurden am 1. und 2. 3. in der Rkei vorstellig. ORegR Offermann vermerkte dazu am 2. 3. u. a.: „Entsprechend meinem früheren Votum halte ich angesichts der Haltung der Eisenbahner an der Ruhr, insbesondere des neuerlichen Befehls der Franzosen, der speziell die Eisenbahner unter gewissen Umständen mit Todesstrafe bedroht, eine Amnestie für dringend geboten.“ (R 43 I /2125 , Bl. 263).

11

Lt. Vermerk Offermanns vom 2. und 3. 3. hatte der RPräs. selbst diesen Vorschlag gegenüber dem RVM gemacht, doch hatte der RJM widersprochen. StS Hamm vermerkte dazu am 3. 3.: „Exz. Heinze sagte mir, daß von einem besonderen Gesetz Umgang genommen werden solle, da es sich nur mehr um rd. 100 Fälle handle, die sich weiter stark vermindern. Der Herr RPräs. stimme dem zu und wolle möglichst weit im Einzelfalle helfen. M. E. ist das Entscheidende die politische Wirkung. Kann diese ohne besonderes Gesetz erreicht werden, desto besser. Dann ist aber Mitteilung an die Gewerkschaften usw. in geeigneter Form sehr wichtig.“ (R 43 I /2125 , Bl. 264). Am 6. 3. vermerkte Offermann, daß der RPräs. auf Veranlassung des RJM von seinem Plan Abstand genommen habe und lediglich eine Beschleunigung der Verfahren vorgesehen sei. „Ich habe den festen Eindruck, insbesondere nach Anhörung der heutigen Deputation, daß die Eisenbahner sich unter keinen Umständen damit beruhigen würden und daß man hier die formellen Bedenken zurückstellen muß. Die Verweigerung der Amnestie wird zweifellos im Ruhrgebiet Unruhen, wenn nicht Streiks unter der Beamtenschaft hervorrufen.“ (R 43 I /2125 , Bl. 271).

12

Am 7. 3. abends empfängt der RK in Gegenwart des RVM und des RJM eine Gewerkschaftsdelegation, der u. a. fünf Eisenbahner aus dem Ruhrgebiet angehören. In der Aufzeichnung Offermanns heißt es dazu u. a.: „Nach längerer Verhandlung erklärte der Kanzler, daß die Entschließungen des Rechtsausschusses von der Regierung loyal durchgeführt werden würden und daß die Einzelfälle von den zuständigen Ressorts mit größtem Wohlwollen geprüft werden würden. Etwaige Beschwerden könnten schriftlich oder mündlich jederzeit bei den Ressortministern vorgebracht werden. Eine Amnestie könne aus tatsächlichen und politischen Gründen nicht in Frage kommen. […] Die Vertreter der Eisenbahner erklärten, sie würden versuchen, mit dieser Auskunft die herrschende Unruhe im Ruhrgebiet zu mildern.“ (R 43 I /2125 , Bl. 274). Am 12. 3. wird in der Rkei vermerkt: „Die Amnestiefrage ist durch die Besprechung vom 7. 3. nunmehr als erledigt zu betrachten.“ (R 43 I /2125 , Bl. 275). Tatsächlich aber geben sich die Vertreter der Reichsgewerkschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und werden auch in der Folgezeit beim RK vorstellig; insbesondere wird das fehlende Entgegenkommen seitens des RVMin. beklagt. Die Rkei gibt die Eingaben jedoch weiter, ohne selbst in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Auch das Kabinett befaßt sich nicht wieder mit der Amnestiefrage.

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