2.71 (cun1p): Nr. 71 Besprechung mit dem vereinigten 1., 2. und 3. Ausschuß des Reichsrats. 12. Februar 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 71
Besprechung mit dem vereinigten 1., 2. und 3. Ausschuß des Reichsrats1. 12. Februar 1923

R 43 I /208 , Bl. 36 f.

Anwesend2: Brauns, Luther, Becker, v. Rosenberg; StS Hamm, v. Maltzan, v. Welser; Bgm. Schmid; MinR Kempner, Reichard; LegR Jordan, Döhle; RegAss. Wallraf; für Preußen: Göhre, Nobis, Meister, Frick, v. Gayl, v. d. Wense, Conze, Gottstein; für Bayern: v. Preger, Rohmer, Sperr; für Sachsen: Gradnauer, v. Holtzendorff, Poetzsch; für Thüringen: Frölich, Münzel; für Württemberg: Hildenbrand; für Baden: Fecht; für Oldenburg: Scheer; für Bremen: Nebelthau; für Lübeck: Meyer-Lüerßen; für Mecklenburg-Schwerin: Tischbein; für Braunschweig und Anhalt: Boden; [dazu 4 unleserliche Namen]; Protokoll: RegR v. Stockhausen.

Der Herr Reichsarbeitsminister eröffnet die Besprechung und führt aus, daß der Abwehrkampf im Ruhrgebiet von den Gewerkschaften als ihre Sache geführt werde. Als Verbindungsstellen mit Berlin zur Nachrichtenübermittlung und zur Leitung der Bewegung seien von diesen 3 Stellen eingerichtet worden: eine im altbesetzten Gebiet, eine im Einbruchsgebiet und eine im südlichen altbesetzten Gebiet3. Eine Frage von besonderer Schwierigkeit sei die gewesen, ob man den Arbeitern, die durch die Besetzung an der Ausübung ihres Berufes gehindert würden, den vollen Lohn zahlen solle oder nur einen Teil. Die Politiker wären für ein einheitliches Vorgehen gewesen. Man habe sich jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen dafür entschieden, nicht immer volle Lohnzahlung Platz greifen zu lassen, sondern hauptsächlich nur dann, wenn persönliche Gefahr für Leib und Leben verbunden sei mit der Fortsetzung der Arbeit.

Eine weitere Schwierigkeit habe die Geldübermittlung nach dem Ruhrgebiet[237] bereitet. Die Firma, aus der die Gelder nunmehr gezahlt würden, heiße die Rhein- und Ruhrhilfe4. Besondere Reichszuschüsse würden zugeführt, falls die eigenen Mittel dort nicht ausreichten. Besondere Ausschüsse, unter anderem die Interessengemeinschaft rheinischer Arbeitgeberverbände, seien ins Leben gerufen worden, um festzustellen, wann ein Betrieb berechtigt sei, die Rhein- und Ruhrhilfe in Anspruch zu nehmen. An der Spitze dieser Organisationen stände ein paritätischer Ausschuß von 3 Arbeitgebern und 3 Arbeitnehmern zur Aufstellung von Richtlinien, wann ein Betrieb unterstützungsbedürftig sei. Der Minister ging alsdann kurz auf die Wohlfahrtspflege ein, die im allgemeinen gut laufe.

Der Herr Reichsminister des Auswärtigen ging zunächst auf die Besetzung deutscher Städte ein5, charakterisierte dann die Stimmung unter den führenden Männern in Paris6, bemerkte, daß gewisse Stimmen von der Möglichkeit eines Einlenkens der Franzosen in einigen Wochen sprächen, berührte dann die Haltung Italiens. Man glaube, daß sich dort die Überzeugung verstärkt habe, daß die Ruhraktion an sich ein Fehlschlag sei. Im Anschluß daran behandelte er die Lausanner Konferenz und ihre Folgen auf das Verhältnis zwischen England und Frankreich. England habe sich neuerdings der Türkei entschieden angenähert und zwischen diesem und der Türkei seien nur noch geringe Differenzpunkte7.

Zuletzt sprach er über die wirtschaftlichen Schädigungen Frankreichs8 und[238] legte Gewicht darauf, daß die französischen Vorgänge in unserer Presse möglichst ruhig und sachlich behandelt würden, da durch überlaute Triumphfanfaren in der deutschen Presse die Stellung Poincarés nur gestärkt werde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über die Ernährungslage. Die Versorgung des Ruhrgebiets mit Lebensmitteln sei allgemein nicht gefährdet. In der Nähe des Gebiets würden größere Mengen Fett und Fleisch aufgestapelt. Milch werde aus Holland eingeführt, und zwar täglich etwa 50 000 l. Schwierig sei die Kredit- und Verkehrsfrage. Falls der Eisenbahnverkehr völlig lahmgelegt würde, müßten Ersatzverkehrsmittel bereitgestellt werden. Die Heranholung eines entsprechenden Autoparks sei in vollem Gange.

Der Reichswirtschaftsminister äußert sich über die Kohlenfrage und die Folgen der wirtschaftlichen Abschnürung des Einbruchsgebiets vom unbesetzten Gebiet. Der Kohlenbedarf im unbesetzten Gebiet müsse durch Einfuhr und durch eigene Förderung gedeckt werden. In letzter Hinsicht bemerkte er, daß Überschichten überall im unbesetzten Deutschland nunmehr gefahren würden, außer im sächsischen Steinkohlengebiet. Durch die Überschichten würde eine Mehrförderung von monatlich 400 000 Tonnen im unbesetzten Deutschland allein erzielt. Einschränkende Maßnahmen gegenüber dem Brennstoffverbrauch würden bei stärkerer Kohlenknappheit wohl späterhin im unbesetzten Deutschland notwendig werden.

Er berichtet sodann über die Eisenversorgung. Auch hier sei man auf fremde Einfuhr im unbesetzten Deutschland nunmehr angewiesen. Grund zur Besorgnis sei gegenwärtig nicht vorhanden, da die Werke noch hinreichend versorgt seien. Die Einfuhr von Eisen aus Frankreich habe völlig aufgehört. Notwendig sei für die Einfuhr aus England und Schweden, daß die Zoll- und Verkehrstarife für Eisen, ebenso wie für ausländische Kohle, stark ermäßigt würden. Die Besetzung habe bisher wirtschaftlich noch keine besonderen Schwierigkeiten gebracht, da die Abschnürung des Ruhrgebiets noch nicht effektiv gewesen sei; die Schwierigkeiten würden jedoch jetzt einsetzen. Die Reichsregierung[239] müsse die Einfuhr von Kohle und Eisen erleichtern durch Kreditunterstützung, Zoll- und Tarifermäßigung.

Der Herr Bayerische Gesandte bat die Reichsregierung, den Reichsrat laufend etwa alle 14 Tage in gleicher Weise wie heute über die Lage zu informieren9. Er fragt, ob Gefahr bestände, daß aus dem Wirtschaftskampf sich ein militärischer Kampf entwickle.

Der Herr Reichsarbeitsminister erwidert auf diese Frage, daß Möglichkeiten kriegerischer Verwicklung wohl vorlägen, daß sie aber von der Reichsregierung weder gefördert noch gewünscht würden.

Nach kurzer Aussprache fragt der Präsident des Thüringischen Staatsministeriums, ob das Wort des Reichskanzlers, daß vor der Räumung des Ruhrgebiets nicht verhandelt werden könne, voll eingehalten werden solle. Er hoffe, daß man dieses Wort praktisch nicht zur Ausführung bringt.

Der Herr Reichsarbeitsminister erklärt, daß jede Diskussion über diesen Satz unsere Position im Auslande nur zu schwächen geeignet sei. Wir müßten uns einmütig wie bisher auf den Standpunkt stellen, daß wir unser Äußerstes zu tun bereit seien, um unsere Freiheit zu verteidigen10.

Nach einer kurzen verneinenden Erwiderung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf eine Frage des Präsidenten des Thüringischen Staatsministeriums, ob die dem Ruhrgebiet zur Verfügung gestellten Lebensmittel die Ernährungslage im Innern nicht schwächten, wird die Sitzung geschlossen.

Fußnoten

1

Es handelt sich dabei um den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuß für Volkswirtschaft und den Ausschuß für innere Verwaltung.

2

Nach beiliegender handschriftlicher Anwesenheitsliste.

3

In Dortmund, Köln und Mannheim hatten die Gewerkschaften Abwehrausschüsse eingerichtet, die unter Vorsitz eines Gewerkschaftlers aus je drei Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestanden und insbesondere bei der Lohnsicherung tätig sein sollten (R 43 I /208 , Bl. 36 f., hier: Bl. 36).

4

Die „Rhein-Ruhr-Hilfe“ war begründet worden, um unter Kreditgewährung der Banken die Arbeitslosen zu entschädigen, sofern die Arbeitgeber nachweislich dazu nicht mehr in der Lage sein würden. Am 10. 2. hatten die Gewerkschaften mit der Interessengemeinschaft rheinischer Arbeitgeberverbände die sog. Dürener Vereinbarung getroffen, die zur Lohnsicherung folgende Grundsätze aufstellte: Entlassungen sind möglichst zu vermeiden; kommt es unmittelbar durch Eingriffe der Besatzung zur Arbeitslosigkeit, so wird der volle Lohn fortgezahlt; ist die Arbeitslosigkeit nur mittelbar durch die Besatzung veranlaßt (z. B. durch Rohstoff-, Kohlen-, Auftragsmangel), so werden 2/3 des Lohnes fortgezahlt; die Lohnzahlung trägt der Arbeitgeber, solange er ohne Gefährdung seines Betriebes dazu imstande ist, andernfalls tritt die Rhein-Ruhr-Hilfe ein; die Auszahlung des Lohnes erfolgt in jedem Falle über den Arbeitgeber; die Organisation erfolgt über die Arbeitgeberverbände in enger Fühlungnahme mit den Gewerkschaften. Dürener Vereinbarung in R 43 I /208 , Bl. 130 f.. In der Besprechung der Ruhrreferenten in der Rkei am 13. 2., 12 h, werden die Abmachungen zur Lohnsicherung im alt- und neubesetzten Gebiet erläutert (sechsseitiges Protokoll in R 43 I /208 , Bl. 198-200).

5

Am 4. 2. waren Offenburg und Appenweier von den Franzosen besetzt worden (vgl. Dok. Nr. 65, P. 9).

6

Am 8. und 9. 2. hatte Hoesch aus Paris berichtet, daß sich die Unruhe und Enttäuschung über die bisherigen Ergebnisse der Ruhrbesetzung verstärkten. In seinem Bericht vom 8. 2. hatte er abschließend vermerkt: „Natürlich erzeugt, was noch besonders betont sei, die Erkenntnis von dem vorläufigen Mißerfolg des Ruhrunternehmens zunächst nicht etwa den Wunsch nach Abbau, sondern im Gegenteil die Forderung nach Ausbau und Verschärfung der Methoden.“ (R 43 I /208 , Bl. 95 f., 97 f.).

7

Nach der Ablehnung des am 29. 1. überreichten all. Friedensvertragsentwurfs durch die Türkei waren die Verhandlungen in Lausanne am 4. 2. abgebrochen worden. Zu Einzelheiten der Lausanner Verhandlungen s. Schultheß 1923, S. 421 ff. sowie Egelhaaf 1923, S. 166 f.

8

Hoesch legt seinem Bericht aus Paris am 13. 2. eine Aufzeichnung der Wirtschaftsabteilung der Botschaft bei und bemerkt dazu: „Aus dieser Aufzeichnung ergibt sich, daß der deutsche Widerstand hoffnungslos wäre, wenn es sich darum handelte, Frankreich im Wirtschaftskampf zu besiegen und durch Schädigungen seines Wirtschaftslebens zum Erliegen zu bringen. Will man dem Wesen des deutsch-französischen Ringens gerecht werden, so muß man das Ziel in Betracht ziehen, mit dem die französisch-belgische Aktion unternommen worden ist. Dieses Ziel ging darauf hinaus, eine Erhöhung der deutschen Leistungen durchzusetzen. Die Aktion sollte nicht nur die deutschen Naturalleistungen, in erster Linie die Kohlen- und Holzlieferungen sicherstellen, sondern auch Barzahlungen zur Erleichterung der französischen Finanznot einbringen und künftige Zahlungen garantieren. Wird dieses französische Ziel nicht erreicht, so liegen bereits ein französischer Mißerfolg und ein deutscher Erfolg vor. Erhält Frankreich weniger als es bisher empfing, so ist der Mißerfolg bzw. Erfolg der beiden Gegner bedeutend. Muß Frankreich gar erhebliche Geldopfer bringen und erleidet es positiven Schaden an seiner Wirtschaft, so sind der französische Mißerfolg bzw. der deutsche Erfolg vollständig. Der letztgenannte Zustand ist durch unsere Abwehrhaltung in der Tat herbeigeführt, indem Frankreich nicht nur nichts erhält, sondern nach Angaben des Finanzministers etwa 40 – 50 Mio Franken monatlich für die Ruhraktion opfern und zudem mit ansehen muß, daß ein Hochofen nach dem andern stillgelegt wird. Unsere Abwehrhaltung hat also bisher praktisch die besten Erfolge gehabt, die wir erhoffen konnten. Aus der vorstehenden Darstellung ergibt sich aber zugleich, daß der Kampf von uns nicht innerhalb einer bestimmt anzugebenden Zeit zu Ende geführt werden kann. Eine Besiegung des Gegners kann nicht in Frage kommen. Frankreich kann vielmehr, wenn es, statt Leistungen zu empfangen, Opfer bringen will, auf zunächst nicht absehbare Zeit aushalten. Bei diesem Aushalten wird es eventuell eine weitere Verschlechterung seiner Finanzlage, einen Fall des Frankenkurses und eine Schädigung seines Wirtschaftslebens in Kauf nehmen müssen, aber es wird nicht auf die Knie kommen.“ (R 43 I /63 , Bl. 262-265).

9

Die nächste Besprechung mit den RR-Ausschüssen findet am 2. 3. statt unter Vorsitz von REM Luther. Die Niederschrift v. Stockhausens vermerkt über diese Sitzung nur allgemein, daß der REM, der RWiM sowie Vertreter des RArbMin. und des RVMin. Ausführungen über die Lage machten, worauf die Ländervertreter Anregungen zu Einzelfragen unterbreiteten (R 43 I /210 , Bl. 215 f.). Regelmäßige Besprechungen mit den RR-Ausschüssen finden in der Folgezeit nicht statt.

10

Die Frage, ob auch während der Ruhrbesetzung Verhandlungen mit Frankreich eingeleitet oder ob die Räumung des Ruhrgebiets zu einer Vorbedingung für Verhandlungen gemacht werden sollte, wurde zunehmend diskutiert, wobei die Linke der ersten Auffassung, die Rechte der letzteren zuneigte. Der RK hatte während seines Aufenthalts im Ruhrgebiet am 4. 2. u. a. erklärt: „Verhandlung! Meine Herren! Ich bitte Sie, zur Zeit und auch in zukünftigen Tagen und möglicherweise auch Wochen davon noch nicht zu sprechen. Die Dinge können von uns nur in Ruhe geordnet werden; in dieser Krise jetzt kann nicht von politischen Auffassungen und sozialdemokratischen Fragen gesprochen werden. Im RT herrscht volle Übereinstimmung; es kann jetzt nicht gesprochen werden von Verhandlungen, in die wir eintreten wollen, ohne daß dadurch das Gefühl und das Merkmal der Schwäche über unsere ganze Situation hier bei den anderen erweckt wird.“ (Rede Cunos abgedruckt bei Spethmann: 12 Jahre Ruhrbergbau, Bd. 4, S. 12 ff.; Auszug der Rede in Ursachen und Folgen, Bd. V, S. 66 – 68.) Auf eine entsprechende Anfrage der Internationale der christlichen Gewerkschaften über die Möglichkeit von Verhandlungen vermerkt Kempner am 13. 2.: „Eine politische Erklärung zu geben, ist schwer. Sie wird auf jeden Fall politische Angriffsflächen bieten. Sie müßte etwa sagen, die Deutsche Regierung habe niemals abgelehnt, in gemeinsame Verhandlungen mit allen alliierten Hauptmächten zu treten (andere Fassung aber wohl wegen Amerika nötig). Dann bleibt aber immer offen, ob wir dies auch ohne vorherige Räumung tun wollen. Dies Thema ausdrücklich anzuschneiden, scheint mir mindestens stark verfrüht. Die entgegengesetzte ausdrückliche Erklärung – Verhandlungen erst nach erfolgter Räumung des Einbruchsgebiets – legt uns zu sehr fest und vergrämt die Sozialdemokratie.“ (R 43 I /208 , Bl. 433 f.).

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