2.40.4 (sch1p): 4. [Ernennung Severings]

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4. [Ernennung Severings]

 

Der preußische Minister des Innern Heine teilte mit, daß die Preußische Regierung soeben beschlossen habe, Severing für die unter Belagerungszustand gestellten Gebiete der Rheinprovinz und Westfalens zum besonderen preußischen Staatskommissar zur Beschleunigung und Vereinfachung der notwendigen Verwaltungsmaßnahmen zu ernennen. Die zuständigen Stellen seien benachrichtigt.

Der Ministerpräsident erklärte hierzu, daß inzwischen auch die Vollmachten des Reichsministeriums ebenso wie die nötigen Vollmachten des Oberkommandierenden auf Severing übertragen worden seien4.

Fußnoten

4

Ein Vorgang über die Ernennung Severings zum Reichs- und Staatskommissar im Bereich des VII. AK (Rheinland-Westfalen) ist in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln; vgl. Severing, Carl: Mein Lebensweg, Bd. I, Köln 1950, S. 239. In seinem Aufruf an die streikenden Bergarbeiter vom 8.4.1919 erklärte Severing u. a.: „Ich bin zur Anordnung aller militärischen und politischen Maßnahmen ermächtigt, um die Ruhe und Sicherheit im Industriebezirk aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen erblicke ich nicht in erster Linie in gewaltsamer Unterdrückung, sondern im Versuch einer Verständigung mit den streikenden Arbeitern. Meine erste Sorge wird sein, eine Besserung in der Lebensmittelbelieferung der Bergarbeiter herbeizuführen. […] Gewalt soll nur dort angewendet werden, wo unverantwortliche Elemente dazu auffordern. Die im Bochumer Kreise liegenden Regierungstruppen, die ohne jeden dringenden Anlaß herangezogen wurden, werden zurückgezogen. […]“ Weiterhin kündigte Severing Erleichterung des Belagerungszustandes an (Frankfurter Zeitung, Nr. 267, 9.4.1919).

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