2.122.4 (vpa1p): 4. Ergänzung des § 7 der 2. Gehaltskürzungsverordnung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

4. Ergänzung des § 7 der 2. Gehaltskürzungsverordnung.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß in der 2. Gehaltskürzungsverordnung vom 5. Juni 193135 angeordnet worden sei, daß die Bezüge der Gemeindearbeiter grundsätzlich den entsprechenden Bezügen der Reichsbetriebe anzugleichen seien. Diese Vorschrift sei bisher noch nicht restlos durchgeführt. Die restlose Abwicklung der Angelegenheit stoße auf besondere Schwierigkeiten und mache eine Änderung der ursprünglichen Bestimmung notwendig. Er bitte um die Ermächtigung, diesbezüglich mit dem Reichsarbeitsminister Sonderbesprechungen führen zu können zwecks Herbeiführung einer Einigung über die zu treffende Neuregelung.

Das Kabinett war damit einverstanden.

Fußnoten

35

RGBl. I, S. 282.

Extras (Fußzeile):