2.46.3 (vpa1p): 3. Verfassungsfeier 1932.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

3. Verfassungsfeier 193237.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß er sich entschlossen habe, selbst die Verfassungsrede in der Reichstagsfeier am 11. August zu halten. Er werde u. a. besonders die Notwendigkeit einer Erneuerung des Geistes der Nation betonen38.

Sodann kam der Reichsminister des Innern auf die Verfassungsfeiern der Reichsbehörden und die Frage der Dienstfreiheit zu sprechen.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß diese Angelegenheit ebenso wie in den Vorjahren gehandhabt werden solle. Die Reichsbehörden sollen sich also außerhalb Berlins grundsätzlich an Verfassungsfeiern der Länder beteiligen. Wo keine Verfassungsfeiern der Länder stattfinden, sollen die Reichsbehörden eigene Feiern veranstalten.

Wie in den Vorjahren soll am 11. August Dienstfreiheit angeordnet werden.

Fußnoten

37

Vgl. Dok. Nr. 31, P. 2 b.

38

Entwürfe der Festrede des RIM und der kurzen Schlußansprache des RK in R 43 I /573 , Bl. 277–299. Zum Text der Rede des RIM s. die Flugschrift der Reichszentale für Heimatdienst: Verfassungsrede, gehalten vom Reichsminister des Innern Freiherrn von Gayl bei der Feier der Reichsregierung am 11. August 1932; ein Auszug in Schultheß 1932, S. 138 ff. – Tonaufzeichnung der gesamten Verfassungsfeier (Reportage durch Paul Laven u. a. über Ankunft des RPräs. und Ehrenparade der Reichswehr: 4,45 Minuten; Rede des RIM: 15,47 Minuten; Schlußansprache des RK: 1,15 Minuten): Dt. Rundfunkarchiv Frankfurt/M. C 832.

Extras (Fußzeile):