1.26.1 (vpa2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Verordnung des Reichspräsidenten über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.

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[638]1. Außerhalb der Tagesordnung: Verordnung des Reichspräsidenten über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.

Das Reichskabinett stimmte der Verordnung über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen in der beiliegenden Fassung2 zu3.

Fußnoten

2

Zum Inhalt des VOEntwurfs s. Anm 31 zu Dok. Nr. 154.

3

Die NotVO wurde vom RPräs. am 24.9.32 ausgefertigt (RGBl. I, S. 447 ).

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