1.66.1 (vpa2p): [Entwurf eines Antwortschreibens des Reichspräsidenten an Ministerpräsident Braun]

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Text

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[Entwurf eines Antwortschreibens des Reichspräsidenten an Ministerpräsident Braun]

Es wurde das anliegende, an den Herrn Reichspräsidenten gerichtete Schreiben des Preußischen Ministerpräsidenten vom 3. November d. Js. besprochen, in dem dieser u. a. eine besondere Wiedereinsetzung der Mitglieder der Preußischen Staatsregierung in ihre Ämter verlangt2.

Der Reichskanzler betonte, daß nach seiner Auffassung in der Antwort des Herrn Reichspräsidenten zum Ausdruck kommen müsse, er, der Reichspräsident, sei gezwungen, eine Durchführung des Urteils des Staatsgerichtshofs anzuordnen, wenn weitere Verhandlungen zwischen dem Reichskommissar und dem Preußischen Staatsministerium nicht zu einem Ergebnis führten. Er halte es für zweckmäßig, bei der Fertigung des Entwurfs einer Antwort die Professoren Karl Schmitt3 und Bilfinger hinzuzuziehen4. Es werde am besten sein, wenn Reichskommissar Bracht einen Entwurf in diesem Sinne fertige und der Reichskanzlei übersende5.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß man in einigen Punkten vielleicht entgegenkommen könne. Z. B. könne man vielleicht folgende Firmierung wählen:

„Als Reichskommissar mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt:

Popitz

Reichsminister.“

Ein derartiges Schreiben könne dann den Kopf „Der Preußische Finanzminister“ tragen.

Die Reichsminister Dr. Bracht und Dr. Popitz erklärten, daß sie hiergegen keine Bedenken hätten.

Reichsminister Dr. Popitz warf die Frage auf, was dann geschehen solle, wenn eine besondere Vollstreckungsordnung nötig sein werde. Er könne nicht überblicken, was der Staatsgerichtshof mit einer derartigen Vollstreckungsordnung anfangen werde. Zweifellos werde das Preußische Staatsministerium Klage gegen den Inhalt der Vollstreckungsordnung erheben. Über diese Klage dürfe aber der Staatsgerichtshof nicht entscheiden. Vielleicht sei es zweckmäßig, wenn der Reichsminister der Justiz vorsichtig versuche, die Stellungnahme des Reichsgerichtspräsidenten zu dieser Frage festzustellen.

[885] Der Reichsminister der Justiz erklärte sich hierzu bereit6.

Reichsminister Dr. Bracht wies darauf hin, daß nach seiner Auffassung die Kleinen Anfragen unbedingt von der Preußischen Staatsregierung zu beantworten seien7.

Bedenken hiergegen wurden nicht geäußert.

Der Reichskanzler stellte nochmals Übereinstimmung darüber fest, daß ein Antwortentwurf möglichst bald von den Reichsministern Dr. Bracht und Dr. Popitz gefertigt und der Reichskanzlei übersandt werden soll8.

Fußnoten

2

Dok. Nr. 192.

3

Richtig: Carl Schmitt.

4

Über die Mitarbeit der beiden Professoren keine Unterlagen in den Akten der Rkei.

5

Vgl. unten Anm 8.

6

Hierzu nichts ermittelt.

7

Gemeint ist Antworterteilung auf Kleine Anfragen im Pr. Landtag. Offenbar handelt es sich hierbei um eine weitere Konzession an die PrStReg. Braun, mit der dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25.10.32 (Anm 2 zu Dok. Nr. 177) Rechnung getragen werden sollte.

8

Noch am gleichen Tage übersandte Bracht den Entwurf eines solchen Reichspräsidentenbriefes sowie den „Entwurf eines Berichts des Herrn Reichskanzlers an den Herrn Reichspräsidenten“ an die Rkei (R 43 I /2281 , S. 253–267). Zum Text und zur diesbez. Beratung s. Dok. Nr. 201.

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