2.19 (bau1p): Nr. 19 a Aufzeichnung des Reichswirtschaftsministers „Zur Frage der Wirtschaftspolitik“ vom 7. Juli 1919

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[82] Nr. 19 a
Aufzeichnung des Reichswirtschaftsministers „Zur Frage der Wirtschaftspolitik“ vom 7. Juli 19191

R 43 I /1146 , Bl. 188–197 Durchschrift

Die Interpellation Arnstadt und Genossen und Dr. Heinze und Genossen (Nr. 363 der Drucksachen der Nationalversammlung)2 fordert von der Regierung Auskunft darüber, ob sie die in der Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums vom 7. Mai 19193 enthaltenen Vorschläge zu den ihrigen machen will. Selbst wenn dieses parlamentarische Vorgehen nicht zu einer alsbaldigen Stellungnahme des Kabinetts nötigte, würde ich auf die Vereinbarung eines klaren zielbewußten Wirtschaftsprogramms entscheidendes Gewicht legen und mein weiteres Verbleiben im Kabinett von einer Entscheidung im Sinne der Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums abhängig machen müssen. Der Zustand, in welchem wir uns mangels einer klaren Wirtschaftspolitik befinden, wird von Tag zu Tag unhaltbarer, und ich persönlich vermag die Mitverantwortung für eine Wirtschaftsgebarung, die sich darauf beschränkt, sich mit den jeweils akutesten Einzelfragen zu beschäftigen und einer grundsätzlichen Betrachtung der großen wirtschaftlichen Zukunftsprobleme ausweicht, nicht zu übernehmen.

Die wirtschaftspolitischen Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums sind in dem Wirtschaftsprogramm vom 7. Mai 1919 enthalten, das ich seinerzeit dem Kabinett vorlegte4. Zu den dort unter Nr. 1–8 formulierten Vorschlägen möchte ich heute noch folgendes bemerken:

1. Den Angelpunkt der Pläne des Reichswirtschaftsministeriums bildet die gemeinwirtschaftliche Wirtschaftsorganisation, d. h. die Schaffung eines wirtschaftsorganisatorischen Aufbaus der ganzen deutschen Wirtschaft in Selbstverwaltungskörpern und einem als Krönung gedachten Reichswirtschaftsrat. Ich muß auf die sofortige Schaffung dieser Organisationen entscheidendes Gewicht legen. Was der Krieg und die Revolution von der deutschen Wirtschaft bislang übrig gelassen hat, geht den schwersten Erschütterungen entgegen, wenn erst die Folgen der unsagbaren Verarmung allgemein erkennbar und fühlbar werden. Ich halte es für eine ganz unmögliche Vorstellung, daß diese schwerste Krise ohne jede organische Einwirkung auf dem Boden des freien Spiels der Kräfte kapitalistischer Unternehmungen gelöst werden könnte. Vielmehr[83] bedarf es einer starken Beteiligung der Gesamtheit an dem Wiederaufbau, einer planmäßigen Zusammenfassung aller Kräfte, einer langfristig vorausbestimmenden Wirtschaftsgewalt. Weder die staatliche Bürokratie noch der politische Parlamentarismus allein sind imstande, diese Wirtschaftsgewalt der Gesamtheit zu üben. Nur aus der Wirtschaft selbst, aus den dem praktischen Leben angehörenden Unternehmern und Arbeitern, Kaufleuten und Konsumentenvertretern können die wirtschaftlich führenden Kräfte gewonnen und die zur Sicherung ihres Wirkungsbereichs erforderlichen Organisationen geschaffen werden. Die zusammengestürzte Wirtschaft kann weder von selbst wieder wachsen, noch kann sie der in erster Linie nach politischen, nicht nach wirtschaftlichen Bedürfnissen organisierte politische Staat allein wieder aufbauen. Der Wiederaufbau muß vielmehr in planmäßiger Zusammenarbeit der Wirtschafter unter Mitwirkung und oberster Aufsicht des politisch organisierten Staats erfolgen.

Eine nähere Begründung der wirtschaftsorganisatorischen Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums ist in dem beigefügten Entwurf einer Erklärung der Reichsregierung auf die Interpellation Arnstadt und Genossen enthalten. Ich möchte für die Erörterungen innerhalb des Kabinetts noch folgende Gesichtspunkte hinzufügen:

Ganz entgegen den unitarischen Bestrebungen, die bei Beginn der Revolution kräftig hervortraten, hat sich inzwischen von Monat zu Monat der Partikularismus immer mehr verstärkt und nicht nur der politische Partikularismus, sondern in neuerer Zeit in besonders starkem Maße auch ein wirtschaftlicher Partikularismus. Die Entwicklung läuft den Interessen des Deutschen Volkes diametral entgegen. Wir können es uns bei der trostlosen Lage unserer Wirtschaft einfach nicht leisten, neben den außerordentlich scharfen wirtschaftlichen Gegensätzen zwischen den verschiedenen Wirtschaftsgruppen, zwischen Unternehmern und Arbeitern, zwischen Erzeugern und Verbrauchern, insbesondere zwischen Stadt und Land noch weitere, örtlichen Interessen entspringende Gegensätze aufkommen zu lassen und diese Gegensätze nicht auf wirtschaftlichem, sondern auf politischem Boden auszutragen. Einer solchen Entwicklung muß durch eine feste Konsolidierung der gesamten deutschen Wirtschaft mit Nachdruck entgegengewirkt werden. Wir müssen die Politik von wirtschaftlichen Fragen und Gegensätzen soweit wie irgend möglich entlasten, d. h. wir müssen für solche Fragen und Gegensätze einen Austrag auf wirtschaftlichem Boden ermöglichen.

Ich halte es für geboten, daß ungesäumt ein Gesetz über die deutsche Gemeinwirtschaft ausgearbeitet und den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird. Den Entwurf eines solchen Gesetzes hoffe ich dem Kabinett noch in dieser Woche vorlegen zu können5.

[84] Nach dem Ergebnis der bisherigen Versprechungen6 mit den Zentralvertretungen der zunächst beteiligten Interessentenkreise bin ich zu der Annahme berechtigt, daß der Gedanke der Gemeinwirtschaft in den Kreisen der produktiven Kräfte mehr und mehr an Boden gewinnt7. Ablehnend verhält sich – abgesehen von gewissen politischen Vorurteilen – jedoch der Handel, der noch immer hofft, er werde ungeachtet des offensichtlichen Notstandes die völlige Bewegungsfreiheit zurückerhalten können, die er unter den früheren ganz anders gearteten wirtschaftlichen Verhältnissen für sich in Anspruch nahm8.

2. Über die gemeinwirtschaftliche Regelung der Elektrizitätswirtschaft haben inzwischen schon Beratungen innerhalb des Kabinetts stattgefunden9. Abgesehen von der von den Finanzressorts angeregten Übernahme von Starkstromleitungen und gewissen Großkraftwerken in das Eigentum des Reichs – für diese Frage dürften weniger wirtschaftspolitische als finanzpolitische Gesichtspunkte entscheidend sein –, muß ich Wert darauf legen, daß eine gemeinwirtschaftliche Regelung der gesamten Elektrizitätswirtschaft durchgeführt wird. Das weitere Vorgehen würde zweckmäßig in ähnlicher Weise wie seinerzeit bei der Regelung der Kohlenwirtschaft durch ein Rahmengesetz eingeleitet werden10, in welchem zugleich die Übernahme von Starkstromleitungen und einzelnen Großkraftwerken in das Eigentum des Reichs vorgesehen sein würde.

[Für die Vorbereitung der gemeinwirtschaftlichen Regelung der Getreidemühlenwirtschaft werden weitere Sachverständigenberatungen vorgeschlagen.]

3. Der Gedanke, aus Anlaß der bevorstehenden Vermögenssteuer eine gemischtwirtschaftliche Beteiligung des Reichs an wirtschaftlichen Unternehmungen im Wege der Abgabe von Naturalien, Aktien, Hypotheken oder sonstigen Beteiligungen herbeizuführen, bedarf mit Rücksicht auf gewisse Bestimmungen des Friedensvertrages11 sorgfältiger Prüfung durch die zunächst beteiligten Finanzressorts. Vom Standpunkt des Reichswirtschaftsministeriums möchte ich zu diesen Fragen bemerken, daß ich eine wechselseitige Anpassung des Wirtschafts- und Finanzprogramms und die ungesäumte Aufstellung[85] eines einheitlichen Finanzprogramms für unbedingt geboten halte. Entscheidendes Gewicht muß darauf gelegt werden, daß bei der Vorberatung von Finanzgesetzen künftig die Sachverständigen nicht von der Regierung frei gewählt, sondern von den geplanten Selbstverwaltungskörpern bezeichnet werden, und daß die Selbstverwaltungskörper soweit möglich, bei der Steueraufbringung und Verwaltung mit beteiligt werden.

4. [Die Gründung einer Reichsvermögensbank unter Einbeziehung der Darlehenskassen wird weiterhin befürwortet.]

5. Zur Begründung meines Vorschlags, mit Hilfe eines Reichsfonds die deutsche Gütererzeugung, insbesondere durch Erteilung von Aufträgen zu fördern, möchte ich noch folgendes bemerken:

Die Maßnahmen zur Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft und zur Gesundung der Lohn- und Preisverhältnisse müssen bei einer Förderung der Übererzeugung, und zwar in allererster Linie bei der Urproduktion, bei Korn und Kohle einsetzen. […] Das Problem der Produktionssteigerung ist bei der Landwirtschaft sowohl wie beim Kohlenbergbau in erster Linie eine Arbeiterfrage. Es gilt in der Landwirtschaft namentlich Ersatz zu schaffen für die zahlreichen ausländischen Saisonarbeiter. Beim Steinkohlenbergbau des rheinischwestfälischen Reviers handelt es sich darum, wie eingehende Besprechungen mit Sachverständigen klar erwiesen haben, die Abkürzung der Arbeitszeit durch Vermehrung der Belegschaft wettzumachen, die seit dem Waffenstillstand beobachtete zu starke Abwanderung von Arbeitskräften auszugleichen und darüber hinaus neue Arbeitskräfte zu gewinnen. […]

Die Arbeiterfrage ist im Kohlenbergbau ebenso wie in der Landwirtschaft ein Siedlungsproblem. Nur wenn die erforderlichen Wohnungen bereitgestellt werden, kann man erwarten, einen ausreichenden Zuzug an Arbeitskräften zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke müssen auf dem Lande sowohl wie in den Bergbaubezirken zahlreiche neue Wohnhäuser gebaut werden, weil die vorhandenen Unterkunftsräume nicht entfernt ausreichen, die erhofften Zugänge aufzunehmen. Für das rheinisch-westfälische Revier wird der Bedarf von den Sachverständigen auf 50.000 neue Wohnungen angegeben.

Bei der Lösung des Siedlungsproblems, dessen Bedeutung für die Urproduktion an Kohle und Korn nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, liegt die größte Schwierigkeit in dem hohen Preisstand der Baumaterialien und in dem Mangel an Baumaterialien, der wieder eine Folge des Kohlenmangels ist. Das erhellt deutlich aus den Mitteilungen, die hinsichtlich des rheinischwestfälischen Reviers dem Reichswirtschaftsministerium gegenüber gemacht worden sind. Um bei diesem Beispiel zu bleiben, würde die Herstellung der in Rheinland-Westfalen erforderlichen 50.000 Wohnungen einen Kostenaufwand von mindestens 700 Millionen Mark erfordern. […]

Der beantragte Reichsfonds würde dem Reich die Möglichkeit bieten, die erforderlichen Beträge vorzuschießen, das Reich würde die von dem Kohlenbergbau zu leistende Amortisation auf einen längeren Zeitraum verteilen und die Verzinsung bei einer zu erhoffenden günstigeren Konjunktur im Wege einer Erhöhung der Kohlensteuer aus der gesamten deutschen Wirtschaft herausholen[86] können. Der aus den Bedürfnissen des praktischen Lebens an das Reichswirtschaftsministerium herangetretene Fall der Siedlungsförderung im Kohlenrevier bietet sonach ein anschauliches Beispiel, wie der Reichsfonds nach den Gedanken, die den Vorschlägen des Reichswirtschaftsministeriums zugrunde liegen, verwendet werden soll.

6. Die Prüfung und etwaige weitere Verfolgung des in dem Wohl [sic] des Wirtschaftsprogramms dargelegten Vorschlags, einen Ausgleich der Preise für inländische und ausländische Lebensmittel herbeizuführen, möchte ich dem Herrn Reichsernährungsminister überlassen, dabei jedoch nochmals bemerken, daß von einer Verbilligung des Konsums eine preisabbauende Wirkung allein und für die Dauer nicht erwartet werden darf, jeder nachhaltige Erfolg auf diesem Gebiete vielmehr von einer ausreichenden Steigerung der Produktion abhängt. Verbilligt man den Konsum, ohne die Produktion zu steigern, so vermehrt man die Nachfrage und bietet dadurch einen Anreiz zu einem erneuten Steigen der Preise.

7. Die nähere Prüfung und etwaige weitere Verfolgung des Planes, ein Gesetz über den Arbeitsfrieden vorzulegen, möchte ich in erster Linie dem Reichsarbeitsministerium überlassen, in dessen Kompetenz die Arbeiterfragen fallen. Vom wirtschaftlichen Gesichtspunkte aus möchte ich nur folgendes bemerken: Jede Aussicht, das deutsche Wirtschaftsleben wieder aufzubauen und die Lebensmittel und Rohstoffe zu bezahlen, die wir unbedingt einführen müssen, schwindet völlig dahin, wenn das werktätige Volk nicht ungesäumt wieder zu geregelter Arbeit zurückkehrt. Man wird verschiedener Meinung darüber sein können, ob es notwendig und zweckmäßig ist, zur Erreichung dieses Zieles gesetzliche Beschränkungen in der Ausübung des Streikrechts vorzunehmen, oder ob man erwarten darf, daß die Arbeiterschaft aus eigener Kraft die Mißbräuche, die auf dem Gebiete des Streikwesens hervorgetreten sind, überwinden wird. Für den Fall, daß der Erlaß gesetzlicher Vorschriften in Betracht gezogen wird, möchte ich erneut darauf hinweisen, daß die für diesen Verzicht der Arbeiterschaft anzubietenden Kompensationen m[eines] E[rachtens] in einer Sicherung gleichmäßiger Produktion und einer gebundenen Gewinnverteilung bestehen müssen, wie sie in meinen Vorschlägen enthalten [sind]. Eine sogenannte Vollsozialisierung, d. h. eine Enteignung zugunsten des Staates oder Fiskalisierung einzelner Betriebe würde meines Erachtens eine geeignete Kompensation nicht bedeuten. Wirtschaftlich scheint nur [!] die Frage des Eigentums überhaupt nicht im Vordergrund zu stehen. Die Frage, ob man einzelne Betriebe in das Eigentum des Reichs überführt, dürfte vielmehr in erster Linie nach finanzpolitischen Gesichtspunkten zu entscheiden, d. h. danach zu beantworten sein, ob das Reich mit der Enteignung ein gutes Geschäft macht oder nicht.

8. Daß die Betätigung der Reichsministerien auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik stärker vereinheitlicht wird, scheint mir nach wie vor als dringend geboten. […]

gez. Wissell.

Fußnoten

1

Diese Aufzeichnung befindet sich ohne Anschreiben bei den Akten. Sie bildet unter gleicher Journalnummer mit dem als Anlage gekennzeichneten „Entwurf einer Erklärung der Reichsregierung auf die Interpellation Arnstadt und Genossen“ (Dok. Nr. 19 b) eine Einheit und wird als Reichsministerialsache zur Vorbereitung der Kabinettssitzung am 8. 7. verteilt (s. Dok. Nr. 20, P. 4). Aufzeichnung und Entw. sind auch abgedruckt bei Rudolf Wissell: Praktische Wirtschaftspolitik. S. 124–129 und 129–134.

2

In: NatVers.-Bd. 335 /II. – Arnstadt führte alphabetisch die Liste der interpellierenden DNVP-Fraktion an; Heinze war Vorsitzender der DVP-Fraktion der NatVers.

3

Siehe diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 63 a.

4

Siehe diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 63 b.

5

Im Nachl. Wissell , Nr. 1 finden sich „Richtlinien für ein Gesetz über die deutsche Gemeinwirtschaft“, der Entw. eines Gesetzes über die deutsche Gemeinwirtschaft und im Nachl. Moellendorff, vorl. Nr. 151 der gleiche GesEntw. nebst einer auf den 10.6.19 datierten Begründung. Der GesEntw. ist auf der Grundlage der wirtschaftspolitischen Vorstellungen des RWiMin. als Ausführungsges. zu Art. 165 der zukünftigen RV konzipiert und enthält die Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen; 2. Räumlich gegliederte Berufsvertretungen (Arbeiterräte, Unternehmerräte, Bezirkswirtschaftsrat); 3. Fachlich gegliederte Berufsvertretungen (Wirtschaftsbünde, Wirtschaftszweckverbände); 4. Reichswirtschaftsrat; 5. Reichskommissar; 6. Übergangsvorschriften. Ein entsprechender GesEntw. wird infolge Wissells Rücktritt dem RKab. nicht mehr vorgelegt. – Zum Fortgang der Bemühungen, die Bestimmungen des Art. 165 RV gesetzlich zu regeln, s. Dok. Nr. 42.

6

Muß wohl heißen: Besprechungen.

7

Unterlagen dazu in R 43 I nicht ermittelt; weiterführende Hinweise bei Friedrich Zunkel: „Die Gewichtung der Industriegruppen bei der Etablierung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie“, in: Hans Mommsen, Dietmar Petzina, Bernd Weisbrod (Hrsg.): Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik. S. 646.

8

Vgl. das Schreiben des Präsidiums des Hansa-Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie an RMinPräs. Scheidemann vom 20.6.19 (R 43 I /1146 , Bl. 168 f.). Zahlreiche weitere ablehnende Eingaben ebd.

9

Siehe Dok. Nr. 14, P. 11.

10

Ges. über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23.3.19 (RGBl. S. 342 ).

11

Einzelheiten s. Dok. Nr. 24, Anm. 8.

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