2.77.2 (mu11p): 2. [Bereitstellung von Bunkerkohlen.]

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2. [Bereitstellung von Bunkerkohlen.]

Reichsverkehrsminister Bauer teilt mit, daß weitere 11 000 t Kohlen für die Ablieferung der Kriegsschiffe gebraucht werden. Er bittet um entsprechende Anweisung des Kabinetts an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Das Kabinett beschließt dementsprechend. Das Reichsschatzministerium wird das Weitere veranlassen12.

Fußnoten

12

Die Ablieferung der Kriegsschiffe war in Art. 185 VV festgelegt worden. Der RKohlenKom. teilte am 6.5.20 dem UStSRkei mit, er habe 11 000 Tonnen Bunkerkohle bereitgestellt (R 43 I /14 , Bl. 71).

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