2.32.4 (sch1p): 4. [Radikale Propaganda]

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RTF

[120]4. [Radikale Propaganda]

Im Verlauf der Aussprache wurde von mehreren Seiten eine schärfere Bekämpfung der radikalen Propaganda durch Berichtigungen und Gegenanklagen mit allen Mitteln der Presse und Propaganda als notwendig bezeichnet. Der Pressechef machte Mitteilung über die bisherige Tätigkeit der Pressestelle9 und einige dieser Tätigkeit entgegenstehende Schwierigkeiten, z. B. den Mangel an Räumlichkeiten für die Presseabteilung. Der weitere Ausbau der letzteren Abteilung in der Reichskanzlei ist unter Leitung des Herrn Ministerpräsidenten im Gange.

Herr Reichsminister David stellt seine Mitarbeit zur Verfügung.

Fußnoten

9

Die Pressestelle bei der Rkei war bereits durch Erlaß von RK Michaelis am 9.9.1917 errichtet worden (R 43 I /1772 , Bl. 10). Ihre Aufgabenstellung wurde in einem ungezeichneten Erlaß des Rats der Volksbeauftragten vom 20.11.1918 (R 43 I /1772 , Bl. 113 f.) folgendermaßen umrissen: „[…] Die Pressestelle bei der RReg. gibt in deren Auftrag einheitliche Richtlinien über allgemeine Fragen oder bestimmte Vorgänge an die schon bestehenden Pressestellen der Ämter bzw. an die besonderen Instanzen, die schon für die Pressearbeit existieren, z. B. Zentrale für Heimatdienst, Kriegspresseamt u. dgl. […] Die Pressestelle bei der RReg. hat sodann die besondere Verbindung zwischen dem Telegrafenbüro und der RReg. durchzuführen, d. h. nach Anweisung der RReg. den Text der WTB-Notizen, die sich auf Regierungsbeschlüsse und -absichten beziehen, festzustellen. Die Pressestelle der RReg. hat ferner Auskünfte zu geben und zu vermitteln, die von der Presse kommen und allgemeine politische Fragen der Volksregierung betreffen […] Die Pressestelle der RReg. hat auch die Tätigkeit der Stellen zu überwachen und mit der Gesamtpolitik der RReg. in Einklang zu bringen, die sich mit der Propaganda im Inland und Ausland und mit der Information aus dem Inland und Ausland befassen. Die Pressestelle bei der RReg. hat schließlich die allgemeine Politik der RReg. auf der Pressekonferenz zu vertreten neben den besonderen Referenten der besonderen Ämter. Die Pressestelle bei der RReg. untersteht in jeder Hinsicht den Beschlüssen der RReg., vertreten durch den Referenten für Presse- und Nachrichtenwesen.“

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