2.39 (feh1p): Nr. 39 Denkschrift des Chefs der Admiralität über die Organisation der Marine. [30. Juli 1920]

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Nr. 39
Denkschrift des Chefs der Admiralität über die Organisation der Marine1. [30. Juli 1920]

R 43 I /601 , Bl. 86–89 Umdruck

I. Die Reichsmarine ist bereits durch den Etat 1919 auf den Umfang zurückgeführt, wie ihn der Friedensvertrag vorschreibt. Die Interalliierte Kontrollkommission hat sich seiner Zeit den Organisationsplan vorlegen lassen und keine Ausstellungen gemacht.

Neuerdings treten sowohl aus Regierungskreisen als aus einzelnen Parteien Auffassungen hervor, als ob das Marinekleid, wie es der Etat 1919 zusammengeschnitten, für unsere Verhältnisse noch zu groß, und es ist die Frage aufgeworfen, ob nicht im Interesse unserer Finanzlage gerade bei der Marine noch weitere Ersparnisse gemacht werden könnten, sei es durch freiwilligen Verzicht am Umfang, sei es durch Organisationsänderungen2.

Diese Zweifel scheinen mehr auf Stimmungen als auf eingehender Kenntnis der Tatsachen und Zusammenhänge zu beruhen. Eine beschleunigte Klärung der Ansichten ist aber notwendig; denn die Grundlagen müssen feststehen, ehe die Arbeit der inneren Ordnung und vor allem der Erziehung mit der erforderlichen Stetigkeit durchgeführt werden kann, um aus den uns gebliebenen Resten unserer Wehrmacht zur See wieder ein brauchbares Instrument zu machen.

Für diese Klärung sollen die im Anlageheft zusammengestellten Ausarbeitungen der Regierung sachkundiges Material liefern.

II. Die grundlegende Frage, die zu entscheiden ist, lautet:

[92] Wollen wir uns eine Marine, wie der Friedensvertrag zuläßt, erhalten oder nicht?

Man begegnet in unserem Lande häufig der Meinung, so, wie für uns die Dinge liegen, sei die Marine überhaupt keine Notwendigkeit mehr, oder aber, eine so begrenzte Marine, wie sie der Friedensvertrag vorschreibt, könne dem Lande doch nichts nützen. Beide Ansichten sind irrig. Auch die kleinsten ans Meer grenzenden Staaten Europas halten sich eine Marine oder beschaffen sich eine solche, weil sie ohne sie nicht auskommen können.

Gelingt es uns aber, unsere personelle Qualität wieder herzustellen und das Material in seinen Einzelheiten auf der Höhe des technischen Fortschritts zu halten, so ist die uns durch den Friedensvertrag gelassene Marine immer noch den Marinen unserer sämtlichen Nachbarstaaten, insbesondere in der Ostsee, tatsächlich überlegen. Sie sichert uns unter allen Umständen vor Zuständen, wie sie im Jahre 1864 eintraten, wo ein ganz kleiner Nachbarstaat unsere gesamte Seeschiffahrt und Seefischerei totlegen konnte.

Über die Aufgaben, die die Marine auch unter jetzigen Umständen dem Lande erfüllen muß und kann, enthält Anlage I das Nähere3.

III. Die Qualität, die bei einer kleinen Flotte noch wichtiger als bei einer großen, kann nur erreicht werden bei sachgemäßer Organisation.

Soll die 15 000-Mann-Marine ihren Zweck erfüllen, so muß daher die entsprechende Organisation auch sichergestellt sein. Ausschlaggebend ist dabei die Organisation der Leitung.

Die Erfahrung aller Marinen hat gelehrt, daß die fachliche Leitung in der Hand einer fachkundigen Spitze liegen muß, die in der Kriegsseefahrt groß geworden ist. So hat die englische Marine ihren fachlichen Leiter in dem I. Seelord, jede andere Marine, soweit man überhaupt von einer solchen sprechen kann, entweder ihren eigenen Fachminister oder aber einen Seeoffizier als militärischen Oberkommandanten. Unterstellung unter die Armee oder gar Verteilung der einzelnen Seestreitkräfte auf die verschiedenen Lokalbefehlshaber der Landmacht hat, wo es versucht ist, stets zur Verkümmerung der Seestreitmittel geführt.

Es kann wohl die politische Verwertung und die oberste Verantwortung für die gesamte Wehrmacht in einem gemeinsamen Landesverteidigungs- oder Wehrministerium vereinigt sein; aber innerhalb dieses bilden Heer und Marine zwei natürliche Zweige, die durch die ganze Art ihres Betriebes, ihrer Ausbildung, ihres Betätigungsfeldes voneinander verschieden sind trotz einzelner gleichartiger Grundanforderungen wie Disziplin, Verfassungstreue, militärische Zucht.

[93] Eine zwangsweise unnatürliche Verkoppelung der beiden Zweige, sei es in der militärischen Befehlsführung, sei es in der Verwaltung, kann nur Schaden stiften, bei Überwiegen des Heeres in erster Linie an der Qualität der Marine.

Im Gegensatz zum Heer ist die Vereinigung von militärischer Führung und Verwaltung in einer Spitze bei der Marine wegen deren starker Abhängigkeit von Material von Vorteil. Trennung der Verwaltung von der Kommandoführung, wie wir sie früher gehabt, führt zu unnützer Reibungs- und teilweiser Doppelarbeit. Aus dieser Erfahrung ist der Chef der Admiralität entstanden, bei dem sich die Gesamtbefehlsführung und Verwaltung unter der Oberleitung des Reichswehrministers vereinigt. Diese Stellung bedarf schon des Arbeitsumfangs und der Verantwortung wegen eines nicht geringen Maßes von Selbständigkeit und Position im Verhältnis zu anderen Behörden, so daß die Gleichstellung mit den Staatssekretären begründet und notwendig ist. Würde sie weiter heruntergesetzt, so hieße das, die Gesamtleitung der Marine geringer bewerten als die einer militärischen Führung eines Heeresgruppenkommandos, sogar einzelner Wehrkreiskommandos, für die etatsmäßig Generals- (Staatssekretär)stellungen vorgesehen sind.

Die Stellung des Chefs der Admiralität ist im übrigen auch die einzige Generalsstellung in der Marine überhaupt. Wollte man diese abschaffen, so würde kein Marineoffizier in Zukunft mehr den Rang eines Generals erreichen können, während jedem Offizier des Heeres der Weg zu diesem Abschlußrang des militärischen Lebens in nicht weniger als sechs Stellungen offensteht. Damit würde die Marineoffizierlaufbahn gegenüber allen Frontlaufbahnen des Landheeres deklassiert. Die Folgen für die Qualität des Marineoffizierkorps und damit auch der Marine liegen auf der Hand.

Einzelheiten über den Chef der Admiralität gibt Anlage II, mit der eine Tabelle über die Zahlen an Admiralen in den leistungsfähigeren Marinen im Vergleich zu Deutschland verbunden ist4.

IV. Über Personal und Arbeitsgebiet der Admiralität für die 15 000- Mann-Marine enthält Anlage III die tatsächlichen Unterlagen5. Die vielfach verbreitete Ansicht, als sei die Behörde für die von ihr zu leistende Arbeit übermäßig groß, dürfte sachlicher Prüfung nicht standhalten. Sie entspringt vermutlich einer Verwechslung mit der bisher mit der Admiralität noch vereinigten Abwicklung der alten Marine. Diese Abwicklung wird demnächst wie beim Heere endgültig abgetrennt.

Sollten sich nach Erledigung der gewaltigen Umstellungsarbeit und nach Wiedereintritt ruhigerer Arbeitsverhältnisse Möglichkeiten ergeben, noch weiteres Personal bei der Admiralität zu sparen als schon durch den radikalen Eingriff im Herbst 1919 geschehen, so werden solche selbstverständlich ausgenutzt[94] werden; denn die Marineleitung hat selbst das größte Interesse daran, ihr begrenztes Personalkontingent soweit als irgend durchführbar in der Front auszunutzen. Verderblich aber gerade für den Wiederaufbau der Qualität würde es sein, wenn man jetzt aus Sparsamkeit im kleinen die diesen Wiederaufbau leitende Behörde arbeitsunfähig machte durch Entziehung von Kräften, die sie notwendigerweise gebraucht.

v. Wer die Arbeitsgebiete nur äußerlich kennt, sozusagen nur nach den Überschriften, ist leicht geneigt zu glauben, daß durch Zusammenlegen einzelner Abteilungen der Heeres- und Marineverwaltung Ersparnisse gemacht werden könnten. Dies ist meines Erachtens unzutreffend.

Um ein Beispiel zu geben, sind in Anlage IV und V die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der Waffenabteilung der Marine mit dem Waffenamt des Heeres und den beiden Etats-Abteilungen untersucht6.

Da diese Frage aber der Untersuchung einer für diesen Zweck besonders einzusetzenden – aus Angehörigen der Admiralität und Heeresleitung bestehenden Kommission – zugeführt wird, soll diese Frage hier nicht weiter erörtert werden.

VI. Ein besonderes Angriffsgebiet bei der Marine bietet noch die Werftfrage. Die Erörterung dieser Frage im einzelnen soll einer besonderen Denkschrift vorbehalten bleiben. In Kürze möchte ich nur folgendes ausführen:

Eine brauchbare, jederzeit verwendungsbereite Flotte ist ohne eine auf ihre Bedürfnisse eingerichtete Marinewerft undenkbar. Man sieht daher, daß auch die kleinsten Marinen auf eine Kriegswerft nicht haben verzichten können.

Instandhaltung, Reparaturen und Ausrüstung von Kriegsschiffen, die nicht auseinandergerissen werden können, Übernahme und Pflege außer Dienst befindlicher Kriegsschiffe, Bau, Pflege und Entwicklung des Waffenmaterials der Kriegsschiffe erfordern eine besonders für diese Zwecke eingerichtete und nach Anweisung der leitenden Marinebehörde jeder Zeit zur Verfügung stehende Werft.

Eine Privatwerft bietet nicht die Gewähr, daß alle diese Aufgaben in der den Bedürfnissen entsprechenden Weise erfüllt werden.

VII. Ein Organisationsplan der Gesamt-Marine ist am Schluß des Sammelheftes als Anlage VI7 zur Kenntnisnahme beigefügt8.

gez. Michaelis

Fußnoten

1

Diese Denkschrift übersandte der RWeM mit Anschreiben vom 30.7.1920 dem RPräs., der Rkei, sämtlichen Reichsministern, dem Chef der Heeresleitung und dem Generalquartiermeister. In dem Anschreiben hieß es u. a.: „Bei dem Interesse, das zur Zeit an Marinefragen genommen und in Anbetracht des Kampfes, der sich bei den bevorstehenden Hauptetatverhandlungen um die Marine, ihre Größe und Organisation entspinnen wird, scheint es dringend nötig, den Standpunkt des Fachmannes zu diesen Fragen […] zur Kenntnis zu bringen.“ (R 43 I /601 , Bl. 85). Die Denkschrift selbst war auf den 30. 7. datiert.

2

Beim RFMin. und bei einzelnen Parteien bestanden Bestrebungen, aus Ersparnisgründen im Haushalt des RWeMin. für 1920 die Stelle eines Chefs der Admiralität zu streichen und die Marine organisatorisch der Heeresleitung zu unterstellen. Man berief sich dabei auf eine Empfehlung des Reichshaushalts von 1919, der eine Verschmelzung der Admiralität mit der Organisation des Heeres vorgesehen hatte (RT-Drucks. Nr. 1046, Bd. 339 , Anlage V, S. 52).

3

Die Anlage I trug den Titel: „Notwendigkeit der Beibehaltung einer Reichsmarine in dem durch den Friedensvertrag vorgesehenen Umfang.“ Als Aufgaben für die Reichsmarine wurden genannt: Sicherung der staatlichen Ruhe und Ordnung im Küstengebiet; Überwachung der dt. Hoheitsgewässer; Verhinderung des Aufkommens von Seeräuberunwesen vor der eigenen Küste; Verteidigung der Küste; Sicherung der Seewege, insbesondere nach Ostpreußen; Sicherung gegen Blockade; Besuch überseeischer Länder und Erfüllung von Kulturaufgaben (Seekarten, wissenschaftliche Forschungen). Es folgte dann eine Darlegung über die erforderliche Größe der Reichsmarine (R 43 I /601 , Bl. 91–93).

4

Diese Anlage war überschrieben: „Notwendigkeit einer Beibehaltung eines Chefs der Admiralität im Range eines Staatssekretärs.“ In dieser Anlage wurde eine Verschmelzung der Heeres- und der Marineführung unter Hinweis auf die Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit der Aufgaben abgelehnt (R 43 I /601 , Bl. 94–95).

5

„Denkschrift über den Personalbedarf der Admiralität“. In dieser Denkschrift wurde eine weitere Verkleinerung der Marinezentralbehörde über den Stand des Jahres 1919 hinaus abgelehnt (R 43 I /601 , Bl. 96–97).

6

Anlage IV: „Kurze Denkschrift über die Zusammenlegung der Waffenabteilung der Admiralität und der Waffenabteilung der Heeresleitung.“ (R 43 I /601 , Bl. 98). Es wurde festgestellt, daß eine solche Verschmelzung nur Nachteile habe.

Anlage V: „Denkschrift zur Frage: Ist die Verschmelzung der Etatabteilung der Admiralität mit der Etatabteilung des Heeres möglich.“ (R 45 I /601 , Bl. 99–100). Diese Verschmelzung wurde nur als bedingt möglich angesehen.

7

Dieser Organisationsplan findet sich in R 43 I /601 , Bl. 101–105.

8

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 56, P. 4.

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