2.94.5 (sch1p): 5. [Gutachten über die Kriegsschuld]

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5. [Gutachten über die Kriegsschuld]

Unterstaatssekretär Freiherr von Langwerth-Simmern macht von einem Telegramm der Friedensdelegation Mitteilung, in dem die Zustimmung des Kabinetts zur Übergabe eines inoffiziellen Gutachtens über die Schuld am Kriege erbeten wird10.

Das Kabinett lehnt dies ab und beschließt, die Friedensdelegation zu ersuchen, den Notenwechsel einzustellen und keinerlei Schritte ohne Zustimmung des Kabinetts zu tun.

Fußnoten

10

Am 13.5.1919 waren Max Weber, Hans Delbrück, Albrecht Mendelssohn-Bartholdy und Max Graf Montgelas nach Versailles abgereist, um dort eine Denkschrift zu verfassen, die dem all. Kommissionsbericht über die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges vom 29.3.1919 (Schultheß 1919, II, S. 533 ff. ) in Form einer Note entgegengestellt werden sollte; MinDir. Simons schreibt dazu in seinen „Aufzeichnungen zu den Friedensverhandlungen von Versailles im Jahre 1919“: „Die Delegation war anfangs damit einverstanden, daß diese Schrift mit der Unterschrift der vier Herren nach Genehmigung durch das Kabinett den Gegnern mit einer kurzen Begleitnote übersandt werden solle. Nach einer Verlesung in einer Sitzung wurde die Schrift jedoch als zu polemisch und zur Übergabe an die Gegner als wenig geeignet angesehen, da sie nicht objektiv genug sei. Da sich aber die Delegation davon überzeugen ließ, daß die Anlagen zur Schrift sehr wertvolles Material zur Frage der Schuld der Gegner enthielten, wurde am 26. Mai beschlossen, die Anlagen den Gegnern zu übersenden, die Veröffentlichung der Schrift jedoch den Verfassern zu überlassen. Dadurch wäre der ganze Plan über den Haufen geworfen worden. LegSekr. v. Bülow ging daher alsbald an eine Umarbeitung mit den Herren, die keineswegs leicht war, zumal, da die Herren pikiert abzureisen drohten. Die Befürworter einer Übergabe der Schrift setzten sich nun eifrig ans Werk, die Schwierigkeiten zu überwinden. Die Schrift wurde umgearbeitet und die Gegner bei der Delegation, insbesondere der Minister Landsberg, von allen Seiten bearbeitet. Am 28. Mai war sich alsdann die Delegation darüber einig, daß die Schrift, wie geschehen, nebst den Anlagen, versehen mit den Unterschriften der vier Herren, den Feinden übergeben wurde. Diese Ansicht wurde auch gegenüber einem Telegramm aus Berlin vom 28. Mai, das eine Absendung einer Note über die Schuldfrage untersagte, einstimmig vertreten.“ Weiter berichtet MinDir. Simons, RPM Bell habe anläßlich seiner Reise nach Versailles Anfang Juni 1919 erklärt, in der Schuldfrage „habe das Kabinett die Besorgnis gehabt, daß die vier Herren über die Geheimakten nicht genau informiert gewesen seien. Die Abhandlung, wie sie tatsächlich vorliege, habe die Bedenken allerdings nicht gerechtfertigt. Man habe es aber auch für unerwünscht gehalten, im damaligen Zeitpunkt zu sehr auf die Schuldfrage einzugehen. Demgegenüber machte der Graf geltend, daß die Abhandlung nur die Ansicht der vier Pazifisten [!] wiedergäbe und den Zweck verfolge, die Gegner zu veranlassen, mit ihrem Material herauszurücken. Eine vollständige Wiedergabe unseres Materials sei damit nicht beabsichtigt gewesen.“ (PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau , Az. 20). Der vollständige Text einschließlich der Anlagen der sog. „Professorendenkschrift“, die zusammen mit einer Note betr. die Schuldfrage am 28.5.1919 in Versailles übergeben wurde, in: Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil VI: Das dt. Weißbuch über die Schuld am Kriege mit der Denkschrift der dt. Viererkommission zum Schuldbericht der all. und ass. Mächte, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 55 ff.

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