1.3.3 (vpa2p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Antwort der französischen Regierung auf die deutsche Denkschrift zur Gleichberechtigung.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Antwort der französischen Regierung auf die deutsche Denkschrift zur Gleichberechtigung8.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß der Französische Botschafter Poncet ihm am vorausgegangenen Tage die Antwort der Französischen[540] Regierung auf die deutsche Denkschrift zur Gleichberechtigungsfrage9 übergeben habe. Eine erste Durchsicht dieser Antwort habe ergeben, daß ihr Inhalt durchaus unbefriedigend ist und in den Hauptpunkten einer Entscheidung ausweicht. Er gab den Inhalt der Antwort in großen Zügen bekannt10 und bat anschließend um die Ermächtigung, der Französischen Regierung und den übrigen beteiligten Mächten zu antworten, daß die Reichsregierung es ablehnen müsse, bei der weiteren Verhandlung zur Abrüstungsfrage in Genf vertreten zu sein. In der Antwort solle jedoch zum Ausdruck gebracht werden, daß die Reichsregierung den Fortgang der Konferenzarbeiten mit besonderer Aufmerksamkeit weiter verfolgen werde und daß sie es begrüßen werde, wenn die Konferenz in ihrem weiteren Verlauf zu Ergebnissen kommen wird, die der Reichsregierung eine Wiederbeteiligung an den Arbeiten der Konferenz möglich macht.

Das Kabinett war hiermit einverstanden11.

Fußnoten

8

Zur Vorgeschichte (Vertagung des Hauptausschusses der Genfer Abrüstungskonferenz bis 21.9.32, Abschlußerklärung der dt. Delegation vom 22. 7., Resolution des Hauptausschusses vom 23. 7.) vgl. Anm 2 zu Dok. Nr. 59.

9

In der durch Neurath dem frz. Botschafter am 29. 8. übergebenen Denkschrift hatte die RReg. einleitend erklärt, daß sie, um die bis zur Wiedereröffnung der Abrüstungskonferenz verbleibende Zeit zu nutzen, in Verhandlungen mit der frz. Reg. versuchen wolle, die zwischen beiden Regg. strittigen Abrüstungsfragen zu klären. Die Denkschrift befaßte sich eingehend mit der Resolution des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz vom 23.7.32, machte verschiedene Vorschläge zur Beseitigung der „Diskriminierung“ Deutschlands und zur Wiederherstellung seines Rechts „auf einen seiner nationalen Sicherheit entsprechenden Rüstungsstand“ und betonte abschließend: „Es wird wesentlich zur Beseitigung der bestehenden Spannungen und zur Beruhigung der politischen Verhältnisse beitragen, wenn endlich die militärische Diskriminierung Deutschlands veschwindet, die vom deutschen Volke als Demütigung empfunden wird und die zugleich die Herstellung eines ruhigen Gleichgewichts in Europa verhindert.“ Zum vollen Text der Denkschrift s. ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 20 (Anlage): Schultheß 1932, S. 473 ff.

10

Text der frz. Note vom 11. 9. (dt. und frz.) abschrl. in R 43 I /520 , Bl. 29–40. Sie ist abgedr. in Documents diplomatiques français 1932–1939, 1. Serie, Bd. I, Dok. Nr. 169; Schultheß 1932, S. 475 f. (Auszug). Vgl. auch die eingehende kritische Auseinandersetzung des RAM mit dieser Note in seinem Schreiben an die Londoner Botschaft vom 12. 9., abgedr. in ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 47.

11

Diesem Beschluß entsprechend teilte der RAM dem Präs. der Abrüstungskonferenz Henderson in einem Schreiben vom 14. 9. mit, daß die RReg. „der Einladung zu der am 21. September d. J. beginnenden Tagung des Büros der Konferenz nicht Folge leisten“ könne, und betonte abschließend: „Die Deutsche Regierung ist nach wie vor der Überzeugung, daß eine radikale Durchführung der allgemeinen Abrüstung im Interesse der Sicherung des Friedens dringend geboten ist. Sie wird die Arbeiten der Konferenz mit Interesse verfolgen und sich je nach deren Verlauf über ihr weiteres Verhalten schlüssig werden.“ (Abschrift in R 43 I /520 , Bl. 20–21; abgedr. in Schultheß 1932, S. 476 f.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 141, P. 3.

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