1.64.2 (vpa2p): Anlage

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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Anlage6

Änderungen in der Reichsverwaltung

(Verschiebungen innerhalb der Reichsressorts und im Verhältnis des Reichs zu

den Ländern, vor allem zu Preußen)

Reichskanzlei.

Herausnahme der Presseabteilung der Reichsregierung aus dem Auswärtigen Amt; Überleitung der Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Nothilfe auf RMdI (Zusammenhang mit Wohlfahrtspflege).

Auswärtiges Amt.

Presseabteilung zur Reichskanzlei; Überleitung der kulturellen Institute auf RMdI, von wo aus eine Verbindung zum Preußischen Kultusministerium hergestellt werden könnte.

(Vom A. A. ressortieren das Archäologische Institut des Deutschen Reichs mit vier Auslandsabteilungen und die Römisch-Germanische Kommission in Frankfurt. – Das Kunsthistorische Institut in Florenz ressortiert vom RMdI, mit dem auch die Biologische Station in Neapel (Kultusministerium!) in Verwaltungsbeziehungen steht. Die Bibliotheca hertziana und die Biologische Station in Rovigno sind Einrichtungen der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft, die ebenfalls vom RMdI ressortiert. Beim RMdI auch die übrigen reichswichtigen Kommissionen und Anstalten.)

Reichsministerium des Innern.

Angelegenheiten der Grenzlande an die Länder; Kulturfragen, besonders Theaterwesen und Kunst, soweit es sich nicht um reichswichtige Zentraleinrichtungen handelt, an die Länder; Unwetterschäden landwirtschaftlicher Art an Reichsernährung, sonstiger Art an Reichswirtschaft; Frage der Verbindung von Reichsverlagsamt und Preußischem Gesetzsammlungsamt, der Schriftleitung des Reichsgesetzblatts und der Preußischen Gesetzsammlung entsprechend der zwischen dem Reichsanzeiger und dem Preußischen Staatsanzeiger bereits hergestellten Verbindung. – Bei dem Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger, der überwiegend Reichsfragen betrifft, liegt das Schwergewicht zu Unrecht heute bei Preußen. Kann zwischen Reichsarchiv und Staatsarchiven engere Gemeinschaft hergestellt werden? Ebenso zwischen der Deutschen Bücherei und der Preußischen Staatsbibliothek, die in wichtigen Fragen Doppelarbeit leisten?

[881] Reichsfinanzministerium.

Übertragung der Reichsfinanzverwaltung auf die Länder? Abgabe artfremder Aufgaben der Reichsfinanzverwaltung an die Länder? Oder umgekehrt? Indienststellung der Reichsfinanzverwaltung für die Übernahme landessteuerlicher und sonstiger Landesaufgaben? Übertragung der Reichsbauverwaltung als Auftragsangelegenheit an die Länder, jedenfalls an Preußen.

(Die Erfahrungen in Baden gestatten kein endgültiges Urteil über die Inanspruchnahme einer Landesbauverwaltung für Reichszwecke. Besonders Preußen legt ganz großen Wert darauf, in die große Landesbauverwaltung auch die Reichsbauverwaltung (vielleicht einschl. Liegenschaftsverwaltung) zu übernehmen.)

Reichswirtschaftsministerium.

Weitere Entlastung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung durch Übertragung von Aufgaben auf die Länder? Übernahme des Preußischen Statistischen Landesamts auf das Statistische Reichsamt? Übergang des Statistischen Reichsamts auf das RMdI?

(In den ersten jahren nach Gründung hatte das StRA von der Reichskanzlei ressortiert.)

Reichsarbeitsministerium.

Übertragung bestimmter Sachgebiete, wenigstens in der Mittel- und Unterinstanz, auf Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden: Versorgungswesen; auch die Arbeiten in der Zentrale könnten auf eine sogenannte höhere Reichsbehörde übertragen werden, der die Hauptversorgungsämter (zur Zeit noch 12) und die Versorgungsämter (zur Zeit noch 76) als Landesämter unterstünden.

Die Arbeitslosenversicherung und die Betreuung der Arbeitslosen (Arbeitsvermittlung und Produktive Erwerbslosenfürsorge) könnten in der Mittel- und Unterinstanz auf Länder und Gemeinden übertragen werden7. An dem Charakter der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung brauchte nichts Grundsätzliches geändert zu werden.

Wohnungswesen, das sich für die Reichsverwaltung im allgemeinen auf Geldhergabe beschränkt, könnte einschl. der vorstädtischen Randsiedlung8 an die Länder übertragen werden.

Übertragung sämtlicher Wohlfahrtssachen auf RMdI.

Fernziel: Vereinigung von Reichswirtschafts- und Reichsarbeitsministerium entsprechend der für Preußen getroffenen Regelung.

Reichswehrministerium.

Übertragung des Gestütswesens auf die Heeresverwaltung? Aufhebung einer besonderen Heeresbauverwaltung?

[882] Reichspostministerium.

S. Reichsverkehrsministerium.

Verkleinerung des Verwaltungsrats?

(Die frühere Mitgliederzahl von 31 ist seit 1931 auf 41 erhöht.)

Reichsverkehrsministerium.

Herstellung engster Verbindung zum Reichspostministerium durch Zusammenlegung der bereits heute in Personalunion verbundenen Ministerien?

(Reichspostmeister, Parallelschaltung der Deutschen Reichsbahn nach Wiedergewinnung der Satzungsautonomie über die Reichsbahn.)

Verreichlichung der Reichswasserstraßenverwaltung?

Ernährungsministerium.

Durchführung der ländlichen Siedlung an die Länder?

(Aufsicht über die Deutsche Siedlungsbank bleibt beim Reich.)

Fußnoten

6

Die Anlage in Durchschrift. Vgl. oben Anm 1.

7

Hierzu vgl. die Vorschläge Goerdelers in seiner Denkschrift vom 8.8.32 (Dok. Nr. 97, dort auch Anm 23 und 25).

8

Vgl. Anm 8 zu Dok. Nr. 12.

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