2.66.6 (vsc1p): 7.) Zu Punkt 5 der Tagesordnung (Arbeitsbeschaffungsprogramm)

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[291]7.) Zu Punkt 5 der Tagesordnung
(Arbeitsbeschaffungsprogramm)

führte Herr Reichsminister Dr. Popitz aus, er sei aus einer Reihe von Gründen daran interessiert, welche Anträge von preußischen Stellen beim Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung gestellt würden. Ressortmäßig sei aber das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Er habe deshalb mit Herrn Ministerialdirektor a.D. Dr. Ernst ein Einvernehmen darüber herbeigeführt, daß der Geh.Regierungsrat Ministerialrat Dr. Kügler im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit als preußischer Verbindungsmann beim Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung bestellt werde. Ein solcher Verbindungsmann sei für Preußen auch deshalb eine Notwendigkeit, weil es darauf verzichtet habe, die beim Reichskommissar eingehenden Anträge noch einmal zu prüfen, woran es unter anderem vom Gesichtspunkt der Kommunalaufsicht aus ein berechtigtes Interesse habe17. Er bat, allen Ressorts von dieser Ernennung Kenntnis zu geben und Herrn Reichskommissar Gereke eine offizielle Mitteilung zugehen zu lassen, um die Stellung des Ministerialrats Kügler als Vertrauens- und Verbindungsmann Preußens klarzustellen.

Herr Ministerialdirektor a.D. Dr. Ernst teilte mit, daß Herr Reichskommissar Gereke in einem Schreiben an ihn die Bestellung eines solchen preußischen Verbindungsmannes sehr begrüßt habe. Er schlug vor, an Ministerialrat Kügler ein Bestellungsschreiben zu richten und Abschrift dieses Schreibens allen Ressorts und auch Herrn Reichskommissar Gereke zuzuleiten.

Herr Reichskanzler von Schleicher erklärte, er begrüße es im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung außerordentlich, daß Preußen auf eine besondere Überprüfung der bei Herrn Reichskommissar Gereke eingehenden Anträge verzichtet habe, und stimmte im übrigen zu.

Fußnoten

17

Vgl. dazu Dok. Nr. 44, insbesondere Anm. 4.

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