2.72 (wir1p): Nr. 69 Aktennotiz über eine Besprechung beim Reichspräsidenten betreffend den Ausnahmezustand [16. August 1921]

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Nr. 69
Aktennotiz über eine Besprechung beim Reichspräsidenten betreffend den Ausnahmezustand [16. August 1921]1

R 43 I /2703 , Bl. 75 Abschrift

Der Herr Reichspräsident hat heute mit dem Stellvertreter des Reichsministers des Innern, Staatssekretär Dr. Lewald, die Frage der Beibehaltung bzw. des Abbaus oder der Aufhebung des Ausnahmezustandes in Mitteldeutschland,[202] in Ostpreußen2 und Bayern3 besprochen. Der Herr Reichspräsident hat hierbei – unter Betonung seines Einverständnisses mit dem Herrn Reichskanzler – sich dahin ausgesprochen, daß:

1.

Der Ausnahmezustand in Mitteldeutschland mit Rücksicht auf die Berichte des Oberpräsidenten Hörsing bis auf weiteres beibehalten wird4.

2.

Der Ausnahmezustand in Ostpreußen abgebaut wird, zunächst durch Aufhebung der die Versammlungen anmeldepflichtig machenden oder verbietenden Bestimmungen5.

3.

Die alsbaldige Aufhebung des bayerischen landesrechtlichen Ausnahmezustandes durch den Reichspräsidenten erwogen wird.

In letzterer Beziehung betonte der Herr Reichspräsident, daß die Handhabung dieses Ausnahmezustandes durch die bayerische Regierung für die Reichsregierung kaum erträglich sei, da einerseits die unabhängige Presse wegen Verstößen gegen die Staatsautorität aus Anlaß verhältnismäßig harmloser Artikel verboten wurde, andererseits der „Miesbacher Anzeiger“ und der „Beobachter“ trotz ständiger schwerster Angriffe gegen die Reichsregierung und ihre einzelnen Mitglieder ungestört weiter erscheinen.

Staatssekretär Lewald wird das Weitere veranlassen, wegen des bayerischen Ausnahmezustandes wird er sich mit dem Vertreter des Bayerischen Gesandten beim Reiche in Verbindung setzen, ihn auf die Handhabung dieses Ausnahmezustandes in Bayern und darauf hinweisen, daß dieser Zustand für die Reichsregierung nicht erträglich sei, und ihm ankündigen, daß aus diesen Gründen der Herr Reichspräsident die Aufhebung des bayerischen Ausnahmezustandes beabsichtige6.

Fußnoten

1

Die Aktennotiz ist undatiert und unsigniert, auf gleichem Bogen schließt sich jedoch die von Meissner unterschriebene und vom 16.8.21 datierte Verfügung „Abschrift dem Herrn Reichskanzler mit Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt“ an.

2

Aufgrund von Verordnungen des RPräs. (Artikel 48 der RV) war für Ostpreußen (Wehrkreis I) am 23.7.20 der Ausnahmezustand (RGBl. 1920 II, S. 1477 ) und für Sachsen am 24.3.1921 der Ausnahmezustand (RGBl. 1921 I, S. 253 ) erklärt worden. Der Ausnahmezustand in Sachsen war durch VO des RPräs. teilweise bereits am 28.1.1921 wieder aufgehoben worden (RGBl. 1921 I, S. 769 ).

3

Bayern hatte den Ausnahmezustand aufgrund des Art. 48, Abs. 4 der RV am 4.11.1919 verhängt, u. zwar in der VO über die Aufhebung des Kriegszustandes u. über einstweilige Maßnahmen nach Art. 48/IV der RV (Nat.Vers.Nr. 2067, Bd. 341). Zu den Auswirkungen dieser Ausnahmeverordnung s. auch Dok. Nr. 80, Dok. Nr. 81, Dok. Nr. 83 und Dok. Nr. 98, P. 2.

4

Der Ausnahmezustand in Sachsen wird am 1.9.1921 vollständig aufgehoben (RGBl. 1921 II, S. 1250 ).

5

Der Ausnahmezustand in Ostpreußen (Wehrkreis I) wird am 1.9.21 aufgehoben (RGBl. 1921 II, S. 1256 ).

6

Am 17.8.1921 fügt Wever der Aktennotiz folgende handschriftliche Marginalie an: „Der Herr Reichskanzler hat dieses Schreiben gelesen. Exc. Lewald war zum Vortrag hier, bei dem die Angelegenheit besprochen worden ist. Der Ausnahmezustand in Ostpreußen soll abgebaut werden. Der Reichsinnenminister wird das Weitere veranlassen. Wegen Bayern wird der Herr Reichskanzler noch mit dem Herrn Reichspräsidenten sprechen; einstweilen soll ein Schreiben über die ungleiche Behandlung der extremen Parteien (r.u.l.) an der Hand des von Herrn Dittmann und Unterleitner vorgelegten Materials [beide Mitglieder der USPD; Dittmann trägt vermutlich aus dem hier erwähnten Material in der Reichstags-Debatte vom 30.9.1921 (RT Bd. 351, S. 4642  ff.) vor.] vom Reichsinnenminister vorbereitet werden.“

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