2.174.3 (bau1p): 3. Entwurf eines Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes.

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3. Entwurf eines Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes.

Der Reichsminister des Innern trug kurz den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs vor7. Dem Entwurf wurde zugestimmt. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen.

7

Teile des GesEntw. waren vom RIM der RReg. am 21. 2. zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Die sehr umfangreiche Begründung sowie der Entw. eines besonderen Einführungsgesetzes wurden kurzfristig nachgereicht (R 43 I /1353 , Bl. 231–300). Ein Abschnitt des GesEntw., durch den der gesamte Bereich der Jugendpflege und -fürsorge in Reich, Ländern und Gemeinden umfassend geregelt werden soll, wird unter der Überschrift „Die Schutzaufsicht und die Fürsorgeerziehung“ dem RKab. erst am 21. 4. vorgelegt (vgl. diese Edition: Das Kabinett Müller I, Dok. Nr. 75, P. 5). – Zum Fortgang s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 143, P. 1.

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