2.31 (mu11p): Nr. 31 Staatspräsident Blos an den Reichskanzler. Stuttgart, 10. April 1920

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[77] Nr. 31
Staatspräsident Blos an den Reichskanzler. Stuttgart, 10. April 1920

R 43 I /2729 , Bl. 108 Telegramm

[Betrifft: Auflösung der Einwohnerwehren.]

Bei einer Besprechung in Stuttgart1 nahmen die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen einmütig Stellung gegen die französische Note, die die Auflösung der Einwohnerwehren fordert. Diese sind als Schutz gegen Ausschreitungen und Verbrechen jeder Art aufgestellt, und die Regierungen erachten daher ihre Auflösung für unmöglich und für erhebliche Teile Deutschlands gleichbedeutend mit dem wiederholten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung. Sie beschlossen von der Reichsregierung auf das Entschiedenste zu verlangen, daß sie sofort erneut Verhandlungen mit der Gesamtentente aufnimmt, diese auf die drohende Gefahr hinweist und den Weiterbestand der Einwohnerwehren durchsetzt. Die Regierungen werden Vertreter zu einer mündlichen Rücksprache in dieser Angelegenheit nach Berlin entsenden2.

1

S. zu dieser Besprechung Dok. Nr. 35.

2

Zur Aussprache der süddt. Länder mit der RReg. und Preußen s. Dok. Nr. 41.

Im Auftrage

Der Vorsitzende3

3

Blos hatte der Konferenz in Stuttgart präsidiert.

Blos

Staatspräsident

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