2.46.3 (bau1p): 3. Bericht über den Stand der Verhandlungen, betreffend die besetzten Gebiete.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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3. Bericht über den Stand der Verhandlungen, betreffend die besetzten Gebiete5.

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Am 11. 7. hatten in Versailles dt.-all. Verhandlungen über die praktische Durchführung des RhA mit dem Vortrag der dt. Änderungswünsche begonnen (Schultheß 1919, II, S. 583 f.; Materialien in: R 43 I /174 ). Zusammenfassung des Notenwechsels über das RhA bis zur Konstituierung der Irko am 10.1.20 bei Herbert Kraus, Gustav Rödiger (Hrsg.): Urkunden zum Friedensvertrage vom 28. Juni 1919. Bd. II, S. 1094 ff.

Der Unterstaatssekretär Lewald berichtete über seine Verhandlungen mit dem Minister Loucheur über verschiedene Fragen wegen des besetzten Gebiets.

Gesichert sei die Aufhebung der Verkehrsbeschränkung, Freiheit des Briefverkehrs, Wahrung des Postgeheimnisses, Gestattung der Wahlen zu Gemeindevertretungen, Synodal- und Provinzialverbänden, Zulassung von Polizeitruppen, Entgegenkommen hinsichtlich der Zollgrenzen sowie hinsichtlich der Besteuerung der im Dienste der Entente stehenden deutschen Staatsangehörigen und Neutralen. Nicht dagegen sei zu erreichen gewesen, Abstand von dem jus evocandi, d. h. der Möglichkeit, einen bei einem deutschen Gericht anhängigen Prozeß gegenüber einem französischen Untertan vor ein französisches Gericht zu ziehen. Der Berichterstatter empfahl äußerste Vorsicht bei der Bewertung dieser Zugeständnisse in der Presse, um zu vermeiden, daß etwa das Erreichte als ein besonderer Erfolg hingestellt würde.

Was die Ernennung eines Reichskommissars anlange6, so könne diese offiziell erst nach Ratifikation des Friedensvertrags in Wirksamkeit treten. Immerhin wurde zugestanden, daß schon jetzt inoffiziell die Angelegenheit betrieben werden könne. Am zweckmäßigsten würde es sein, wenn die Vollmacht vom Reichspräsidenten im Namen des Reichs und zugleich im Namen der beteiligten Freistaaten (Preußen, Bayern, Hessen, Baden, Oldenburg) ausgestellt und vom Reichskanzler, dem Reichsminister des Auswärtigen und dem Reichsminister des Innern gegengezeichnet würde. Der Berichterstatter schlug ferner vor, ihn zu beauftragen, von den anderen Regierungen die Zustimmung zur Ausstellung der Vollmacht zu erreichen7 und ihn zu ermächtigen, Bayern mündlich von dem Stand der Angelegenheit zu unterrichten. Das Kabinett erhob keine Bedenken; das Weitere wird von dem Reichsminister des Innern veranlaßt werden.

6

In einer all. Antwortnote vom 29. 7. war „die Einrichtung eines zivilen Reichskommissariats, das die Reichsgewalt repräsentiert“ zugestanden worden. Aus völkerrechtlichen Gründen konnten die All. ihrerseits nicht bestimmen, daß der RKom. zugleich Vertreter der von der Rheinlandbesetzung betroffenen „Staaten, Republiken oder Provinzen“ sei (R 43 I /174 , Bl. 73–79).

7

Der RPräs. unterzeichnet – auch im Namen der LänderRegg. – am 19. 8. die Vollmacht für den bereits am 17. 6. zum RuStKom. für die besetzten rhein. Gebiete ernannten Kölner RegPräs. von Starck (R 43 I /174 , Bl. 181: vgl. dazu auch Dok. Nr. 7, Anm. 18).

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