1.8 (bau1p): Innere Kriegsfolgelasten

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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Innere Kriegsfolgelasten

Die Regierung Bauer hatte, soweit sie im Juni 1919 als „Unterzeichnungskabinett“ apostrophiert worden war, mit der Annahme und Inkraftsetzung des Friedensvertrags ihren Daseinszweck im wesentlichen erfüllt. Die Wiedererlangung des Friedens liquidierte aus der kaiserlichen Erbmasse denjenigen Teil, der unter den mannigfachen Kriegsfolgeproblemen den republikanischen Nachlaßverwaltern formal den Weg zurück in die Normalität des politischen Alltags versperrte. Allein, es war ein dubioses Erbe, das die seit Januar 1919 demokratisch legitimierten Inhaber der Regierungsgewalt angetreten hatten. Ein Wiederanknüpfen an die im Juli 1914 abgebrochene finanzielle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung konnte von ihnen – bei aller über die Novemberrevolution hinaus gewahrten Kontinuität – programmatisch weder gewünscht, noch praktisch in die Tat umgesetzt werden.

Die Kriegsfinanzierung und Wirtschaftsplanung der kaiserlichen Staatssekretäre war anfangs auf einen kurzen Krieg und die Erlangung eines Siegfriedens abgestellt gewesen. Mit zunehmender Kriegsdauer hatten die verstärkte Aufbringung der Kriegsausgaben durch Geldschöpfung sowie die kriegs- und blockadebedingten Substanzverluste als Motor einer latenten Finanz- und Wirtschaftskrise gewirkt, die im November 1918 mit einer existenzbedrohenden innen- und außenpolitischen Erschütterung des Reichs zusammengefallen war. Die Einstellung der Kampfhandlungen an der Westfront beseitigte nicht die auf den Krieg zurückführbaren Krisenursachen – im Gegenteil. In dem gleichen Maße, wie sich in den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen herausstellte, daß die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft von außen her gemindert und das reale Vermögen des deutschen Volkes weiter schrumpfen werde, erwuchsen dem Reich aus den Schäden und Nachteilen, die der Krieg im Innern zurückließ, ungeheuere neuartige Belastungen. Diese waren – wenn nicht, wie Reichswirtschaftsminister Wissell und Reichsfinanzminister Erzberger unmittelbar nach ihrer Amtsübernahme darlegten, wirtschafts- und finanzpolitisch die Chancen der tragischen „Stunde Null“ genutzt würden – geeignet, die wichtigsten Krisensymptome, den inflationären Währungsverfall und die Reduzierung des deutschen Produktionspotentials, in ihrer kriegsüberdauernden Wirkung zu potenzieren. Vereinfacht kann gesagt werden, daß sich zur Zeit des Kabinetts Scheidemann die aus dem Schock der Niederlage unter alliiertem Druck erwachsende Einsicht in den tributären Charakter der Versailler Friedensbestimmungen schmerzhaft in das öffentliche Bewußtsein eingegraben hatte; die bittere Aufgabe, dem deutschen Volk „die Folgen der unsagbaren Verarmung allgemein erkennbar und fühlbar“ zu machen, hatte dagegen die Regierung Bauer als hypothekarische Belastung von ihrer in dieser Hinsicht[LVII] eher konzeptionslos agierenden Vorgängerin zusätzlich zu dem Auftrag, sich in Versailles den Siegern zu beugen, auf sich nehmen müssen187.

187

Aufzeichnung RWiM Wissells „Zur Frage der Wirtschaftspolitik“ vom 7.7.1919 (Dok. Nr. 19a); in gleichem Sinne zieht RFM Erzberger am 12.8.1919 vor der NatVers. Bilanz (NatVers.-Bd. 329, S. 2362 ).

Nach der Demobilmachung war das Millionenheer der entlassenen Soldaten zurück in die heimischen Fabriken geströmt. Obwohl die Unternehmer schon von der Regierung der Volksbeauftragten verpflichtet worden waren, die Kriegsteilnehmer, die früher als Arbeiter oder Angestellte in ihren Betrieben tätig gewesen waren, wieder einzustellen und mindestens drei Monate lang zu beschäftigen, konnte der Arbeitsmarkt den Schub von über 6 Millionen Arbeitskräften nur bedingt aufnehmen. Der Produktionsapparat der Wirtschaft war infolge unterlassener Investitionen großenteils veraltet und zunächst noch einseitig kriegswirtschaftlich orientiert. Die Umstellungsprobleme, verstärkt durch Exportbeschränkungen sowie die Rohstoff- und Warenknappheit behinderten eine wirksame Wiederbelebung des Wirtschaftskreislaufs188, so daß Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit im Gefolge der allgemeinen Konjunkturkrise das Reich zur Aufbringung erheblicher Mittel für die Erwerbslosenfürsorge zwangen. Zwar waren nach der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 die Kosten zu 6/12 vom Reich, vom Land zu 4/12 und von den Gemeinden zu 2/12 aufzubringen189; die finanzielle Lage der letztgenannten Gebietskörperschaften war jedoch zum Teil so ungünstig, daß das Reich nicht selten einspringen mußte. Die gesetzgeberischen Bemühungen der Regierung Bauer, die zunächst nur als Notmaßnahme gedachten Fürsorgeleistungen durch eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung zu ersetzen190, dürfen als typisch für das durch Probleme der Übergangswirtschaft, durch sozialpolitische Vorentscheidungen und durch staatliche Finanzierungsschwierigkeiten abgesteckte Bedingungsfeld angesehen werden, auf dem die inneren Kriegsfolgelasten nach dem wiedergewonnenen Frieden bewältigt werden mußten.

188

Dok. Nr. 28, P. 5; 30, P. 7. – Vgl. dazu die Niederschrift über die Sitzung im RWiMin. am 31.7.1919 betr. die „Ergreifung von Maßnahmen auf ev[entuell] reichsgesetzlicher Grundlage gegen die Stillegung von Betrieben durch Unternehmer wegen angeblicher Unproduktivität“ (R 43 I /1127 , Bl. 208–214).

189

RGBl. S. 1305.

190

Dok. Nr. 60, P. 1; 104; 157.

Der Versorgung der Kriegsopfer hatte der Staat im wahrsten Sinne des Wortes „Rechnung“ zu tragen. Zwar stand auch bei dieser Art der Sozialfürsorge der Gedanke, Härten durch den Ausbau eines Beratungs-, Berufsausbildungs- und Arbeitsvermittlungswesens zu mildern, im Vordergrund, doch konnte das Ziel, die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen von der öffentlichen Fürsorge unabhängig zu machen, damit nur anvisiert werden. Das von der Reichsregierung auf den Weg gebrachte Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter schrieb öffentlichen wie privaten Arbeitgebern vor, zwei Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbeschädigten zu besetzen191. Die Gewährung von Geldbeihilfen und Renten entfiel damit keineswegs. In machtvollen[LVIII] Demonstrationen und Protestaktionen erhoben die Betroffenen der Regierung Bauer gegenüber ihre Stimme und versuchten, die Erhöhung der in den Reichshaushalt einzustellenden Unterstützungsmittel zu ertrotzen192. In ähnlichen Formen verliehen die Angehörigen der Kriegsgefangenen ihren materiellen Ansprüchen Nachdruck193. Der Druck, den das Militär ausübte, um die Existenz und Unterbringung der aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften zu sichern, war mehr als nur demonstrativ. Bereits in ihrer ersten (protokollierten) Kabinettssitzung genehmigte die Regierung Bauer „zur Beruhigung“ der Soldaten entsprechende Abgangsprämien; ein Pensionsgesetz wurde in Aussicht gestellt194. Die handfeste Pression der um ihre materielle Zukunft besorgten Berufssoldaten sollte die Reichsregierung bis zur Inpflichtnahme der vor ihrer Auflösung stehenden Marinebrigade Ehrhardt durch den putschenden General von Lüttwitz bedrohlich begleiten195.

191

Dok. Nr. 59, P. 7; 66, P. 4; 131, P. 2; 148, P. 8.

192

Dok. Nr. 30, P. 3; 41, P. 1; 79, P. 10.

193

Dok. Nr. 7, P. 6; 49, P. 4; 111, P. 4.

194

Dok. Nr. 4, P. 5; 15, P. 3 und 4; 20, P. 2; 25, P. 1; 74, P. 3; 112, P. 8.

195

Dok. Nr. 32; 51, P. 1; 58, P. 3; 102; 110; 183; 186, P. 3.

Zu den inneren Kriegsfolgelasten muß auch die dem Reich im Versailler Vertrag auferlegte Verpflichtung gezählt werden, den durch Vermögenssequestrationen und -liquidationen im Ausland Betroffenen Entschädigungen zu zahlen196. So konfrontierten insbesondere die vertriebenen elsaß-lothringischen Hüttenunternehmer197 und die während und nach dem Krieg in ihre Heimat zurückkehrenden Auslandsdeutschen den Reichsfinanzminister mit Abfindungsforderungen198. Aber auch der Preußische Ministerpräsident Hirsch, dessen von Sozialdemokraten, Demokraten und Zentrumsvertretern gebildete Regierung den Versailler Vertrag abgelehnt hatte, meldete im Juli 1919 bei der Reichsregierung den Anspruch auf Ersatz aller dem preußischen Staat aus dem Friedensvertrag erwachsenden Vermögensverluste grundsätzlich an199.

196

Dok. Nr. 60, P. 6; 82, P. 4; 91, P. 2; 138, P. 9; 148, P. 4; 184, P. 4.

197

Dok. Nr. 142, P. 3; 165, P. 4.

198

Dok. Nr. 33, P. 5; 40, P. 1; 49, P. 5; 165, P. 3.

199

Dok. Nr. 51, P. 5.

Von Seiten der Länder würden dem Reich, so war vorauszusehen, weitere Lasten aus der Verfassungsvorschrift erwachsen, die bisherigen Ländereisenbahnen in Reichsbesitz zu übernehmen. Aus Überschußverwaltungen vor 1914 waren die Ländereisenbahnen durch den Verschleiß im Kriege und den bereits im Waffenstillstandsvertrag von Compiègne bestimmten Substanzverlust an Lokomotiven und rollendem Material zu Zuschußunternehmen geworden. Ihre Defizite würden fortan ebenso wie bei der gleichfalls kriegsbedingt zu einer Zuschußverwaltung gewordenen Reichspost aus dem Reichshaushalt gedeckt werden müssen. Die Bundesstaaten des Kaiserreichs hatten sich Reichsbahnprojekten, durch die die einzelstaatlichen Eisenbahnnetze einer einheitlichen Verwaltung unterstellt und mit dem Wirtschaftsgebiet des Reichs zur Deckung gebracht worden wären, bislang erfolgreich widersetzt. Nachdem nun die neue Reichsverfassung zugleich den Übergang der wichtigsten Ländersteuerquellen[LIX] auf das Reich vorsah und Fehlbeträge der Eisenbahnetats von den Ländern nicht mehr zu decken waren, konnten sich letztere der Einsicht in die Wechselbeziehung von Verkehr, Wirtschaft und Finanzen nicht länger verschließen, als im Herbst 1919 Transportschwierigkeiten bei Kartoffeln und Kohle die Reichsregierung zur Anordnung drastischer Beschränkungen im Personenverkehr zwangen200. Die Aussicht, durch eine rationellere Regelung des Güterverkehrs den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu fördern, aber auch die betont unitarische Einstellung der Zentrumsminister Bell und Erzberger, die von Reichs wegen die Übernahmeverhandlungen führten, ließen die Reichsregierung in den hohen Kaufpreis, der im wesentlichen in der Übernahme der Eisenbahnschulden der Länder bestand, einwilligen201. Die außerordentliche Belastung, die die Regierung Bauer mit der sogenannten „Verreichlichung“ der Eisenbahnen auf sich nahm, wird erst deutlich, wenn man berücksichtigt, daß das Reich im Ende März 1920 ablaufenden Rechnungsjahr 1919 kaum in der Lage war, seinen durch die überwiegende Kreditfinanzierung des Krieges außergewöhnlich aufgeblähten Schuldendienst in Höhe von 8,4 Mrd. Mark202 aus ordentlichen Einnahmen, die sich auf annähernd 11 Mrd. Mark beliefen, zu begleichen.

200

Dok. Nr. 36, P. 2; 55, P. 1; 60, P. 1; 72, P. 7; 74, P. 7; 76, P. 1; 93; 95, P. 1; 105.

201

Dok. Nr. 136; 174, P. 6; 184, P. 4.

202

Zur Entwicklung der Reichsschulden in den Kriegsjahren s. Dok. Nr. 17, insbesondere Anm. 6.

Zu den dem Reich im Gefolge des Krieges über die normalen Staatsaufgaben und -ausgaben hinaus aufgebürdeten Hypotheken gehört als soziale Belastungsprobe der jungen Republik die katastrophale Versorgungslage der Bevölkerung und die Wohnungsnot. Vordringlich mußte der Mangel mit zwangswirtschaftlichen Mitteln verwaltet werden, gleichzeitig der Not aber auch durch den Einsatz finanzieller Mittel entgegengewirkt werden, sollten nicht schlechte Wohnverhältnisse und Unterernährung den nachrevolutionären Gärungen und Unruhen des Jahres 1919 weiteren Auftrieb geben203. Die der Beendigung der Kampfhandlungen um mehr als ein halbes Jahr nachhinkende Aufhebung der feindlichen Blockade vermochte trotz verbesserter Nahrungszufuhr und beschränkter Auslandshilfe die verheerende Ernährungslage im Deutschen Reich nicht ohne weiteres zu bessern. Ein Absinken der Reallöhne durch inländische Preissteigerungen, die zu einem nicht geringen Teil aus der Verteuerung der staatlichen Lebensmitteleinfuhren infolge des anhaltenden Kursverlustes der Mark resultierten, ließ Hungerunruhen nicht selten zu Streikwellen auflaufen, die dann über große Teile des Reichs hinschwappten. Die Chancen der politischen Kräfte auf der Linken jenseits der MSPD, auf diesen Wellen mitzuschwimmen und aus der weitgehenden Not der Bevölkerung Kapital zu schlagen, waren nicht gering, zumal die desolaten gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse es den Arbeitnehmern bislang in größerem Umfang versagt hatten, die Früchte der Novemberrevolution in Form von spürbaren Lohnerhöhungen und Sozialleistungen einzubringen.

203

Zur Wohnungsnot: Dok. Nr. 30, P. 2; 72, P. 7; 74, P. 5 und 6; 78, P. 9; 89, P. 3; 135, P. 2; 140, P. 3; 148, P. 7; 162, P. 6, , 9 und 10. – Zur Ernährungslage: Dok. Nr. 56, P. 15; 74, P. 7; 84, P. 6 und 1493; 107a, P. 3; 117, P. 5.

[LX] Aus der Sicht der sozialdemokratisch geführten Reichsregierung barg jeder überregionale Arbeitskampf in dieser Situation die Gefahr einer springflutartigen Verquickung von individuellen materiellen und systembedrohenden parteipolitischen Forderungen in sich. Der politische Massenstreik hatte im März 1919 schon einmal an den Festen der Republik gerüttelt; für den Fall der Ablehnung des Versailler Vertrags war er von der USPD und den Kommunisten wieder angekündigt worden204. Er drohte mit einem sich Mitte Juni 1919 an der prekären Ernährungslage entzündenden Lohnkampf der nord- und mitteldeutschen Eisenbahner und Berliner Verkehrsbediensteten zusammenzufallen205. Für die Regierung Bauer kam daher der Steuerung der unmittelbaren Existenznot weiter Bevölkerungsteile nicht nur aus sozialpolitischen Erwägungen, sondern auch aus ordnungs- und innenpolitischen Gründen unmittelbare Priorität zu. Demgemäß zielte eine ihrer ersten Maßnahmen über die Köpfe der Länder und Gemeinden, die an den Kosten beteiligt werden sollten, hinweg auf die Subventionierung der ausländischen Lebensmitteleinfuhren, um der Bevölkerung zumindest die garantierten Nahrungsmittelrationen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen206. Obwohl diese Stützungsaktion wiederholt, den Landwirten Ablieferungsprämien geboten und Einfuhrzölle ausgesetzt wurden207, erreichte die Versorgung mit Verbrauchsgütern, insbesondere Nahrungsmitteln, nicht zuletzt aufgrund der beschränkten agrarischen Produktionsmöglichkeiten, aber auch infolge des Widerstands zahlreicher Landwirte gegen die andauernde Zwangsbewirtschaftung wichtiger Agrarprodukte208, im Winter 1919/1920 kaum einen leidlichen Stand209. Zusammen mit den aus den gleichen innenpolitischen Gründen unabweisbaren „Teuerungszulagen“ und „Beschaffungsbeihilfen“, den Lohn- und Gehaltserhöhungen der öffentlichen Bediensteten210, stellten die direkt oder indirekt zur Linderung der geschilderten sozialen Nöte aufzubringenden, überwiegend den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zugute kommenden Mittel eine weitere Quelle schwerer finanzieller Belastungen dar. Die Preispolitik der Reichsregierung wurde durch die Ausgabenflut vor fast unlösbare Aufgaben gestellt211. Der durch sie bedingte Kaufkraftüberhang blähte bei gleichzeitiger Warenknappheit das Preisniveau im Inland auf212. Lohnerhöhungen und staatliche Transferzahlungen traten ohne[LXI] Aussicht auf nennenswerte reale Leistungssteigerungen zum Wettlauf mit steigenden Lebenshaltungskosten an. Sie verstärkten so den über das Kriegsende hinauswuchernden inflationären Trend.

204

Dok. Nr. 6.

205

Dok. Nr. 4, P. 4; 5, P. 1; 10, P. 7; 12, P. 3; 13.

206

Dok. Nr. 7, P. 4; 14, P. 14; 22, P. 4; 24; 171, P. 4.

207

Dok. Nr. 7, P. 7; 14, P. 5; 42, P. 1; 56, P. 2; 68, P. 6; 100, P. 3; 112, P. 7; 122, P. 5 und 6; 125, P. 8.

208

Dok. Nr. 22, P. 4; 42, P. 5; 44, P. 3; 56, P. 11; 60, P. 3; 122, P. 5 und 6; 169, P. 1.

209

Dok. Nr. 118; 151, P. 2; 154.

210

Dok. Nr. 5, P. 1; 10, P. 7; 14, P. 4; 15, P. 2 und 5; 20, P. 2; 30, P. 9; 34, P. 1 und 2; 35, P. 2; 46, P. 1; 56, P. 10; 72, P. 8 und 9; 120, P. 3 und 4; 129, P. 7; 131, P. 12; 133, P. 6; 140, P. 2; 175, P. 2; 176, P. 3; 178, P. 6; 186, P. 10.

211

Dok. Nr. 5, P. 7; 10, P. 4; 39, P. 3; 56, P. 3; 75, P. 5; 88, P. 8; 95, P. 2; 112, P. 6; 133, P. 3; 135, P. 3; 148, P. 10; 169, P. 1; 170, P. 3.

212

Der Großhandelspreisindex, der bei Kriegsende bei 2,34 gelegen hatte, stand im März 1919 bei 2,74 und stieg bis März 1920 bei 17,10 (Constantino Bresciani-Turroni: The Economics of Inflation. A Study of Currency Depreciation in Post-War Germany. S. 442, Tab. V).

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