2.112.1 (cun1p): [Ruhrangelegenheiten]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

[Ruhrangelegenheiten]

Der Reichswirtschaftsminister legt das Ergebnis der Besprechung dar, die gestern im Kreise von zahlreichen Sachverständigen und Wirtschaftern des[353] Rhein- und Ruhrgebiets stattfand2. Oberster Grundsatz müsse sein, franz. Behörden nicht in Anspruch zu nehmen. Es kann ferner unter keinen Umständen die Zahlung von Abgaben in Frage kommen. Dagegen ist fraglich, ob nicht die Abstempelung von Schiffspapieren zugelassen werden soll. Würdigung: Die eine Seite sagt, wir dürfen aus dem geschlossenen System der Abwehr nichts herausnehmen. Jede Zulassung der Abstempelung von Schiffsmanifesten usw. sei ein Signal für andere, Weiteres zu verlangen. Wenn in diesem Falle der größere Nutzen für die deutsche Wirtschaft als entscheidend betrachtet werde, so könne dasselbe bei anderen Fragen verlangt werden. Die Arbeiterschaft und Beamtenschaft werde sagen, auch von ihr habe man mehrfach nur Formalitäten verlangt, die zu erfüllen sie abgelehnt habe. Wenn nun bei der Großindustrie abgebröckelt werde, warum sollten Arbeiter und Beamte so starr festhalten? Nachgeben ermutige die Franzosen. Die andere Seite führt für die elastische Abwehr aus: Erlaube man nicht, die Abstempelung zu erholen, so müßten die Werke im Süden in kürzester Frist erliegen, die Arbeiterschaft komme auf die Straße, ihre Stimmung sei dann ganz anders, und den Schaden habe die Abwehr.

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Eine Aufzeichnung dieser Besprechung war in R 43 I nicht zu ermitteln. Gegenstand der Besprechung dürfte das Verhalten gegenüber den frz.-belg. Anordnungen für den Handel und den Verkehr gewesen sein. Einen guten Überblick über die Lage im bes. Geb. gibt der 38seitige Bericht Hatzfelds vom 15. 3., der am 25. 3. vom RK abgezeichnet wurde (R 43 I /187 , Bl. 89-107). Aufschlußreich ist auch ein fünfseitiger Bericht Bruggers über seine Dienstreisen ins bes. Geb., den er am 14. 3. dem RK zustellt (R 43 I /187 , Bl. 108-110).

In der gestrigen Aussprache waren die Vertreter des Festhaltens an der starren Front stark in der Mehrheit. Für die mildere Auffassung traten die Pfalz, Baden und Hessen ein; ferner der eine oder andere aus Duisburg; für die schärfere Auffassung der Mittelrhein und namentlich die ganze Ruhr.

Reichsarbeitsminister Es kann zwischen der starren und elastischen Linie eine Mittellinie gefunden werden. Wir halten grundsätzlich an der straffen Abwehrtaktik fest; wir geben keinesfalls nach in grundsätzlichen Fragen, wo es sich darum handelt, den Franzosen Geld, Kohle, Koks zu beschaffen; wir geben nicht nach, wenn es sich nur um geschäftliche Rücksichten und Gewinn handelt, ferner nicht, wenn nur eine einzelne Gruppe eine biegsamere Taktik verlangt, sondern verlangen einmütige Stellung aller Berufsstände, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer; die geeignete Instanz hierfür besteht in den Vertrauensstellen in Dortmund, Köln und Mannheim3. Wir lassen Ausnahmen nur auf kurze Zeit zu, ohne daraus ein System zu machen; so könnten wir uns Mannheim gegenüber auf den Standpunkt stellen, daß die dort lagernden Waren im Werte von Milliarden der dortigen Wirtschaft zugeführt, aber keine neuen Waren in den Hafen gebracht werden sollen. Also kein System, keine dauernden Ausnahmen; Regelung nicht nach Berlin ziehen, sondern, wennschon man in Berlin davon wissen soll, bei den 3 Stellen lassen, die inoffiziell dauernd in Verbindung mit uns stehen.

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In diesen drei Städten waren von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberorganisationen paritätisch besetzte Abwehrausschüsse gebildet worden.

[354] Auch die Herren aus dem Ruhrgebiet sagten gestern: Wir sind noch nicht so weit; vorläufig können wir [noch durchhalten]. Eben das macht bedenklich. Wir müssen uns von vornherein entscheiden, können aber nicht in 14 Tagen, wenn die Leute auf der Straße sind, zu einer milderen Taktik [übergehen]. Wir müssen uns einstellen auf lange Zeit. Die Gefahr des wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs käme aber, wenn in wenigen Wochen Hunderttausende auf der Straße liegen. Die ganz straffe Linie ist auch in sich unmöglich. Die Franzosen haben schon vorher im besetzten Gebiet Pässe mit ihrer Unterschrift ausstellen lassen; das kann sich wiederholen. Dann ist keine Regierung und kein wirtschaftlicher Verband stark genug, das zu verbieten.

Reichswirtschaftsminister Es wird zweckmäßig sein, vor der endgültigen Beschlußfassung mit dem gestern gewählten kleinen Ausschuß der Wirtschaft hier sich zu besprechen. Die Arbeitnehmerverbände stehen zum größten Teil auf dem schärfsten Standpunkt. Verlegung der Entscheidung an die Front hat die Gefahr, daß die dort dann zweifellos einsetzenden Kämpfe nach außen in die öffentliche Stimmung dringen, sofort den Franzosen zur Kenntnis kommen und diesen die Stelle verraten, an denen sie einsetzen können. Auch bei Nachgeben auf Zeit wird man zu einer anderen Taktik nach einiger Zeit nicht mehr zurückkommen können; es ist auch fraglich, ob man Strafbestimmungen mit zeitlicher Begrenzung usw. erlassen kann. Wäre es möglich, innerhalb des Duisburger Hafens den Verkehr mit Abstempelung der Schiffspapiere zu gestatten und ebenso für Mannheim Passierscheine zum Einbringen von Waren aus dem einen Teil in den anderen Teil des besetzten Gebiets zu gestatten? Das soll aber kein Vorschlag sein.

Reichsernährungsminister Das Bedenkliche ist nicht ein gewisses Nachgeben in der Praxis, sondern vielmehr eine formelle Beschlußfassung. In Mannheim wurde schon lange etwas nachgegeben. Im Hafen liegen dort Lebens- und Futtermittel im Werte von 2 Milliarden. Es liegt nahe, den Mannheimern zu sagen: Schafft, was darin ist, heraus, aber nichts mehr hinein. Über Emmerich sind fortlaufend viele Waren hereingekommen mit allerhand Mitteln. Es würde für Mannheim und Emmerich genügen, sich gegenüber einem Fortdauern des bestehenden Zustandes, in Mannheim mit einem bestimmten Endpunkt, weiter etwas totzustellen.

Bürgermeister Schmid: Der Herr Reichskanzler hat die größten Bedenken lockerzulassen; es ist leicht, den Anfang zu machen, man weiß aber nicht, wo es aufhört. Herr v. Krupp sagte, es sei doch sehr zu bedauern, wenn Milliarden Werte zu Grunde gehen und Arbeitslosigkeit eintrete. Das ist zu wirtschaftlich gesehen. Das Entscheidende ist die politische Frage; sie müsse vom Herrn Außenminister entschieden werden. Wenn man mit langer Dauer rechnet, kann eine gewisse Auflockerung richtig sein. Wenn man aber die Dinge antreiben soll, ist der starre Widerstand richtig. Bedenklich wird es sein, die Entscheidungen an die drei Außenstellen zu verlegen; diese unterstehen örtlichen Einflüssen; sie werden vielleicht voneinander abweichen. Sie sind nach ihrer Zusammensetzung nicht geeignet zu solchen Entscheidungen. Wenn man sich für eine gewisse Lockerung entscheidet, muß die Entscheidung bei einer Zentralstelle bleiben.

[355] Reichsarbeitsminister4: Gegen die drei Vertrauensstellen liegt nicht die geringste Beschwerde vor. Man darf zu ihnen alles Vertrauen haben.

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Der folgende Satz ist im Protokoll gestrichen: „Wir werden die Entscheidung nicht treffen, ehe nicht zwei Vertreter des Kabinetts mit dem Herrn RK gesprochen haben.“ Der RK konnte wegen einer Erkrankung an der Sitzung nicht teilnehmen.

Reichswirtschaftsminister warnt, sich um die sachliche Entscheidung zu drücken und verlangt klare Entscheidung. Herr von Rosenberg sagte, im April werde man sehen, ob man noch in diesem Monat zu Verhandlungen komme oder sich auf weitere lange Monate einrichten müsse. Eben deshalb aber soll jetzt die starre Taktik festgehalten und dann allenfalls erklärt werden, nun, da es noch Monate dauert, werden wir uns an Formalien nicht stoßen5.

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Der folgende Satz ist gestrichen: „Zur Bemerkung von Staatssekretär Schulz, daß die Dinge zu feierlich behandelt worden sind.“

Bürgermeister Schmid: Die Formalitäten, um die es sich handelt, sind in einer Verordnung des Reichswirtschaftsministers verboten6; soweit noch Lücken vorhanden sind, hat gestern die Mehrheit die Schließung dieser Lücken für notwendig gehalten. Die Vertrauensstellen sind für Entscheidung ungeeignet.

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Mit VO vom 16. 3., unterzeichnet vom RWiM und RFM, war in § 2 für den gesamten Warenverkehr die Einholung von Bewilligungen (Ein- und Ausfuhrbewilligungen, Zu- und Ablaufsgenehmigungen) bei anderen als den nach den dt. Vorschriften zuständigen Stellen verboten worden (RGBl. 1923 I, S. 188 ).

Reichsarbeitsminister Auf der freiwilligen Vereinbarung der in ihnen zusammengeschlossenen Kreise beruht der ganze Kampf; auch ich will festhalten an der festen Taktik, aber eine gewisse Bewegungsfreiheit müssen wir geben. Die drei Stellen stehen mit niemandem in Zusammenhang und beraten sich häufig. Sie berichten auch uns, aber wir werden keine Kabinettsbeschlüsse zu fassen brauchen. Wir werden keine absolute Übereinstimmung zwischen Nord und Süd herstellen können. Es ist ein Unterschied, ob man auf der Kohle sitzt oder nicht und Gefahr läuft, nicht Brand und Licht zu haben. Wir wollen an unseren Beschlüssen, die herausgegeben sind, nichts ändern. Wir halten an unserer Taktik fest. Wenn in einer Einzelfrage, die vorübergehender Art ist und woraus kein Prinzip gemacht wird, ausgewichen werden soll, so mag es sein; aber es darf kein Prinzip daraus gemacht werden, und die Stelle muß in sich darüber einig sein. Der Herr Arbeitsminister verliest den Brief des Herrn Dr. Reusch vom 25. 3. an den Herrn Reichskanzler7.

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In R 43 I nicht ermittelt.

Staatssekretär Hamm: Der Herr Reichskanzler ist gern bereit, sich noch mit den Vertretern des Kabinetts zu besprechen. Jedenfalls soll nichts von weicher Taktik in die Öffentlichkeit dringen. Es soll keine neue Formel aufgestellt werden, denn jede Änderung ins Weichere würde vielleicht zwar die Dauer des Widerstands bei uns da und dort verlängern, aber die Angriffslust der Franzosen steigern. Kann man nicht Einzelfrage herausschälen?

Reichsfinanzminister Wir wollen der Entscheidung nicht ausweichen. Wir müssen an der festen Linie festhalten. Wir können nichts tun, was nach Anerkennung aussieht. Aber etwas anderes [ist es, wenn wir] die Organisation des Wirtschaftsverkehrs einrichten. Man darf nicht mit den französischen Behörden in unmittelbares Benehmen treten. Man darf nicht Zölle, Ausfuhrabgabe usw. zahlen, wohl aber Förmlichkeiten erfüllen.

[356] Reichswirtschaftsminister Am 4. 4. tagt in Straßburg ein Rhein-Schiffahrtskongreß. Dort werden sich die Holländer über Behinderungen des Rheinverkehrs beklagen8. Soll man bis dahin Deutschen erlauben, entgegenzukommen? Vermittlungsvorschlag, bis zum 4. 4., zur Straßburger Konferenz, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.

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Über den Kongreß in Straßburg waren Aufzeichnungen in R 43 I nicht zu ermitteln. Dagegen findet sich ein umfangreicher Schrift- und Telegrammwechsel mit der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in Straßburg in R 43 I /2155 . Daraus ergibt sich, daß die dt. Kommissionsmitglieder aus Protest gegen die frz. Schiffsrequisitionen ihre Mitarbeit in der Kommission einstellten; über die Tagung vom 4. – 13. 4. wurden sie, entgegen ihren Bitten, vom frz. Präs. der Kommission nicht informiert.

Reichsarbeitsminister Mit Rücksicht auf die Sitzung, die am 4. 4. in Straßburg stattfindet, ändert die Regierung nichts an den bisher gegebenen Richtlinien. Auf den Antrag Most, Zusätze zur bestehenden Verordnung zu machen, geht die Regierung jetzt nicht ein. Die Wirtschaftsvertreter sollen vom Beschluß und der Tatsache der Straßburger Konferenz unterrichtet werden.

Reichsernährungsminister Wegen der Passierscheine von Mannheim nach Ludwigshafen ist am besten, ohne formellen Beschluß und nicht durch einen Minister die Beteiligten wissen zu lassen, daß man nun den Mannheimer Hafen leeren und damit die Frage aus der Welt schaffen möge.

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