2.16 (cun1p): Nr. 16 Instruktionen des Reichskanzlers für Bergmann und Melchior in London. 7. Dezember 1922

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Nr. 16
Instruktionen des Reichskanzlers für Bergmann und Melchior in London. 7. Dezember 1922

R 43 I /33 , Bl. 124 f. Entwurf1

1

Der Entwurf stammt von LegR Ritter; zwei Absätze sind gestrichen, die im folgenden angemerkt werden. Die Instruktion sollte mit Sonderkurier am 7. 12. abends an die dt. Botschaft in London gehen, trägt jedoch einen Vermerk Ritters vom 8. 12.: „Unterzeichnete Reinschrift erhalten 21.40 h 7. 12. Der Kurier war schon abgegangen, als die Reinschrift vom H. RK unterzeichnet wurde. Es war daher nötig, Bergmann, Melchior telegrafisch Instruktionen zu geben, was am 8. 12. gesondert geschehen.“

An Herrn Staatssekretär Bergmann und Herrn Dr. Melchior.

Aus dem zwischenliegenden Telegrammwechsel mit der Botschaft2 ist ersichtlich, warum die Form der Übermittlung der Mitteilung an Bonar Law geändert worden ist. Ich überlasse es dem dortigen Ermessen, ob Sie aufgrund der neugeschaffenen Lage gleichzeitig mit dem Herrn Botschafter3 Bonar Law zu sprechen versuchen, um ihm das – kurz als Projekt Wassermann4 bezeichnete – neue Angebot der Reichsregierung mündlich vorzulegen, oder ob der[50] Herr Botschafter den ihm telegrafisch erteilten Auftrag gesondert ausführt und dabei Ihre sachlichen Darlegungen erst ankündigt5.

2

Nicht bei den Akten in R 43 I ermittelt; dagegen findet sich ein umfangreicher Telegrammwechsel zwischen Berlin und der dt. Botschaft in London zur Zeit der Londoner Konferenz in den Akten des RFMin., in R 2 /3124 .

3

Sthamer.

4

Vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 7.

5

Am 8. 12. (London ab 4.35 h, Berlin an 10.05 h) sendet Sthamer folgendes Telegramm an den RK: „Ich halte es für unbedingt erforderlich, daß ein persönliches Schreiben von Ihnen an Bonar Law gerichtet und ihm überreicht wird. Andernfalls müßte Bonar Law in der Besprechung die deutschen Vorschläge persönlich vertreten, was seine Stellung schwächen und ihr nach heutigen Mitteilungen der ‚Times‘ und ‚Daily Mail‘ den Anschein geben könnte, als beruhe sein Vorgehen auf einer geheimen Verständigung zwischen London und Berlin. Das würde sofort den Argwohn der Franzosen hervorrufen. Die Lage ist die, daß für die Konferenz keinerlei Plan vorliegt. Die englische Regierung hat überhaupt keinen aufgestellt; Frankreich hat, wie ich von D’Abernon hörte, seinen Plan zurückgestellt und kommt ohne ihn. Der deutsche Plan könnte deshalb eine Erlösung aus fast unentwirrbarer Position bedeuten, und seine Einführung durch ein eigenhändiges Kanzlerschreiben wäre ein geschickter und wirkungsvoller Akt. Ich halte die Übersendung eventuell durch Flugzeug bis morgen nachmittag für früh genug.“ (R 2 /3124 , Bl. 139). Am 10. 12. vormittags übergibt Sthamer im Foreign Office die deutsche Note mit dem Begleitschreiben Cunos, da Bonar Law ihn wegen Überlastung nicht empfangen konnte (Telegramm Sthamers vom 10. 12. in R 2 /3124 , Bl. 131). Auch Bergmann bekam zu einer Erläuterung der dt. Vorschläge keine Gelegenheit. Das dt. Angebot wurde in der Konferenz der Premierminister am 10. 12. um 15.00 h verlesen, kurz diskutiert und als unbefriedigend zurückgewiesen. Eine entsprechende Mitteilung Bonar Laws an den RK ergeht unter dem 10.12.22. Ein Protokoll der Londoner Konferenz, hrg. vom französischen Außenministerium, findet sich neben anderen diplomatischen Akten in R 2 /2886 . Das dt. Angebot vom 9. 12. ist abgedruckt im Weißbuch des AA ‚Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. 7. bis 11.12.1922‘, S. 88 ff., in RT-Drucks. Nr. 6138 (Bd. 379), S. 99  ff., in ‚Ursachen und Folgen‘ Bd. IV, S. 433 ff.

Darüber, in welcher Form Sie aufgrund Ihrer Besprechungen mit Delacroix das Projekt Wassermann darlegen, wird Ihnen freie Hand gelassen. Es erscheint uns aber zweckmäßig, daß – anders als in der Aufzeichnung Wassermann – die im Inland aufzunehmende Goldanleihe an die Spitze gerückt und die der Reparationskommission auszuhändigenden Goldbons in die zweite Linie gestellt werden6. Zu Eingang Ihrer Darlegungen bitte ich, an die in Nr. 8 der Note der Reichsregierung vom 14. November an die Reparationskommission bereits erklärte Bereitwilligkeit anzuknüpfen, innere und äußere Anleihen aufzunehmen, deren Ertrag zur Hälfte bzw. ganz zur Deckung der Bar- und Sachleistungen aus dem Vertrag von Versailles verwendet werden soll. In Ausführung dieses damaligen Angebotes beabsichtige die Reichsregierung schon jetzt die dann im einzelnen darzulegende Goldanleihe aufzunehmen und Goldbons auszuhändigen usw.7. <Bei der Aussprache bitte ich Punkt in den Vordergrund zu stellen, daß die Reichsregierung seit Übernahme der Geschäfte ihre äußerste Bemühung daransetzt, neuen Plan für die endgültige Regelung der Reparationsfrage fertigzustellen und sich zur Übernahme des Planes der Zwischenlösung[51] nur entschlossen hat, weil bei der Kürze der Zeit die Ausarbeitung eines endgültigen Planes nicht hat beendet werden können.>8

6

Der folgende Satz ist gestrichen: „Auch sollte die Frage, ob die der Repko auszuhändigenden Goldbons hinsichtlich Verzinsung, Tilgung usw. mit der im Inland aufzulegenden Goldanleihe vollständig gleich sein müssen, offengelassen werden.“

7

Der folgende Absatz handschriftlich; ursprünglich: „Falls Sie den englischen Premierminister nicht persönlich sprechen können, wäre zu versuchen, das Projekt wenigstens dem englischen Schatzkanzler vorzutragen. Bei einer mündlichen Besprechung können Sie sowohl den Gedanken, eine baldige endgültige Lösung der Reparationsfrage dadurch zu finden, daß ein aus internationalen Wirtschaftlern und Finanziers zusammengesetztes Schiedsgericht mit der Festsetzung der Höhe und der Abtragung der endgültigen Reparationssumme beauftragt wird, zur Sprache bringen, als auch die Bereitwilligkeit der RReg. erklären, von sich aus die Höchstsumme der Leistungsfähigkeit Deutschlands zu benennen, wenn mit dem Verzicht einzelner alliierter und assoziierter Mächte auf ihre Reparationsquote und ihre Forderungen an andere alliierte Mächte gerechnet werden darf.“

8

Der offiziellen Überreichung des dt. Angebots geht noch ein vertraulicher Schritt Bergmanns parallel, worüber dieser dem RK am 10. 12. telegrafisch berichtet: „Anlage zu ihrem Schreiben ist heute vertraulich Bradbury und Bemelmans übergeben. Letzterer hat dabei erklärt, deutscher Plan sei Erlösung und Ausweg aus Sackgasse, in der sich Alliierte befänden. Aber Plan habe noch zwei Schwächen: einmal sei 4% Anleihe im Ausland unmöglich, ferner aber würde Plan nicht durchschlagen, solange man nicht wisse, daß deutsche Industrie zahle, und das sei auch ausgesprochener Zweck beabsichtigter Besetzung der Ruhr. Für Erfolg deutschen Planes sei notwendig, daß entweder Industrie selbst oder RReg. erklären, daß deutsche Industrie den Plan unterstütze. Erbitte Drahtweisung spätestens morgen evtl. Ermächtigung, solche Erklärung abzugeben.“ (R 2 /3124 , Bl. 128). Darauf telegrafiert der RK am 10. 12. an Bergmann: „Euer p. p. ist Entstehungsgeschichte unseres Vorschlages bekannt. Nach Lage hiesiger Verhältnisse ist Lösung der Reparationsfrage überhaupt nur unter starker Führung der Regierung denkbar. Vorherige Befragung aller wirtschaftlichen Faktoren angesichts widerstreitender Ansichten bisher noch stets ergebnislos verlaufen. Wir müssen deshalb darauf verzichten, vor jedem einzelnen Schritt unterschiedslos alle Kreise zu konsultieren. Im vorliegenden Fall lag Schwerpunkt auf finanziellem und banktechnischem Gebiet. Hier hat, wie Sie wissen, engste Fühlung mit maßgebenden Vertretern unserer Hochfinanz stattgefunden, mit dem Ergebnis, daß wir auf deren tatkräftige Unterstützung rechnen können. Wegen endgültiger Lösung der Reparationsfrage verhandeln wir mit Industrie, deren ganze Kraft wir dafür brauchen. Angesichts ihrer Vorliebe und Opferwilligkeit für endgültige Lösung dürfte sie allen vorläufigen Lösungen mit Zurückhaltung begegnen. Außerdem fehlt die Zeit, um sie jetzt noch für unsere in London vorgelegten Pläne zu interessieren. Was Zinsfuß anlangt, so machen uns gleiche Gründe, die zum Moratoriumsgesuch führten, Erhöhung unmöglich. Für Zugkraft innerer Anleihe genügen 4%. Unterschiedliche Behandlung innerer und äußerer Anleihe muß vermieden werden. Bitte Vorstehendes nur zu verwerten, wenn trotz Havas-Meldung über Ablehnung noch greifbare Aussichten auf Annahme unseres Vorschlages vorhanden.“ (R 2 /3124 , Bl. 129 f.). Zur Kritik der Industrie am dt. Angebot s. Anm. 6 zu Dok. Nr. 20.

C[uno]

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