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3) Entwurf eines Gesetzes über ein deutsch-portugiesisches vorläufiges Handelsübereinkommen.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu2.
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Der von StS v. Maltzan am 22. 5. übersandte Gesetzentwurf stimmt dem Notenwechsel zwischen dem AA und dem portugiesischen Gesandten vom 28.4.23 zu. Nachdem seit dem 6.12.22 ein vertragsloser Zustand geherrscht hatte, sicherten sich die Vertragspartner im Notenwechsel günstige Zolltarife und bestimmte Einfuhrkontingente zu (R 43 I/128, Bl. 13-16). Der Gesetzentwurf wird unter dem 9.7.23 verkündet (RGBl. II, S. 309 ff.). Die Ratifizierung des Abkommens erfolgt am 31.7.23 (RGBl. II, S. 328).